Verjährung bei 'Verschlechterung der Mietsache'

Hallo zusammen.

Ich hab da mal eine etwas längere Frage:

Ich habe meine alte Wohnung zum 31.3.2003 gekündigt, und nach Durchführung von Schönheitsreparaturen zurückgegeben.

Später bat ich meinen Vermieter um Abrechnung der Mietkaution in Höhe von Euro 1058 zzgl. Zinsen.
Diese Bitte wies er zurück, mit der Begründung, die Abrechnung der Nebenkosten für 2002 und 2003 sei noch nicht erfolgt, und daß verschiedene Beschädigungen festgestellt worden seien, und er deshalb sowieso noch einiges an Kosten auf mich zukommen sähe, die er aber leider noch nicht eingrenzen könne.

Bei den bemängelten Schäden handelt es sich um folgende:
a) In der Küche seien die Fliesen an der Wand durch mich beschädigt worden
b) Der PVC-Boden in der Küche leidet an Verfärbungen durch von mir dort abgestellte Autoreifen
c) Im Bad gibt es Verfärbungen an der Decke
d) Im Bad ist eine Duschwand beschädigt
e) In einem Zimmer sind die Bodenplatten unter dem PVC-Boden durchfault.

Bevor ich zu diesen Vorwürfen Stellung nehme, möchte ich kurz auf einen weiteren Umstand hinweisen:

Ich habe vor dieser Wohnung eine andere im selben Haus bewohnt, und später mit einer anderen Mietpartei die Wohnungen getauscht.
Dies erfolgte mit Zustimmung des Vermieters, neue Verträge wurden unterschrieben, sowie eine Zusatzvereinbarung, die aussagte, die neuen Mieter der jeweiligen Wohnungen würden in die Pflichten der Vormieter eintreten.
Ein Übergabeprotokoll wurde dabei nicht erstellt.
Der anderen Partei wurde wegen Nichtzahlung der Miete gekündigt, noch bevor ich selbst ebenfalls die Kündigung aussprach.

Nun aber zu den Beschädigungen:

a) Die beschädigten Fliesen befanden sich, bis auf eine, schon bei meinem Einzug in diesem Zustand. Laut Aussage meiner Vormieter auch vor Ihrem, das lässt sich von mir aber nicht nachvollziehen.
Die Beschädigungen waren für mich nicht sichtbar, da die Fliesen mit einer Vinyl-Schaum-Tapete überklebt waren.
Diese war mit mit einem Kleister befestigt, der sich nur schwer und mit grossem Kraftaufwand entfernen lies.
Dabei ist von einer weiteren Fliese eine Ecke abgebrochen, da diese sich nur etwa zur Hälfte in Ihrem Kleber-Bett befand und zur anderen Hälfte bis zu einem halben Zentimeter von der Wand abstand.

b) Richtig ist: die Verfärbungen stammen von den von mir dort abgelegten Autoreifen - Sie zeigen das Muster der Flankenbeschriftung selbiger. Ich ging allerdings davon aus, daß es völlig Rechtens sei, seinen Hausstand (zu dem diese Reifen gehörten) in der Wohnung zu lagern. Daß dabei Verfärbungen auftreten können wurde mir erst bewusst, als diese dort zu finden waren.

c) Die Verfärbungen in der Decke stammen von vom Vermieter veranlassten Umbaumaßnahmen in den über meiner Wohnung liegenden Stockwerken. Dabei wurden neue Toiletten ans Abwasserrohr angeschlossen. Der Handwerker habe den Mietern der betroffenen Wohnung mitgeteilt, die Toilette sei vorerst nicht zu benutzen, woran diese sich nicht gehalten hatten.
Tatsache ist, daß einen Tag nachdem ich das Bad frisch gestrichen hatte braungelbes Wasser durch meine Decke Tropfte, die frischgestrichenen Wände verfärbte, unangenehmen Geruch verbreitete, und mich zum mehrmaligen Putzen zwang. Allerdings habe ich mich geweigert, das Bad erneut zu streichen.

d) Im Bad ist tatsächlich die Duschabtrennung beschädigt.
Gegen diese habe ich etwas heftiger geschlagen, als ich beim Duschen von etwas zu heißem Wasser überrascht wurde: Im Haus befindet sich eine Toilette, deren Betätigung den Druck der Kaltwasserzufuhr so stark absinken lässt, daß das Wasser mit fast der Temperatur im Warmwasserspeicher abgegeben wird.

