Kündigung rechtens?

Zur Schilderung der Situation hier ein Text aus einer von mir verfasseten Anzeige bei der Polizei.

Die Frage ist, ob mir mein Vermieter auf Grund einer solchen Anzeige kündigen kann…

======================
Anzeige bei der Polizei:

Um die besagte Zeit kam ich mit einem Bekannten zu mir nach Hause. Ich schloss wie jedes Mal die Türe auf UND wieder ab. Aus der ersten Etage, in der der Beschuldigte wohnt, kam in einem schon recht unfreundlichen Ton die Frage, ob ich denn auch schon abgeschlossen habe. Auf diese Frage reagierte ich nicht.
Vermutlich aus diesem Grund kam Herr C., der auch mein vermieter ist, die Treppe herrunter. Er beschuldigte mich etwas gesagt zu haben, und wollte wissen was. Ich sagte ihm, daß ich nichts in seine Richtung gesagt habe, sondern mich mit meinem Bekannten unterhalten habe.

Der Beschuldigte (mein Vermieter) verweigerte mir und meinem Bekannten den Zutritt zu dem Aufzug. Ich ermahnte ihn mehrmals mir den Weg frei zu machen, was jedoch nicht geschah. Ich wurde mit Schimpfwörtern überschüttet. Unter anderem mußte ich mir Worte wie Spinner Idiot gefallen lassen. Schon in vergangenen Zeiten kam es zu Wörtern wie Futtloch und Arschloch.

Ich sah abermals über diese Worte weg und ging nachdem der Vermieter den Weg zum Aufzug freigab, in diesen und wollte auf die 4. Etage fahren, in der sich meine Wohnung befindet. Auch dies wurde nicht zugelassen bis dass ich laut wurde und einen Schritt auf ihn zu ging. In diesem Moment bin ich laut geworden, habe jedoch sachlich argumentiert.

In meiner Wohnung angekommen dauerte es ca. 3 Minuten bis es klingelte. Mein vermieter stand nun vor meiner Türe und sprach von dem Aufzug. Ich wollte mir nichts mehr anhören, worauf ich ihm das auch mitteilte. Es kam wieder zu einer lautstarken diskusion im Hausflur durch die auch ein anderer Mieter des Hauses aufmerksam wurde. Dieser wurde dann von meinem Vermieter hochgerufen. Ich wollte dann meine Türe schließen, da ich keine Lust mehr hatte diese Diskusion zu nächtlicher Stunde fort zu führen. Aber auch dies war mir wieder mal nicht möglich, da der Vermieter die Türe auf hielt. Kurze Zeit und einige laute Worte später konnte ich die Türe schließen. Die Sache war für mich abgeschlossen. Jedoch habe ich meinem vermieter gesagt, daß ich mir eine Anzeige wegen Beleidigung vorbehalte.

ca. 15 Minuten später kamen die eben schon anwesenden Personen mit zwei Beamten wieder. Ich öffnete die Türe und bat NUR die Beamten in meine Wohnung.
Dort wurde mir eröffnet, daß mein Vermieter gerne die Personalien der anwesenden Personen hätte um gegen diese ein Hausverbot zu erwirken. Die abgabe der personalien meines Bekannten der sich zu dieser Zeit noch in meiner Wohnung befand erfolgte freiwillig.

Ich bitte Sie gegen Herrn C. eine Anzeige wegen Beleidigung zu schreiben. Des weiteren bitte ich Sie zu überprüfen, ob eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch möglich ist, da mich mein Vermieter wie oben schon beschrieben, daran hinderte meine Türe zu schließen.

hallo

Ich würde da nicht mehr wohnen wollen.
aber

  • Kündigung mE nicht rechtens
  • Wen du in deine Wohnung einlädst, ist deine Sache. Wenn dein Besuch den Vermieter nicht bedroht oder schädigt, kann er kein Hausverbot erlassen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Mathias,

— wegen Verdachtes der Beleidigung, Verdacht wegen Hausfriedensbruch und Verdacht wg. Nötigung ( weil er verhinderte die Türe zu schliessen).

Eine Kündigung durch Deinen Vermieter ist aus diesem Grund nicht möglich aber es kann natürlich hieraus ein Zerrüttungsprinzip beim geringsten Anlass gemacht werden. Achte im übrigen darauf, es ist kein Hinweis da, wenn Du alleine mit dem Vermieter in einem Haus wohnst und das Haus hat nicht mehr als zwei Wohnungen, kann der Vermieter auch ohne Angabe von Gründen mit einer um drei Monaten verlängerten Kündigungsfrist jederzeit kündigen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Haus hat 7 Parteien.

Habe dann noch eine Frage:
Darf der Vermieter die Leute dazu ZWINGEN die Haustüre nach 21:30 Uhr abzuschließen??? Wie sieht es da mit Brandschutz aus? Was mache ich, wenn es brennt und ich den schlü+ssel nicht finde?

