Teppich verlegen-wer zahlt?

Hallo

Ich habe den Teppich in einem der Räume meiner Mietwohnung über Gebühr verschmutzt.
Nun muss dieser Teppich ausgewechselt werden, wobei ich den Zeit- bzw. Restwert zahlen muss, womit ich auch einverstanden bin.
Was aber ist mit den Kosten, die durch die Teppichverlegung entstehen?

  • alten Teppich rausnehmen
  • alten Teppich entsorgen
  • neuen Teppich reinlegen

Meine Vermieterin möchte den neuen Teppich durch eine Firma legen lassen.

Muss ich diesen „Wunsch“ meiner Vermieterin akzeptieren?
Muss ich die dadurch höheren Kosten zu vollen Lasten tragen, oder muss ich mich an diesen Kosten nur beteiligen?
Habe ich die Möglichkeit, den Teppich selbst zu legen und zu entsorgen? Das Verlegen wäre dann sicher günstiger für mich.

Vielen Dank für alle Antworten.

Ciao
Thorsten

Hallo Thorsten,

habe so eine Erfahrung schon hinter mir. Ich hoffe für Dich Du hast noch nichts bezüglich Teppichverlegung unterschrieben, denn sobald Du die Erneuerung unterschreibst, kann der liebe Vermieter machen was er möchte.
Bei uns sah das dann hinterher so aus das der Vermieter fast 1000 DM haben wollte. Erstens hat er einen völlig überteuerten Teppich verlegen lassen (Vorwerk- Teppich ) und auch die Menge vom Entsorgenden Teppich und den der Verlegt wurde war total unterschiedlich. Nur leider konnte uns selbst der Anwalt da nicht mehr raus holen, weil wir schon unterschrieben hatten.

Hallo Thorsten,

Ich habe den Teppich in einem der Räume meiner Mietwohnung
über Gebühr verschmutzt.
Nun muss dieser Teppich ausgewechselt werden, wobei ich den
Zeit- bzw. Restwert zahlen muss, womit ich auch einverstanden
bin.
Was aber ist mit den Kosten, die durch die Teppichverlegung
entstehen?

Die anteiligen Kosten der Verlegung sind natürlich auch Bestandteil des Teppichbodenersatzes und somit anteilig zu zahlen.

  • alten Teppich rausnehmen
  • alten Teppich entsorgen
  • neuen Teppich reinlegen

Meine Vermieterin möchte den neuen Teppich durch eine Firma
legen lassen.

Muss ich diesen „Wunsch“ meiner Vermieterin akzeptieren?

Wenn Du einen Teppichboden selbst fachgerecht verlegen kannst, steht einer Selbstvornahme wohl kaum was entgegen. Ist dies jedoch nicht gewährleistet, kann sie selbstverständlich einen Fachmann beauftragen.

Muss ich die dadurch höheren Kosten zu vollen Lasten tragen,
oder muss ich mich an diesen Kosten nur beteiligen?
Habe ich die Möglichkeit, den Teppich selbst zu legen und zu
entsorgen? Das Verlegen wäre dann sicher günstiger für mich.

GRuss Günter

Hallo Elke

Vielen Dank für Deinen Hinweis.
Zum Glück habe ich diesbezüglich noch nichts unterschrieben. Und so lange nicht alles geklärt ist, werde ich das, Dank Deiner Info, auch nicht tun.
Ich hab erfolgreich meine Vermieterin um den Kassenbeleg des Teppichs gebeten, um den Zeitwert berechnen zu können. So weiß ich zumindest schon, was mich anteilig der Tepichersatz kosten wird.

Vielen Dank nochmal. Dein Hinweis wird mich vor Schlimmeren bewahren.

Ciao Thorsten

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Hallo Günter

Auch Dir vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Der Hinweis, dass ich die Verlegekosten nur anteilig bezahlen muss, beruhigt mich schon mal sehr.
Aber kannst Du mir vielleicht sagen, wie hoch dieser Anteil sein kann, wovon das abhängt?
Gilt hier die gleiche Rechnung wie beim Zeitwert des Teppichs?

