Habe keinen Bürgen!Was nun?

Hallo!

Ich habe da ein sehr großes Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt!!!
Ich muss am 1.12. umziehen, da sich meine Freundin von mir trennt und habe
mich natürlich längst nach Wohnungen umgesehen und auch eine sehr schöne
2-Raum-Wohnung gefunden.
Das Problem hierbei ist, dass ich ein ziemlich geringes Einkommen habe (558
Euro), da ich bis Mitte Dezember eine ABM-ähnliche Anstellung habe.
Nun beträgt die Miete für die Wohnung, die ich mir ausgeguckt habe, 280
Euro/warm. Mein Einkommen muss laut Wohnungsgenossenschaft aber mindestens
3-mal
so hoch wie die Miete sein und da das nicht der Fall ist, soll nun ein Bürge
her, der die Miete zahlen soll,falls ich in Verzug geraten sollte! (Ich habe aber davon
abgesehen immer pünktlich meine bisherige Miete gezahlt!)
Leider habe ich aber keinen Bürgen und wenn nur so eine Wohnung zu bekommen
ist, dann kann ich unter die Brücke ziehen, denn selbst wenn die Miete nur
bei 200 Euro liegen würde, bräuchte ich immer noch einen Bürgen.
1-Raum-Wohnungen sind entweder sehr schwer zu kriegen oder fast genauso teuer.
Wisst ihr Rat, wie ich die Bürgschaft umgehen könnte, oder ob es irgendeine Behörde gibt, die einen da unterstützt???
Wohngeld müßte ich dann sowieso beantragen, aber das läßt die Wohnungsgenossenschaft vorher nicht als Einkommen gelten!
Was kann ich nun tun??
Viele Grüße! Thomas

Hallo,

es kann hier - wobei ich Deine Beziehungen zur Hausbank nicht kenne - nur eine Bankbürgschaft vielleicht helfen. Ansonsten wirst Du solange suchen müssen, bis Du Ersatzwohnraum gefunden hast.

Gruss Günter

Moin Thomas,

ich habe mal gelernt: Wenn Du Ärger suchst, geh ne Bürgschaft ein. Das klappt immer"
Andererseits kenne ich auch die Sache mit den Wohnungsgenossenschaften.

Wie gut kannst Du denn mit Deinen Eltern? Falls Ihr keine zerrüttete Beziehung habt wäre das ein Weg den die meisten Genossenschaften akzeptieren.

( Kannst Du das wirklich schaffen mit der Miete ? Damit steht und fällt Dein zukünftiges Verhältnis mit Deinem Bürgen)
Gruß

heavyfuel

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Das Problem hierbei ist, dass ich ein ziemlich geringes
Einkommen habe (558 Euro), da ich bis Mitte Dezember eine ABM-
ähnliche Anstellung habe.
Nun beträgt die Miete für die Wohnung, die ich mir ausgeguckt
habe, 280 Euro/warm. Mein Einkommen muss laut Wohnungsgenossenschaft
aber mindestens 3-mal so hoch wie die Miete sein und da das nicht
der Fall ist, soll nun ein Bürge her, der die Miete zahlen
soll,falls ich in Verzug geraten sollte!

[…]

Wohngeld müßte ich dann sowieso beantragen, aber das läßt die
Wohnungsgenossenschaft vorher nicht als Einkommen gelten!

Die Genossenschaft hat lediglich Angst vor Mietausfällen. Die merkwürdige Regelung, dass Wohngeld nicht zu den Einkünften zahlt, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Es wäre ja denkbar, daß sich Dein Einkommen aus diversen Quellen zusammensetzt, also eigener Verdienst, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld sowie Wohngeld. Damit hättest Du ausreichend Mittel zur Verfügung, um Deine Miete zuverlässig zu bezahlen. Die Frage ist, ob Du der Genossenschaft deutlich machen kannst, dass Dein Einkommen stets zur Deckung der Miete ausreichen wird oder ob die auf ihren Richtlinien ausnahmslos bestehen.

Jens

Hallo!
Danke für eure Antworten!!
Leider kommen Eltern oder andere Verwandte als Bürgen nicht in Betracht.
Ich denke eigentlich nicht, dass ich in Mietverzug geraten würde, denn wenn alle Stricke reißen und sich mein Verdienst nicht bessern sollte, hilft mir ja noch das Wohngeld.
Von einer „Bankbürgschaft“ habe ich bisher noch gar nichts gewußt, da muß ich wohl mal nachfragen, ob so etwas möglich ist.
Viele Grüße!Thomas