Richtig blöd: Lärmbelästigung

Hallo,
ich habe mal eine richtig blöde Frage: Was versteht man unter Lärmbelästigung?

Unser „netter“ Vermieter oben drüber hat sich wegen Lärmbelästigung beschwert, angeblich würden wir die Türen zuschlagen.
An unserer Wohnungstür ist von außen ein Knauf und wenn ich rausgehe, dann ziehe ich die Tür bloß hinter mir ins Schloß. Das kann man doch nicht als Lärmbelästigung ansehen, oder? Soooo laut geht die Tür nun wirklich nicht zu und zuschmeißen tue ich sie auf keinen Fall! Kann er von uns verlangen, die Tür mit dem umgedrehten Schlüssel im Schloss zu schließen? Hat er irgendwelche Handhabe gegen uns in dieser Sache? Was denkt ihr in dieser Sache?

Oh Mann, es wird echt immer dämlicher…

Viele Grüße
Dominik

Hallo,

An unserer Wohnungstür ist von außen ein Knauf und wenn ich
rausgehe, dann ziehe ich die Tür bloß hinter mir ins Schloß.
Das kann man doch nicht als Lärmbelästigung ansehen, oder?

tja, in einer anderen Wohnung oder Etage stellt sich das oft ganz anders dar, als wenn man die Tür selber zuzieht, mit dem Geräusch rechnet und vor allem auf dem Weg zur Arbeit ist, d.h. nicht noch schläft.

Kann er von uns verlangen, die
Tür mit dem umgedrehten Schlüssel im Schloss zu schließen?

Ich würde mal sagen nein, aber das so zu machen ist nicht zuletzt eine Frage des Anstands und der Rücksichtnahme. Nebenbei bemerkt stellt diese Vorgehensweise sicher, daß man den Schlüssel nicht in der Wohnung vergißt.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,
ich hatte noch vergessen zu schreiben, daß der Vermieter und seine Frau ihre Wohnungstür auf die gleiche Art und Weise schließen und da stört es sie komischerweise nicht. Wenn ich wach bin und es ist ruhig in der Wohnung, höre ich das Schließen auch, ansonsten aber nicht.

Zumal sie diejenigen sind, die die Haustür teilweise zuschmeißen und wie die Elefanten die Treppe hochtrappeln. Das hören wir dann immer, aber Rücksicht nehmen sie überhaupt nicht. Als ich sie mal darauf angesprochen habe, haben sie sich dumm gestellt und geändert hat sich nichts.
Auch hören wir in unserer Wohnung ihr Telefon jedesmal klingeln und ebenfalls, wenn sie durch die Wohnung trampeln (im wahrsten Sinn des Wortes).
Ich finde es ziemlich unverschämt von ihnen, daß sie uns unter diesen Umständen vorwerfen, wir würden sie mit Lärm belästigen.

Grüße
Dominik

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Hallöchen,

ich hatte noch vergessen zu schreiben, daß der Vermieter und
seine Frau ihre Wohnungstür auf die gleiche Art und Weise
schließen und da stört es sie komischerweise nicht.

das wäre eine sehr wertvolle Information gewesen. Bei der nächsten Ansage würde ich einfach sagen: „Machen Sie doch auch nicht.“

Gruß,
Christian

Hallo,

unabhängig von der Lärmbelästigung will ich noch einmal den Hinweis von Exc aufgreifen:

An unserer Wohnungstür ist von außen ein Knauf und wenn ich
rausgehe, dann ziehe ich die Tür bloß hinter mir ins Schloß.

Lasst Euch mal von einem Schlüsseldienst oder der Polizei erläutern, wie leicht es ist, eine „nur zugezogene“ Tür ohne Schlüssel zu öffnen. Es gibt sogar einige Hausratversicherungen, die bei einer Tür, die nachweislich nur zugezogen statt ordentlich abgeschlossen wurde, Zahlungen (ganz oder teilweise) verweigern.

Geht kein Risiko ein, gewöhnt Euch lieber an, die Tür mit Schlüssel abzuschliessen. Dann klappt’s auch mit dem Nachbarn … :wink:

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,
nur als kleine Anmerkung: Für die meisten Male, die ich rausgehe, hast Du recht. Aber ich wohne ja nicht alleine in der Wohnung. Warum sollte ich abschließen, wenn noch jemand in der Wohnung ist…?

Gruß
Dominik

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Hallo Dominik,

ich habe mal eine richtig blöde Frage: Was versteht man unter
Lärmbelästigung?

Unser „netter“ Vermieter oben drüber hat sich wegen
Lärmbelästigung beschwert, angeblich würden wir die Türen
zuschlagen.
An unserer Wohnungstür ist von außen ein Knauf und wenn ich
rausgehe, dann ziehe ich die Tür bloß hinter mir ins Schloß.
Das kann man doch nicht als Lärmbelästigung ansehen, oder?
Soooo laut geht die Tür nun wirklich nicht zu und zuschmeißen
tue ich sie auf keinen Fall! Kann er von uns verlangen, die
Tür mit dem umgedrehten Schlüssel im Schloss zu schließen? Hat
er irgendwelche Handhabe gegen uns in dieser Sache? Was denkt
ihr in dieser Sache?

Laute Musik, laut Reden, Feste feiern und feste feiern, Türen knallen sind alles Lärmbelästigungen. Auch ein Schritt auf dem FUssboden kann eine Lärmbelästigung sein.

Aber. Nicht jede Lärmbelästigung ist auch tatsächlich eine Lärmbelästigung. Und. Eine Lärrbelästigung ist zuerst einmal subjektiv vorhanden. Jeder Mensch hat ein anderes Lärmgefühl oder Ruhebedürfnis. Der Gesetzgeber geht deshalb davon aus, dass bei der Prüfung einer Lärmbelästigung zuerst einmal zu klären ist, ob es bauseits bedingt ist, ob es sich bei den Beschwerdeführern um besonders empfindliche Personen handelt oder ob tatsächlich im Sinne von Lärm eine Belästigung vorliegt.

Doch wenn Du die Türe hinter Dir in Schloß ziehst, dürfte es wohl mehr als nur ein übliches Zumachen der Türe sein. Es kann von Dir deshalb in Bezug auf die gemeinsame Rücksichtnahme erwartet werden, dass Du den Schlüssel nimmst und das Schloss entsprechend aufsperrst und dann die Türe zumachst. Dieser kurzfristige Knall ist Ruhestörung.

Gruss Günter

Hallo,

es wurde hier ja schon einiges gesagt.
Kleiner Tipp, ein paar Tröpfchen Öl in das Schloss wirken echt Wunder. Die Tür geht leichter zu und der Lärm ist nicht so groß.
Eine Nachbarin hat das auch immer so gemacht, sie musste die Tür immer öfter zuziehen, da das Schloss nicht eingerastet ist. Ich bin zu ihr hin mit einer Ölkanne. Ein paar Tröpfchen haben ausgereicht. Das ich da nicht selber drauf gekommen bin, waren ihre dankbaren Worte.

Gruß
roland

Hallo,

hast du es schon mal mit Tesa-Moll versucht? Ansonsten stellt sich die Frage, ob die laute Tür nicht evtl ein Mangel ist, den du dem Vermieter melden musst :smile:

Gruss, Niels