ich habe eine Zeitmietvertrag der am 31.12.03 ausläuft.
Da ich auch nicht an einer Verlängerung interessiert bin, meine Situation:
Ich habe im Vertrag ausdrücklich „nur“ eine Gartenbenutzung. Also kein Bestimmungsrecht über den Garten, ich darf also lediglich da Wäsche aufhängen.
Neben dem Haus ist auch etwas Garten (im Grunde nur zwei kleine Pflanzbeete). Damals als ich einzog sagte mir die Vermieterin (es gibt da nix schriftliches drüber), „da können sie machen was sie wollen“. Das habe ich getan und siehe da, letzte Woche kam sie und meinte ich „muss“ alles was ich mal pflanzte auch rausreissen. „So wie das war, als sie da eingezogen sind“, ist ihr Originalton.
Mein Problem / meine Frage:
Gilt dieses erweiterte Pflanzbeet auch als „Garten“? (Es ist nichts anderes im Vertrag erwähnt ausser dem Garten den ich nur benutzen darf, auch keine Beschreibung welche Flächen als „Garten“ anzusehen sind.)
Muss ich nun wirklich alles rausreissen was da mal gepflanzt wurde?
Und wie ist die Nachweispflicht/-lage wer was wann mal gepflanzt hat? (Denn meine Vorgänger hatten da einen anfangs noch kleinen Strauch gesetzt, der jetzt eher ein Baum ist. Meine Vermieterin glaubt steif und fest das ich den gesetzt habe, schon aus Prinzip. Wir habe nicht das beste Verhältniss.)
Und muss ich überhaupt was rausreissen? Denn ich habe ja nie nen Hinweis (z.B. schriftlich) bekommen, das ich das zu entfernen habe, oder das hier nur Schnittblumen gesetzt werden dürfen.
Ich habe im Vertrag ausdrücklich „nur“ eine Gartenbenutzung.
Also kein Bestimmungsrecht über den Garten, ich darf also
lediglich da Wäsche aufhängen.
Neben dem Haus ist auch etwas Garten (im Grunde nur zwei
kleine Pflanzbeete). Damals als ich einzog sagte mir die
Vermieterin (es gibt da nix schriftliches drüber), „da können
sie machen was sie wollen“. Das habe ich getan und siehe da,
letzte Woche kam sie und meinte ich „muss“ alles was ich mal
pflanzte auch rausreissen. „So wie das war, als sie da
eingezogen sind“, ist ihr Originalton.
Mein Problem / meine Frage:
Gilt dieses erweiterte Pflanzbeet auch als „Garten“? (Es ist
nichts anderes im Vertrag erwähnt ausser dem Garten den ich
nur benutzen darf, auch keine Beschreibung welche Flächen als
„Garten“ anzusehen sind.)
Muss ich nun wirklich alles rausreissen was da mal gepflanzt
wurde?
Ja, Du musst alles entfernen, was von Dir stammt, wenn es die Vermieterin will. Jedoch hast Du keine Pflanzen der Vormieter zu entfernen.
Nur, wenn ich alles entfernen muss was die Vermieterin will, wie ist das denn nun mit der Beweislage??? Wie kann ich (kann der Vermieter) beweisen was ich gepflanzt habe?
Und wie sieht das denn aus wenn ich nur die Gartenbenutzung habe, nichts schriftlich fixiert wurde?
Nur, wenn ich alles entfernen muss was die Vermieterin will,
wie ist das denn nun mit der Beweislage??? Wie kann ich (kann
der Vermieter) beweisen was ich gepflanzt habe?
Wohl nur durch Bekannte oder andere Zeugen.
Und wie sieht das denn aus wenn ich nur die Gartenbenutzung
habe, nichts schriftlich fixiert wurde?
Dies spielt nun keine Rolle, da ja aus der Bearbeitung bzw. Anpflanzung im Garten erkennbar ist, dass eine Gartennutzung vorliegt.