e) Beim Ausräumen des Zimmers ist mir eine Stelle im Boden aufgefallen, auf der man ein Stück weit eingesunken ist; auch bemerkte ich beim Entfernen der von den Katzen meiner Vormieter beschädigten Rauhfaser-Tapete, dass dahinter Stockflecken zu finden waren.
Ich bin mir allerdings zu 100% sicher, dass in der Zeit, in der ich die Wohnung gemietet hatte, kein Wasserschaden, und erstrecht keine „eine sehr umfangreiche und länger dauernde Überschwemmung“ stattgefunden hat.
Auf Nachfrage bei meinen Vormietern wussten auch diese von keiner solchen Überschwemmung, wiesen mich aber darauf hin, daß während sie dort wohnten ein Schaden in der Hauswasserversorgung aufgetreten war, durch den größere Mengen Wasser in den Innenhof gesickert seien.

Ich habe meinem Vermieter bezüglich aller Ansprüche ausser d) widersprochen.

Seit 16.7. habe ich von Ihm aber nichts mehr gehört, keine Abrechnung der Nebenkosten 2002, keine Rechnung oder Zahlungsaufforderung bezüglich der Schäden, nichteinmal eine Mail, wieviel mich der Spass denn nun kosten solle.

Ich gehe nun davon aus, daß mit Ablauf des 30. September die Ansprüche aus Verschlechterung der Mietsache verjährt seien. Verjährungshemnisse haben meines Wissens nach nicht bestanden.

Prinzipiell könnte mein Vermieter zwar immer noch seine verjährten Ansprüche mit der Kaution aufrechnen.
Dazu müssten die Ansprüche bereits vor Ablauf der Verjährung aufrechenbar gewesen sein, was ich bezweifle, da mein Vermieter mir bis heute nicht die Höhe seines Anspruches beziffert hat.

Habe ich eine Chance, jemals noch einen Teil meiner Kaution wiederzusehen, oder muss ich noch nachzahlen, was der komplette Austausch des Fussbodens in 2 Raeumen, sowie Renovierung von Bad, neue Duschkabine und neue Fliesen in der Küche kosten?

Viele Grüße,
Robert

Hallo Robert,

zur Klarstellung. Dieses Thema, das Dich hier betrifft ist derart umfangreich und zudem verworren, dass hier ein Fachmann ran muss. Suche einen Mieterverein oder einen Anwalt auf.

Ich hab da mal eine etwas längere Frage:

Ich habe meine alte Wohnung zum 31.3.2003 gekündigt, und nach
Durchführung von Schönheitsreparaturen zurückgegeben.

Hier ist entscheidend, was bei der Übergabe besprochen wurde. Wurden Beanstandungen durchgeführt, was wurde genau besprochen. Muss mit einem Fachmann besprochen werden.

Später bat ich meinen Vermieter um Abrechnung der Mietkaution
in Höhe von Euro 1058 zzgl. Zinsen.
Diese Bitte wies er zurück, mit der Begründung, die Abrechnung
der Nebenkosten für 2002 und 2003 sei noch nicht erfolgt, und
daß verschiedene Beschädigungen festgestellt worden seien, und
er deshalb sowieso noch einiges an Kosten auf mich zukommen
sähe, die er aber leider noch nicht eingrenzen könne.

Hier ist z.B. wesentlich, wann Du den Vermieter aufgefordert hast und wann er eine Abrechnung zurückgewiesen hat und ob schriftlich oder nur mündlich.

Bei den bemängelten Schäden handelt es sich um folgende:
a) In der Küche seien die Fliesen an der Wand durch mich
beschädigt worden
b) Der PVC-Boden in der Küche leidet an Verfärbungen durch
von mir dort abgestellte Autoreifen
c) Im Bad gibt es Verfärbungen an der Decke
d) Im Bad ist eine Duschwand beschädigt
e) In einem Zimmer sind die Bodenplatten unter dem PVC-Boden
durchfault.

