Rolladenreparatur - ver zahlt?

Hallo,

in unserer Mietwohung (Dachgeschoß) gibts merkwürdige Konstruktionen, wo der Rolladen von unten nach ober läuft. (Dreieickige Fenster …)
Dieses Konstrukt ist sehr afällig für Reparaturen (Verschleiß der Zugschnur) und alle Nase lang muß ein Monteur anrücken.
Wer ist für diese Reparatur zuständig? Greift da die Klausel für Kleinreparaturen (bei uns 100EUR) ??
Oder ist das Sache des Vermieters.
Wir wohenn erst 3 Monate drin und schon steht die erste Reparartur an …

Vieen Dank + Gruß,

Michael

Hallo Michael,

in unserer Mietwohung (Dachgeschoß) gibts merkwürdige
Konstruktionen, wo der Rolladen von unten nach ober läuft.
(Dreieickige Fenster …)
Dieses Konstrukt ist sehr afällig für Reparaturen (Verschleiß
der Zugschnur) und alle Nase lang muß ein Monteur anrücken.
Wer ist für diese Reparatur zuständig? Greift da die Klausel
für Kleinreparaturen (bei uns 100EUR) ??

Eine Kleinreparaturklausel von 100 EURO ist im Einzelfall an der obersten Grenze der zulässigen Umlage. Aber. Es muss im Mietvertrag eine Beschränkung auf das Jahr zudem festgelegt sein. Fehlt diese, ist die gesamte Vereinbarung unwirksam.

Ist die Kleinreparaturklausel korrekt vereinbart, musst Du leider im Einzelfall die Rechnung in Höhe bis 100 EURO bezahlen. Bitte aber beachten, dass der Auftrag, auch wenn er unter 100 EURO liegt, vom Vernieter erteilt werden muss.

Oder ist das Sache des Vermieters.
Wir wohenn erst 3 Monate drin und schon steht die erste
Reparartur an …

Gruss Günter

Hallo Günter,

es handelt sich hierbei um eine „Nachreparatur“, d.h. es wurde im Mai eine Teil-Reparatur durchgeführt - damals waren einige Ersatzteile nicht verfügbar - jetzt wurde das richtige Teil eingebaut.
Daher wurden im Mai und jetzt jeweils eine Rechnung geschrieben. Wenn es nur einen Reparaturauftrag gibt, zählt das dannzusammen? Schließlich könnte man sonst jede Reparatur in 2-3 Vorgänge splitten und so die Summe von vielleicht 200EUR auf 3x66EUR splitten.

Wie siehst du das?

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

wenn eine Reparatur nicht vollständig ausgeführt werden konnte, kann der Handwerker nicht fortlaufend Rechnungen stellen, wenn es um eine nicht ordnungsgemäss ausgeführte Reparatur geht.

Gruss Günter

es handelt sich hierbei um eine „Nachreparatur“, d.h. es wurde
im Mai eine Teil-Reparatur durchgeführt - damals waren einige
Ersatzteile nicht verfügbar - jetzt wurde das richtige Teil
eingebaut.

Die weiteren Ersatzteile dürfen natürlich verrechnet werden.

Daher wurden im Mai und jetzt jeweils eine Rechnung
geschrieben. Wenn es nur einen Reparaturauftrag gibt, zählt
das dannzusammen?

Hier handelt es sich um einen Auftrag.

Schließlich könnte man sonst jede Reparatur

in 2-3 Vorgänge splitten und so die Summe von vielleicht
200EUR auf 3x66EUR splitten.

Das ist unzulässig.

Gruss Günter

Hi,

meines Wissens gehört der Rollladen nicht zum bewohnten Bereich. So wie die Außentür, ebenso die Wohnungstür von außen (also zum Gang z.B.) sind hier die Kosten allein vom Vermieter zu tragen.

Gruß
Falke

Hi Falke,

meines Wissens gehört der Rollladen nicht zum bewohnten
Bereich. So wie die Außentür, ebenso die Wohnungstür von außen
(also zum Gang z.B.) sind hier die Kosten allein vom Vermieter
zu tragen.

Ein Rollladen ist dem täglichen Zugriff ausgesetzt. Somit ist eine Reparatur des Rollladen, wenn eine rechtswirksame Kleinreparaturklausel vereinbart ist, in Höhe des Anteil vom Mieter, der Rest vom Vermieter zu tragen. Gibt es keine Klausel tärgt der Vermieter alle Kosten. Ein Rollladen ist nicht wie eine Aussentüre im Mietrecht zu behandeln.

Gruss Günter

Gruss Günter