Gebrauchsüberlassung an Dritte. WICHTIG!

Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Da ich in Sachen Mietrecht leider etwas unwissend bin, möchte ích hier einmal um Rat fragen.
Und zwar ist mein Freund öfters zu Besuch, d.h. 4-5 Tage/woche bei mir in der Wohnung aber ohne seine Sachen.
Laut Mietvertrag klingt es aber etwas komisch mit der Überlassung an Dritte.

Abs 1 Der Mieter darf die angemieteten Räume zu anderen als zu Wohnzwecken…
Abs 2 Der Mieter ist ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die angemieteten Räume einem Dritten zu
überlassen. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis… - ist klar ich verlang ja keine Miete.

Abs3 §553 BGB Der Abs2 mit der überlassung von Teilen des Wohnraums (Gebrauch) an dritte von dem mieter verlangen
was versteht man nun unter wichtigem Grund - ist das Auslegungssache des Vermieters oder gilt hier
dass er z.B. nicht in dieser Stadt angemeldet ist, sondern noch bei seinen Eltern??
Oder gilt wichtiger Grund = Vorbestraft etc

Abs 4 §553 Abs3…

Abs 5 Haftung des eigentlichen Mieters ist klar…

Hoffe auf eine schnelle Antwort. danke schonmal

Hallo,

zuerst einmal stellt sich für Dich diese Frage überhaupt nicht. Dies ist ein Besuch, der zwar regelmässig kommt, jedoch nicht in der Wohnung wohnt. Insoweit findet keine Überlassung statt.

Um jedoch Ärger zu vermeiden sollte ein Mieter, sofern Wasser/Abwasser pro Kopf abgerechnet wird zumindest Bereitschaft erkennen lassen, dass nicht von einer Person sondern mindestens von 1,5 Personen ausgegangen werden kann.

Und zwar ist mein Freund öfters zu Besuch, d.h. 4-5 Tage/woche
bei mir in der Wohnung aber ohne seine Sachen.
Laut Mietvertrag klingt es aber etwas komisch mit der
Überlassung an Dritte.
Abs 1 Der Mieter darf die angemieteten Räume zu anderen als zu
Wohnzwecken…

hier geht es um gewerbliche Nutzung.

Abs 2 Der Mieter ist ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters
nicht berechtigt, die angemieteten Räume einem Dritten zu
überlassen. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis… - ist
klar ich verlang ja keine Miete.

und hier um Untervermietung

Abs3 §553 BGB Der Abs2 mit der überlassung von Teilen des
Wohnraums (Gebrauch) an dritte von dem mieter verlangen
was versteht man nun unter wichtigem Grund - ist das
Auslegungssache des Vermieters oder gilt hier
dass er z.B. nicht in dieser Stadt angemeldet ist, sondern
noch bei seinen Eltern??
Oder gilt wichtiger Grund = Vorbestraft etc

Was willst Du eigentlich wirklich wissen ? Will Dein Vermieter wegen der Besuche zusätzlich mehr Miete ? Das ist nicht zulässig. Eine Vorstrafe ist kein wichtiger Grund. Wichtige Gründe sind z.B. Drohungen gegenüber dem Vermieter oder von Mitmietern

Abs 4 §553 Abs3…

gibt es nicht

Abs 5 Haftung des eigentlichen Mieters ist klar…

gibt es nicht

Gruss Günter

Keine Gebrauchsüberlassung
Hi !

Du hast zwar äußerst lange und regelmäßig Besuch, aber es handelt sich hierbei weder um eine Gebrauchsüberlasssung noch um irgendeine andere Art von Untervermietung. Dieser Besuch muss auch nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden oder ähnliches.

Das einzige, was passieren kann, ist, dass Dein Vermieter die Nebenkosten, die sich nach Personen berechnen, für mehr als eine Person haben will. Nebenkosten, die sich nach qm berechnen oder einfach pro Wohnung gelten, sind hier ja nicht betroffen. Das wäre bei regelmäßiger Besuchszeit von 4-5 Tagen pro Woche ja auch durchaus fair, oder findest Du nicht?

Die Frage ist, ob der Vermieter schon an Dich herangetreten ist mit seinem Wunsch? Ein Tip aus Erfahrung: Es macht einen guten Eindruck und spart viel Ärger, wenn Du selbst aus eigener Initiative mit dem Vermieter Kontakt aufnimmst und anbietest, wegen der häufigen und regelmäßigen Besuche Deines Freundes 20 oder 30% mehr Nebenkosten zu zahlen. Für 1.3 Personen sozusagen. Dann wirst Du sehen, ob ihm das überhaupt wichtig ist.

Der blöde Fall wäre, dass sich jemand aus dem Haus wegen vermeintlich erlittener Nachteile bei Deinen Vermieter beschwert und der Dich ansprechen muss, ob das stimmt, dass Du regelmäßig lange Besuch hast. Das ist eine schlechte Ausgangsposition für Verhandlungen :smile:

Jens