Modernisierungsmßnahmen von Vormieterin abgelehnt

Guten Morgen!

In der Wohnung, in der ich seit 4 Jahren wohne, habe ich ganz alte Holzfenster. Alle anderen Wohnungen desselben Hauses haben mittlerweile Kunsstoffdoppelfenster, die im Rahmen von Modernisierungsmaßnamen vor 4,5 Jahren komplett neu eingebaut worden sind. Meine Vormieterin hat - aus welchen Gründen auch immer - diese Modernisierung abgelehnt und ist bei ihren alten Fenstern geblieben, obwohl sich die Mieter damals nicht an den Kosten haben beteiligen müssen. Ich hakte bei der Verwaltung nach, und beim gestrigen Besichtigungstermin riet man mir zunächst ab, diese Fenster überhaupt auszutauschen, sie seien doch noch im besten Zustand (die Fenster sind asbachuralt im Altbau, hauchdünn und undicht). Dann hieß es, es sei Holz, und als Naturprodukt sei es okay, daß sie ein wenig undicht seien. Und dann, wenn ich auf neuen Fenstern bestünde, ich mit einer Beteiligung rechnen müßte, denn die Inhaberin „könne sich im Moment nun wirklich keine Modernisierungsmaßnahmen leisten“. Jetzt wird ein weiterer Termin für die Kostenaufstellung gemacht, und ich darf dann entscheiden, ob ich einen Teil der Kosten selbst tragen will oder nicht.
Meine Frage ist nun, ob ich mich tatsächlich an den neuen Fenstern beteiligen muß. Ich hatte keinen Einfluß auf die Entscheidung meiner Vormieterin, kann ich eine verpaßte Modernisierung sozusagen rückwirkend geltend machen?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Hallo,

Meine Frage ist nun, ob ich mich tatsächlich an den neuen
Fenstern beteiligen muß. Ich hatte keinen Einfluß auf die
Entscheidung meiner Vormieterin, kann ich eine verpaßte
Modernisierung sozusagen rückwirkend geltend machen?

Du hast die Wohnung doch wohl vor Deinem Einzug besichtigt, oder? Dann kanntest Du auch den Zustand der Fenster und hast sie so akzeptiert.
Erst einen Zustand akzeptieren, auf dieser Grundlage einen Vertrag schließen und hinterher Nachbesserung fordern ist zwar mittlerweile eine beliebte Übung, aber (glücklicherweise) selten von Erfolg gekrönt. Daß die anderen Mieter sich damals nicht an den Kosten beteiligen mußten (das ist allerdings sehr ungewöhnlich) bringt Dich auch nicht in eine bessere Situation.

Sorry, aber eine günstigere Antwort habe ich nicht…

Gruß Stefan

Aber hallo,

undichte Fenster kann man erst erkennen, wenn man in einer Wohnung wohnt. Sich als Vermieter darauf stützen wollen, man habe den Mangel erkennen können, ist glücklicherweise ein selten vorkommendes unseriöses Vorgehen eines Vermieters.

Gruss Günter

Hallo Natascha,

In der Wohnung, in der ich seit 4 Jahren wohne, habe ich ganz
alte Holzfenster. Alle anderen Wohnungen desselben Hauses
haben mittlerweile Kunsstoffdoppelfenster, die im Rahmen von
Modernisierungsmaßnamen vor 4,5 Jahren komplett neu eingebaut
worden sind. Meine Vormieterin hat - aus welchen Gründen auch
immer - diese Modernisierung abgelehnt

behauptet wohl die Vermieterin, was jedoch völliger Unsinn ist.

und ist bei ihren alten

Fenstern geblieben, obwohl sich die Mieter damals nicht an den
Kosten haben beteiligen müssen. Ich hakte bei der Verwaltung
nach, und beim gestrigen Besichtigungstermin riet man mir
zunächst ab, diese Fenster überhaupt auszutauschen, sie seien
doch noch im besten Zustand (die Fenster sind asbachuralt im
Altbau, hauchdünn und undicht).

Stopp. Du darfst überhaupt nichts austauschen.

Dann hieß es, es sei Holz, und

als Naturprodukt sei es okay, daß sie ein wenig undicht seien.

Entscheidend ist, ob die Fenster undicht sind, ob an den Fenster der Kitt weggefallen ist oder ob die Fenster nicht mehr richtig schliessen. Dies sind Mängel, die dann der Vermieter zu beseitigen und deren Kosten zu tragen hat.

Und dann, wenn ich auf neuen Fenstern bestünde, ich mit einer
Beteiligung rechnen müßte, denn die Inhaberin „könne sich im
Moment nun wirklich keine Modernisierungsmaßnahmen leisten“.

Wer keine ordnungsgemäss funktionierende Wohnung zur Verfügung stellt, hat auch keinen Anspruch auf die volle Miete. Im Moment kein Geld oder noch nie Geld gehabt. