Mal ne Frage an die Rechtsexperten unter euch!
Leider sehr umfangreich und komplex, daher erst eine kurze Einleitung.
Wir sind Mieter bei einem großen Verein.
Seit „Mietvertragsunterschreibung“ stellten wir unserem Vermiter dar, daß wir keine Verwendung für das vorhandene Kabelsystem haben. (In der Wohnung ist zwar so eine Dose - die ist aber nicht angeklemmt)
Mit viel Mühe und mehreren Schreiben versuchten wir unseren Vermieter zu überreden das wir eine eigene Sat-Schüssel installieren dürfen.
Das wurde regelmäßig mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.
Da auf dem Gebäude bereits eine Sat-Schüssel hängt baten wir darum uns mit an diese ranhängen zu dürfen. Das wurde mit der Begründung der technischen Unmöglichkeit abgelehnt (dies ist aber schlichtweg falsch und relativ problemlos realisierbar). Der Eigentümer dieser Schüssel gab uns im übrigen auch seine Zustimmung (Er ist selber Mieter bei diesem Verein - hatte die Schüssel aber schon vor Übernahme des Gebäudes durch diesen Verein).
Frustriert haben wir eine Schüssel im Nachbargrundsrück (Gartenanlage) installiert, welches einem Freund gehört. Das Kabel liegt nun über einen Teil des von uns bewohnten Gebäudes und damit dem Besitz unserer Vermieterin.
Jetzt fordert der Verein die Entfernung des Kabels. Optische Beeinträchtigung besteht absolut nicht - da nahezu unsichtbar und ohne Beschädigung der Bausubstanz verlegt.
Auch besitzen nahezu alle Gebäude in der Umgebung eine eigene Satellitenanlage. Balkon oder ähnliches ist leider nicht möglich 
Wie sieht nun hier die Rechtslage aus???
Vielen Dank schonmal,
Wolfgang