ein Bekannter von mir hat ein Problem: In seinem Wohnzimmer ist es ihm zu kalt (knapp 20 Grad). Der Heizkörper wird nicht warm. Er hat bereits zweimal den Vermieter angeschrieben und ihn gebeten, das Problem zu beseitigen - keine Antwort.
Er möchte nun gerne die Miete kürzen und möchte folgendes wissen:
Wie kalt darf die Wohnung höchstens sein, dass er die Miete überhaupt kürzen darf?
Wie oft muss er den Vermieter anschreiben, bevor - so Nr. 1 zutrifft - die Miete kürzen darf?
ein Bekannter von mir hat ein Problem: In seinem Wohnzimmer
ist es ihm zu kalt (knapp 20 Grad). Der Heizkörper wird nicht
warm. Er hat bereits zweimal den Vermieter angeschrieben und
ihn gebeten, das Problem zu beseitigen - keine Antwort.
Er möchte nun gerne die Miete kürzen und möchte folgendes
wissen:
Wie kalt darf die Wohnung höchstens sein, dass er die Miete
überhaupt kürzen darf?
Umgekehrt. Es müssen mindestens 20 Grad sein. Ein Recht auf Mietminderung bei vorhandenen 20 Grad sehe ich nicht, insbesonderes auch schon deshalb noch nicht, weil es draussen immer noch Temperaturen über dem Minuspunkt gibt.
Wie oft muss er den Vermieter anschreiben, bevor - so Nr. 1
zutrifft - die Miete kürzen darf?
Umgekehrt. Es müssen mindestens 20 Grad sein. Ein Recht auf
Mietminderung bei vorhandenen 20 Grad sehe ich nicht,
insbesonderes auch schon deshalb noch nicht, weil es draussen
immer noch Temperaturen über dem Minuspunkt gibt.
Einmal reicht.
Hallo Günter,
kleines Missverständnis, weil ich das vielleicht nicht präzise formuliert habe: Es sind höchstens 19 Grad in der Wohnung (um die Mittagszeit), nachts nur ca. 12 Grad. Kann er denn da um X Prozent die Miete kürzen oder generell nicht?
Ansonsten schon mal trotzdem danke für die bisherigen Tips.
der Vermieter muss dafür sorgen, dass während des Tages ( 7.00 Uhr - 23.00 Uhr, einige Gerichte bis 24.00 Uhr ) eine Mindesttemperatur von 20 Grad besteht. Einige Gerichte haben sogar 21 Grad festgelegt. Bei den derzeitigen Temperaturen ist eine Mietminderung von mehr als 5 % nicht denkbar. Sobald Frost eintritt ist durchaus eine Mietminderung von 15 % - 20 % möglich.
In der Nacht muss eine Mindesttemperatur von 18 Grad erreicht werden ( LG Berlin NZM 99, 1039).
Gruss Günter
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