Der Teppich kostete neu 216,22 DM
Laut Vermieterin werden für einen Teppich 8 Jahre veranschlagt.
Und für die Nutzung werden 5 Jahre zu Grunde gelegt (Teppichkauf 04/99)
Daraus ergibt sich diese Rechnung:

216,22 / 8 Jahre * 5 Jahre = ca. 135 DM
Differenzbetrag = 216,22 - 135 = 81,22 DM

Mein Anteil beträgt also ca. 81 DM bzw ca. 41 €

Bedeutet das also, dass ich den Anteil der Verlegekosten von ca. 205 € (habe mich erkundigt) genau so berechne?

205 - 205 / 8 * 5 = 76,88 €

Vielleicht kannst Du mir ja noch mal helfen. Oder ein anderer Mitleser.

Vielen Dank im Voraus
Thorsten

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entsorgungskosten???
hallo thorsten,

also ich weiss ja nicht wie das bei euch ist. bei uns kann ein alter teppichboden kostenlos (bis 2 kubikmeter) über die sperrmüllabfuhr entsorgt werden.
nur so als kleiner tipp…

viele grüße,
tinchen

Hallo Thorsten,

Auch Dir vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Der Hinweis, dass ich die Verlegekosten nur anteilig bezahlen
muss, beruhigt mich schon mal sehr.
Aber kannst Du mir vielleicht sagen, wie hoch dieser Anteil
sein kann, wovon das abhängt?
Gilt hier die gleiche Rechnung wie beim Zeitwert des Teppichs?

Der Teppich kostete neu 216,22 DM
Laut Vermieterin werden für einen Teppich 8 Jahre
veranschlagt.
Und für die Nutzung werden 5 Jahre zu Grunde gelegt
(Teppichkauf 04/99)
Daraus ergibt sich diese Rechnung:

Für einen Teppich werden normal zehn Jahre bei mittlerer Qualität beachtet. Dies ist auch so in der Rechtssprechung. Das sind 120 Monate. Fünf Jahre sind also erst am 31.03.2004 erreicht. Derzeit sind es 50 Monate ( inkl. Oktober).

also 216,22 / 120 * 50 = 90,09 DM
Differenzbetrag = 216,22 - 90,09 = 126,13 DM ( Dieser Betrag wäre zu erstatten)
wenn sie aber 8 Jahre will = 96 Monate, dann stimme zu denn dann
216,22 / 96 * 50 = 112,61
Differenz 216,22 - 112,61 = 103,61

216,22 / 8 Jahre * 5 Jahre = ca. 135 DM
Differenzbetrag = 216,22 - 135 = 81,22 DM

Mein Anteil beträgt also ca. 81 DM bzw ca. 41 €

Bedeutet das also, dass ich den Anteil der Verlegekosten von
ca. 205 € (habe mich erkundigt) genau so berechne?

ja, denn die Kosten werden vom Gesamtpreis berechnet. Üblicherweise ist auf der Rechnung der Gesamtbetrag inkl. der Verlegung enthalten.

205 - 205 / 8 * 5 = 76,88 €

Gruss Günter

Hallo Thorsten,

Ich habe den Teppich in einem der Räume meiner Mietwohnung
über Gebühr verschmutzt.
Nun muss dieser Teppich ausgewechselt werden, wobei ich den
Zeit- bzw. Restwert zahlen muss, womit ich auch einverstanden
bin.
Was aber ist mit den Kosten, die durch die Teppichverlegung
entstehen?

Die anteiligen Kosten der Verlegung sind natürlich auch
Bestandteil des Teppichbodenersatzes und somit anteilig zu
zahlen.

  • alten Teppich rausnehmen
  • alten Teppich entsorgen
  • neuen Teppich reinlegen

Meine Vermieterin möchte den neuen Teppich durch eine Firma
legen lassen.

Muss ich diesen „Wunsch“ meiner Vermieterin akzeptieren?

Wenn Du einen Teppichboden selbst fachgerecht verlegen kannst,
steht einer Selbstvornahme wohl kaum was entgegen. Ist dies
jedoch nicht gewährleistet, kann sie selbstverständlich einen
Fachmann beauftragen.

Muss ich die dadurch höheren Kosten zu vollen Lasten tragen,
oder muss ich mich an diesen Kosten nur beteiligen?
Habe ich die Möglichkeit, den Teppich selbst zu legen und zu
entsorgen? Das Verlegen wäre dann sicher günstiger für mich.

GRuss Günter

bin jetzt schlauer! Danke :smile: owt