Abstand an Vermieter bei Einzug,zurück bei Auszug?

Bei Einzug im August 2002 wurde an den Vermieter für eine alte Einbauküche (Geschirrspüler -zwischenzeitlich defekt-, Herd, Spüle, Kühlschrank, drei Hängeschränke, Tisch mit 4 Stühlen, Sideboard bzw. Buffet, und ein separater Schrank) alles mindestens 10 Jahre alt, ein Abstand von EUR 500,00 gezahlt. Nun ziehen wir wieder um.

Meine Frage ist:

  1. Kann der Vermieter darauf bestehen, daß ich die Sachen entferne?
  2. Kann ich die Sachen teilweise mitnehmen, und den Rest stehen lassen?
  3. Kann ich vom Vermieter verlangen, daß er mir den Abstand zurückzahlt?

Hallo Vivien,

zu 1. ja, er kann bestehen, denn die Küche ist Dein Eigentum
zu 2. nein, wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, ist das Zurücklassen
von Möbeln und Einrichungsgegenständen in der Wohnung beinahe gleichbedeutend mit Wohnung nicht geräumt. Und somit kann kein neuer Mieter einziehen.
zu 3. nein,

Gruss Günter

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