Hallo Natascha,
In der Wohnung, in der ich seit 4 Jahren wohne, habe ich ganz
alte Holzfenster. Alle anderen Wohnungen desselben Hauses
haben mittlerweile Kunsstoffdoppelfenster, die im Rahmen von
Modernisierungsmaßnamen vor 4,5 Jahren komplett neu eingebaut
worden sind. Meine Vormieterin hat - aus welchen Gründen auch
immer - diese Modernisierung abgelehnt
behauptet wohl die Vermieterin, was jedoch völliger Unsinn ist.
und ist bei ihren alten
Fenstern geblieben, obwohl sich die Mieter damals nicht an den
Kosten haben beteiligen müssen. Ich hakte bei der Verwaltung
nach, und beim gestrigen Besichtigungstermin riet man mir
zunächst ab, diese Fenster überhaupt auszutauschen, sie seien
doch noch im besten Zustand (die Fenster sind asbachuralt im
Altbau, hauchdünn und undicht).
Stopp. Du darfst überhaupt nichts austauschen.
Dann hieß es, es sei Holz, und
als Naturprodukt sei es okay, daß sie ein wenig undicht seien.
Entscheidend ist, ob die Fenster undicht sind, ob an den Fenster der Kitt weggefallen ist oder ob die Fenster nicht mehr richtig schliessen. Dies sind Mängel, die dann der Vermieter zu beseitigen und deren Kosten zu tragen hat.
Und dann, wenn ich auf neuen Fenstern bestünde, ich mit einer
Beteiligung rechnen müßte, denn die Inhaberin „könne sich im
Moment nun wirklich keine Modernisierungsmaßnahmen leisten“.
Wer keine ordnungsgemäss funktionierende Wohnung zur Verfügung stellt, hat auch keinen Anspruch auf die volle Miete. Im Moment kein Geld oder noch nie Geld gehabt. Was ist denn das für eine Verwaltung ?
Jetzt wird ein weiterer Termin für die Kostenaufstellung
gemacht, und ich darf dann entscheiden, ob ich einen Teil der
Kosten selbst tragen will oder nicht.
Du musst keine Kosten übernehmen.
Meine Frage ist nun, ob ich mich tatsächlich an den neuen
Fenstern beteiligen muß. Ich hatte keinen Einfluß auf die
Entscheidung meiner Vormieterin, kann ich eine verpaßte
Modernisierung sozusagen rückwirkend geltend machen?
Kosten der Modernisierung können - abzüglich der Reparaturkosten für dei alten Fenster - natürlich auf die Miete umgelegt werden.
Vorgehensweise: Der Mangel muss schriftlich dargelegt werden. Hierbei muss von Dir erklärt werden, wo der Mangel ( an den Fenstern) besteht, wie sich der Mangel auswirkt ( z.B. Durchzug) und bis wann der Mangel zu beseitigen ist. Ausserdem ist ja nach Umfang des Mangels eine Mietminderung zu erklären. Zur Mietminderung muss hingewiesen werden, dass alle Mietzahlungne ab sofort unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung eines Teils der Miete wegen Mietminderung, jedoch auch unter dme Vorbehalt, dass eine höhere wie bereits angedrohte Mietminderung vorbehalten bleibt. Zusätzlich kannst Du dann erklären, dass Du bei der künftig zu erwartenden Nebenkostenabrechnung dieselbe um mindestens 15 % kürzen wirst, da durch die nicht beseitigten Mängel einer erhöhter Heizkostenaufwand entsteht.
Gebe nun bei der Besichtigung und der Vorlage vorerst keine Erklärung ab, weder gegenüber dem Vermieter noch gegenüber der Verwaltung. Erteile keinerlei Zusagen sondern erkläre, dass Du nach Prüfung des Sachverhaltes Dich äussern wirst. Suche dann einen Anwalt oder Mieterverein zur Prüfung auf, ich biete Dir aber vorab an, dass Du mir die Unterlagen faxen oder mailen kannst. Ich werde dann den Vorgang prüfen und Dir im Rahmen von wer-weiss-was eine Empfehlung geben. Setze Dich bitte aber zuvor kurz mit mir in Verbindung.
Gruss Günter