Hallo zusammen.
Ich hab da mal eine etwas längere Frage:
Ich habe meine alte Wohnung zum 31.3.2003 gekündigt, und nach Durchführung von Schönheitsreparaturen zurückgegeben.
Später bat ich meinen Vermieter um Abrechnung der Mietkaution in Höhe von Euro 1058 zzgl. Zinsen.
Diese Bitte wies er zurück, mit der Begründung, die Abrechnung der Nebenkosten für 2002 und 2003 sei noch nicht erfolgt, und daß verschiedene Beschädigungen festgestellt worden seien, und er deshalb sowieso noch einiges an Kosten auf mich zukommen sähe, die er aber leider noch nicht eingrenzen könne.
Bei den bemängelten Schäden handelt es sich um folgende:
a) In der Küche seien die Fliesen an der Wand durch mich beschädigt worden
b) Der PVC-Boden in der Küche leidet an Verfärbungen durch von mir dort abgestellte Autoreifen
c) Im Bad gibt es Verfärbungen an der Decke
d) Im Bad ist eine Duschwand beschädigt
e) In einem Zimmer sind die Bodenplatten unter dem PVC-Boden durchfault.
Bevor ich zu diesen Vorwürfen Stellung nehme, möchte ich kurz auf einen weiteren Umstand hinweisen:
Ich habe vor dieser Wohnung eine andere im selben Haus bewohnt, und später mit einer anderen Mietpartei die Wohnungen getauscht.
Dies erfolgte mit Zustimmung des Vermieters, neue Verträge wurden unterschrieben, sowie eine Zusatzvereinbarung, die aussagte, die neuen Mieter der jeweiligen Wohnungen würden in die Pflichten der Vormieter eintreten.
Ein Übergabeprotokoll wurde dabei nicht erstellt.
Der anderen Partei wurde wegen Nichtzahlung der Miete gekündigt, noch bevor ich selbst ebenfalls die Kündigung aussprach.
Nun aber zu den Beschädigungen:
a) Die beschädigten Fliesen befanden sich, bis auf eine, schon bei meinem Einzug in diesem Zustand. Laut Aussage meiner Vormieter auch vor Ihrem, das lässt sich von mir aber nicht nachvollziehen.
Die Beschädigungen waren für mich nicht sichtbar, da die Fliesen mit einer Vinyl-Schaum-Tapete überklebt waren.
Diese war mit mit einem Kleister befestigt, der sich nur schwer und mit grossem Kraftaufwand entfernen lies.
Dabei ist von einer weiteren Fliese eine Ecke abgebrochen, da diese sich nur etwa zur Hälfte in Ihrem Kleber-Bett befand und zur anderen Hälfte bis zu einem halben Zentimeter von der Wand abstand.
b) Richtig ist: die Verfärbungen stammen von den von mir dort abgelegten Autoreifen - Sie zeigen das Muster der Flankenbeschriftung selbiger. Ich ging allerdings davon aus, daß es völlig Rechtens sei, seinen Hausstand (zu dem diese Reifen gehörten) in der Wohnung zu lagern. Daß dabei Verfärbungen auftreten können wurde mir erst bewusst, als diese dort zu finden waren.
c) Die Verfärbungen in der Decke stammen von vom Vermieter veranlassten Umbaumaßnahmen in den über meiner Wohnung liegenden Stockwerken. Dabei wurden neue Toiletten ans Abwasserrohr angeschlossen. Der Handwerker habe den Mietern der betroffenen Wohnung mitgeteilt, die Toilette sei vorerst nicht zu benutzen, woran diese sich nicht gehalten hatten.
Tatsache ist, daß einen Tag nachdem ich das Bad frisch gestrichen hatte braungelbes Wasser durch meine Decke Tropfte, die frischgestrichenen Wände verfärbte, unangenehmen Geruch verbreitete, und mich zum mehrmaligen Putzen zwang. Allerdings habe ich mich geweigert, das Bad erneut zu streichen.
d) Im Bad ist tatsächlich die Duschabtrennung beschädigt.
Gegen diese habe ich etwas heftiger geschlagen, als ich beim Duschen von etwas zu heißem Wasser überrascht wurde: Im Haus befindet sich eine Toilette, deren Betätigung den Druck der Kaltwasserzufuhr so stark absinken lässt, daß das Wasser mit fast der Temperatur im Warmwasserspeicher abgegeben wird.
e) Beim Ausräumen des Zimmers ist mir eine Stelle im Boden aufgefallen, auf der man ein Stück weit eingesunken ist; auch bemerkte ich beim Entfernen der von den Katzen meiner Vormieter beschädigten Rauhfaser-Tapete, dass dahinter Stockflecken zu finden waren.
Ich bin mir allerdings zu 100% sicher, dass in der Zeit, in der ich die Wohnung gemietet hatte, kein Wasserschaden, und erstrecht keine „eine sehr umfangreiche und länger dauernde Überschwemmung“ stattgefunden hat.
Auf Nachfrage bei meinen Vormietern wussten auch diese von keiner solchen Überschwemmung, wiesen mich aber darauf hin, daß während sie dort wohnten ein Schaden in der Hauswasserversorgung aufgetreten war, durch den größere Mengen Wasser in den Innenhof gesickert seien.
Ich habe meinem Vermieter bezüglich aller Ansprüche ausser d) widersprochen.
Seit 16.7. habe ich von Ihm aber nichts mehr gehört, keine Abrechnung der Nebenkosten 2002, keine Rechnung oder Zahlungsaufforderung bezüglich der Schäden, nichteinmal eine Mail, wieviel mich der Spass denn nun kosten solle.
Ich gehe nun davon aus, daß mit Ablauf des 30. September die Ansprüche aus Verschlechterung der Mietsache verjährt seien. Verjährungshemnisse haben meines Wissens nach nicht bestanden.
Prinzipiell könnte mein Vermieter zwar immer noch seine verjährten Ansprüche mit der Kaution aufrechnen.
Dazu müssten die Ansprüche bereits vor Ablauf der Verjährung aufrechenbar gewesen sein, was ich bezweifle, da mein Vermieter mir bis heute nicht die Höhe seines Anspruches beziffert hat.
Habe ich eine Chance, jemals noch einen Teil meiner Kaution wiederzusehen, oder muss ich noch nachzahlen, was der komplette Austausch des Fussbodens in 2 Raeumen, sowie Renovierung von Bad, neue Duschkabine und neue Fliesen in der Küche kosten?
Viele Grüße,
Robert
