Vermieter verpflichtet Herd zu stellen?

Hallo ihr
ich versuche es jetzt mal hier.
Ich ziehe um. Die Vermieterin hat beim Mietvertrag unterschreiben zugestanden, daß ein Herd, und zwar der jetzt noch vom Vormieter genutzt wird,zu unserer Verfügung steht.
Nun ist es aber so, daß der Vormieter den Herd auf jeden Fall mitnimmt.
Dann ist da also keiner mehr.

ist die Vermieterin nicht verpflichtet, einen Herd zu stellen?

wer kennt sich da aus???

lieben Gruß

Natascha

Hallo Natascha,

gibst Du bitte noch folgende Infos:

  • was steht im Mietvertrag?
  • wem gehört der Herd?
  • mündliche Zusage betreffend Herd: welche Aussage genau? Zeugen?

Mit diesen Angaben kann man mehr sagen.

Schöne Grüße

MM

Hi

Danke für Deine Antwort.

  • was steht im Mietvertrag?
    Im Mietvertrag steht nicht gesondert drin, daß ein Herd dabei ist.

  • wem gehört der Herd?
    Soweit ich weiß gehört der heile dem Vormieter. Den hat er sich gekauft weil der alte kaputt ist.

  • mündliche Zusage betreffend Herd: welche Aussage genau? Zeugen?
    Na, die Vermieterin hat gesagt, daß auf jeden Fall ein Herd in der Wohnung steht. Da irgendwie jetzt einer benutzt wird und ein alter im Keller. Einer davon ist aber kaputt
    Zeugen sind ihr Sohn, mein Freund und ich.

Gibt es in Hamburg nicht eine Regel die das vorschreibt?

LG

Natascha

Hallo Natascha,

  • was steht im Mietvertrag?
    Im Mietvertrag steht nicht gesondert drin, daß ein Herd dabei
    ist.

Ungünstig.

  • wem gehört der Herd?
    Soweit ich weiß gehört der heile dem Vormieter. Den hat er
    sich gekauft weil der alte kaputt ist.

Vielleicht günstig: Er hat die Wohnung mit Herd gemietet. Wenn der gemietete Herd nicht wegen gewöhnlicher Abnutzung kaputtgegangen ist (wie geht ein Herd kaputt?), sondern weil er z.B. damit geheizt oder sonstwas veranstaltet hat, muß er diesen ersetzen. Das ist dann allerdings eine Sache zwischen der Eigentümerin und dem Vormieter.

  • mündliche Zusage betreffend Herd: welche Aussage genau?

Zeugen?
Na, die Vermieterin hat gesagt, daß auf jeden Fall ein Herd in
der Wohnung steht. Da irgendwie jetzt einer benutzt wird und
ein alter im Keller. Einer davon ist aber kaputt
Zeugen sind ihr Sohn, mein Freund und ich.

Günstig. Damit ist ein Herd durch die Vermieterin als Zubehör der Wohnung benannt. „Kaputter Herd“ als Zubehör ist so unsinnig, daß nicht extra gesagt werden muß, daß der als Zubehör mit vermietete Herd auch funktionieren sollte. Wenn Du die Wohnung gemietet hast wie besichtigt und beschrieben, gehört ein Herd dazu.

Gibt es in Hamburg nicht eine Regel die das vorschreibt?

Vorschriften in diesem Zusammenhang sind nicht Ländersache. Es gibt alles mögliche betreffend bauliche Beschaffenheit der Räume, aber die Ausstattung ist Sache der Parteien.

Ergebnis: Rechtzeitig bevor der Vormieter samt Herd weg ist, die Vermieterin nochmal darauf festlegen, welcher Herd (angeschlossen!) bei Deinem Einzug in der Küche stehen wird. Alles mit Zeugen, damit nicht von vornherein das persönliche Verhältnis mit eingeschriebenen Briefen belastet wird. Am besten bei dieser Gelegenheit anregen, daß in den Mietvertrag alles reingeschrieben wird, was vereinbart ist.

Schöne Grüße

MM

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tausend dank martin

natascha

Hallo Natascha,

der Vollständigkeit halber: Die Vereinbarung über die Ausstattung der Wohnung ist eine mündliche Nebenabrede zum Mietvertrag.

Bei solchen Formularverträgen aus dem Schreibwarenhandel ganz unüblich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen:

Wenn in dem Vertrag steht „Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform“ oder „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“ oder dergleichen, ist der Herd kein vereinbartes Zubehör. Dann hättest Du allenfalls einen bisschen fummeligen Anspruch darauf, daß der Inhalt der Nebenabrede in den Vertrag aufgenommen wird. Diesen Anspruch könnte wohl bloß ein Anwalt durchsetzen.

Schöne Grüße

MM