Bevor ich zu diesen Vorwürfen Stellung nehme, möchte ich kurz
auf einen weiteren Umstand hinweisen:

Ich habe vor dieser Wohnung eine andere im selben Haus
bewohnt, und später mit einer anderen Mietpartei die Wohnungen
getauscht.
Dies erfolgte mit Zustimmung des Vermieters, neue Verträge
wurden unterschrieben, sowie eine Zusatzvereinbarung, die
aussagte, die neuen Mieter der jeweiligen Wohnungen würden in
die Pflichten der Vormieter eintreten.
Ein Übergabeprotokoll wurde dabei nicht erstellt.
Der anderen Partei wurde wegen Nichtzahlung der Miete
gekündigt, noch bevor ich selbst ebenfalls die Kündigung
aussprach.

Nun kann es doch sein, dass gegen die Vormieter geklagt wurde. Hier könnte möglicherweise bei den Vormietern in einer Klage ein Hinweis - oder aus dem Schriftverkehr mit dem Vermieter vorhanden sein - der Mängel, die Dir angekreidet werden bereits nachweislich bei den Vormietern zur Beseitigung oder Schadenersatz eingeklagt oder gar verlangt wurden.

Nun aber zu den Beschädigungen:

a) Die beschädigten Fliesen befanden sich, bis auf eine, schon
bei meinem Einzug in diesem Zustand. Laut Aussage meiner
Vormieter auch vor Ihrem, das lässt sich von mir aber nicht
nachvollziehen.

Aber die Vormieter können wohl als Zeuge benannt werden.

Die Beschädigungen waren für mich nicht sichtbar, da die
Fliesen mit einer Vinyl-Schaum-Tapete überklebt waren.
Diese war mit mit einem Kleister befestigt, der sich nur
schwer und mit grossem Kraftaufwand entfernen lies.
Dabei ist von einer weiteren Fliese eine Ecke abgebrochen, da
diese sich nur etwa zur Hälfte in Ihrem Kleber-Bett befand und
zur anderen Hälfte bis zu einem halben Zentimeter von der Wand
abstand.

b) Richtig ist: die Verfärbungen stammen von den von mir dort
abgelegten Autoreifen - Sie zeigen das Muster der
Flankenbeschriftung selbiger. Ich ging allerdings davon aus,
daß es völlig Rechtens sei, seinen Hausstand (zu dem diese
Reifen gehörten) in der Wohnung zu lagern. Daß dabei
Verfärbungen auftreten können wurde mir erst bewusst, als
diese dort zu finden waren.

Für diesen Schaden bist Du haftbar.

c) Die Verfärbungen in der Decke stammen von vom Vermieter
veranlassten Umbaumaßnahmen in den über meiner Wohnung
liegenden Stockwerken. Dabei wurden neue Toiletten ans
Abwasserrohr angeschlossen. Der Handwerker habe den Mietern
der betroffenen Wohnung mitgeteilt, die Toilette sei vorerst
nicht zu benutzen, woran diese sich nicht gehalten hatten.
Tatsache ist, daß einen Tag nachdem ich das Bad frisch
gestrichen hatte braungelbes Wasser durch meine Decke Tropfte,
die frischgestrichenen Wände verfärbte, unangenehmen Geruch
verbreitete, und mich zum mehrmaligen Putzen zwang. Allerdings
habe ich mich geweigert, das Bad erneut zu streichen.

Hierfür gibt es sicher auch Zeugen.

d) Im Bad ist tatsächlich die Duschabtrennung beschädigt.
Gegen diese habe ich etwas heftiger geschlagen, als ich beim
Duschen von etwas zu heißem Wasser überrascht wurde: Im Haus
befindet sich eine Toilette, deren Betätigung den Druck der
Kaltwasserzufuhr so stark absinken lässt, daß das Wasser mit
fast der Temperatur im Warmwasserspeicher abgegeben wird.

Da bist Du wohl auch schadenersatzpflichtig.

e) Beim Ausräumen des Zimmers ist mir eine Stelle im Boden
aufgefallen, auf der man ein Stück weit eingesunken ist; auch
bemerkte ich beim Entfernen der von den Katzen meiner
Vormieter beschädigten Rauhfaser-Tapete, dass dahinter
Stockflecken zu finden waren.
Ich bin mir allerdings zu 100% sicher, dass in der Zeit, in
der ich die Wohnung gemietet hatte, kein Wasserschaden, und
erstrecht keine „eine sehr umfangreiche und länger dauernde
Überschwemmung“ stattgefunden hat.
Auf Nachfrage bei meinen Vormietern wussten auch diese von
keiner solchen Überschwemmung, wiesen mich aber darauf hin,
daß während sie dort wohnten ein Schaden in der
Hauswasserversorgung aufgetreten war, durch den größere Mengen
Wasser in den Innenhof gesickert seien.