Gruß

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke mal, daß das mit dem Ausziehen nicht so die schlechteste Idee ist… Aber die Wohnung war sehr schön :-S

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ob deine Strafanzeige eine Kündigung rechtfertigt, hängt davon ab, wie realistisch du diese Situation siehst. Offen gesagt bezweifle ich persönlich den Sachverhaltsablauf.

Als Staatsanwalt würde ich mir die Frage stellen, weshalb dich der Vermieter als „Spinner“ beschimpft hat. Weshalb sollte er dir den Zugang zu dem Aufzug verbieten? Weshalb wurde deinen 2 Bekannten Hausverbot erteilt und die Polizei hinzugerufen? Alles Fragen, die du dir selbst beantworten solltest. Von nichts kommt nichts. Vermutlich sind hier schon einige andere Ereignisse vorgefallen.

Nach meiner Erfahrung führt eine Strafanzeige zu einer Schlammschlacht, die letztendlich in einer Räumung mündet. Du erstattest Strafanzeige gegen den Vermieter, der wird sich seinerseits auch mit einer Strafanzeige und einer Kündigung zur Wehr setzen. Möchtest du Krieg führen oder die „schöne“ Wohnung behalten?

Ich denke, es wäre sinnvoller, die Streitigkeiten und das, was zu dem Eklat geführt hat, persönlich mit dem Vermieter zu besprechen, anstatt hier nach dem Staatsanwalt zu rufen.

Viele Grüsse,
Simone

Das Haus hat 7 Parteien.

Habe dann noch eine Frage:
Darf der Vermieter die Leute dazu ZWINGEN die Haustüre nach
21:30 Uhr abzuschließen??? Wie sieht es da mit Brandschutz
aus? Was mache ich, wenn es brennt und ich den schlü+ssel
nicht finde?

Gruß

Hallo,

es ist grundsätzlich möglich, in der Hausordnung eine Regelung zu treffen, dass die Türe während der Nachtzeit geschlossen bleibt. Allerdings sind hier die Erfordernisse des Brandschutzes zu beachten. Eine verschlossene Haustüre kann jedoch nur einen Fluchtweg versperren, dafür, dass Du möglicherweise den Schlüssel nicht findest, gilt das aber nicht.

Gruss Günter

Hallo,

ob deine Strafanzeige eine Kündigung rechtfertigt, hängt davon
ab, wie realistisch du diese Situation siehst. Offen gesagt
bezweifle ich persönlich den Sachverhaltsablauf.

Ich hatte Zeugen, die auch vor den anwesenden Polizeibeamten ausgesagt haben, daß es genauso war. Selbst die Beamten fanden es etwas eigenartig, daß ER sie dazugerufen hat.
Die Beamten gaben mir den Rat die Anzeige zu erstatten.
Auch andere Mitbewohner haben große Probleme mit dem Vermieter. Unten im Haus ist ein Geschäft in dem der Vermieter ebenfalls regelmäßig SEHR unangenehm auffällt.

Als Staatsanwalt würde ich mir die Frage stellen, weshalb dich
der Vermieter als „Spinner“ beschimpft hat. Weshalb sollte er
dir den Zugang zu dem Aufzug verbieten? Weshalb wurde deinen 2
Bekannten Hausverbot erteilt und die Polizei hinzugerufen?
Alles Fragen, die du dir selbst beantworten solltest. Von
nichts kommt nichts. Vermutlich sind hier schon einige andere
Ereignisse vorgefallen.

Nach meiner Erfahrung führt eine Strafanzeige zu einer
Schlammschlacht, die letztendlich in einer Räumung mündet. Du
erstattest Strafanzeige gegen den Vermieter, der wird sich
seinerseits auch mit einer Strafanzeige und einer Kündigung
zur Wehr setzen. Möchtest du Krieg führen oder die „schöne“
Wohnung behalten?

Ich denke, es wäre sinnvoller, die Streitigkeiten und das, was
zu dem Eklat geführt hat, persönlich mit dem Vermieter zu
besprechen, anstatt hier nach dem Staatsanwalt zu rufen.

Er läßt leider nicht mit sich reden… :frowning:

Viele Grüsse,
Simone

Hallo,

das würde mich jetzt aber auch interessieren:

es ist grundsätzlich möglich, in der Hausordnung eine Regelung
zu treffen, dass die Türe während der Nachtzeit geschlossen
bleibt. Allerdings sind hier die Erfordernisse des
Brandschutzes zu beachten. Eine verschlossene Haustüre kann
jedoch nur einen Fluchtweg versperren, dafür, dass Du
möglicherweise den Schlüssel nicht findest, gilt das aber
nicht.

Es ging doch hier gerade um den Fluchtweg.
Wenn eine Tür so verschlossen ist, daß ich sie nur mit Schlüssel (auch von innen) öffnen kann, ist der Fluchtweg über diese Tür versperrt. Meiner Meinung nach dürfte hier der Vermieter nicht auf einem Abschließen der Tür bestehen, aber sehe ich das richtig?
Mir wäre jedenfalls extrem unwohl, wäre ich in einem Haus in dem der einzige Fluchtweg abgeschlossen wäre…

fragende Grüße
Stefan