Ich habe meinem Vermieter bezüglich aller Ansprüche ausser d)
widersprochen.

Seit 16.7. habe ich von Ihm aber nichts mehr gehört, keine
Abrechnung der Nebenkosten 2002, keine Rechnung oder
Zahlungsaufforderung bezüglich der Schäden, nichteinmal eine
Mail, wieviel mich der Spass denn nun kosten solle.

Ich gehe nun davon aus, daß mit Ablauf des 30. September die
Ansprüche aus Verschlechterung der Mietsache verjährt seien.
Verjährungshemnisse haben meines Wissens nach nicht bestanden.

Nein, die Verjährung ist unterbrochen. Ausserdem kann der Vermieter bis zur Abrechnung der Kaution immer noch entsprechende Schadenersatzansprüche anmelden. Ob ein Gericht ihm folgt, ist ein anderes Thema.

Prinzipiell könnte mein Vermieter zwar immer noch seine
verjährten Ansprüche mit der Kaution aufrechnen.
Dazu müssten die Ansprüche bereits vor Ablauf der Verjährung
aufrechenbar gewesen sein, was ich bezweifle, da mein
Vermieter mir bis heute nicht die Höhe seines Anspruches
beziffert hat.

Deshalb sollte hier nun wirklich ein Fachmann ran.

Habe ich eine Chance, jemals noch einen Teil meiner Kaution
wiederzusehen, oder muss ich noch nachzahlen, was der
komplette Austausch des Fussbodens in 2 Raeumen, sowie
Renovierung von Bad, neue Duschkabine und neue Fliesen in der
Küche kosten?

In dem Fall wird auch Neu für Alt zu verrechnen sein.

Tue Dir - ich rate hierzu selten - selbst einen Gefallen und verhindere weiteren persönlichen Schaden und wende Dich an jemand, der diesen Vorgang in all seinen Facetten beleuchtet und die günstigsten Möglichkeiten in Deinem Interesse sucht.

Da ich weder Schriftverkehr noch Gespräche kenne, noch weitere Vorgänge, wie die Wohnungsübergabe abgelaufen ist, kann ich Dir keinen zuverlässigen Tipp geben, ohne das Risiko einzugehen, dass Du einen Schaden hast.

Gruss Günter

Hallo Günter,

zur Klarstellung. Dieses Thema, das Dich hier betrifft ist
derart umfangreich und zudem verworren, dass hier ein Fachmann
ran muss. Suche einen Mieterverein oder einen Anwalt auf.

Vielen Dank für diese realistische Einschätzung.
Ich habe mittlerweile einen Termin bei einem Rechtsanwalt vereinbart. :smile:

Nein, die Verjährung ist unterbrochen. Ausserdem kann der
Vermieter bis zur Abrechnung der Kaution immer noch
entsprechende Schadenersatzansprüche anmelden. Ob ein Gericht
ihm folgt, ist ein anderes Thema.

Nur aus Neugier: aus welchem Grund ist die Verjährung denn hier unterbrochen?
Ich muss Ihn wohl bisher übersehen haben, und fände es super, meinen Fehler zu wissen. :smile:

Vielen Dank nochmal, und viele Grüße,
Robert Böhm

Hallo Robert,

möglicherweise ist die Verjährungsfrist gehemmt worden (Verhandlung i.S.d. §203 BGB) - ob aber diese Norm tatsächlich in diesem Fall (spezielle Rechtsnorm des § 548 BGB) ihre Anwendung findet - da würde mich auch interessieren, ob es hierzu schon aktuelle gleichgelagerte Fälle gibt, die schon richterlich entschieden wurden.

Das würde ich auf jeden Fall mal mit dem Rechtsanwalt besprechen - wäre nett, wenn du uns das Ergebnis mitteilen würdest.

Viel Glück
Sascha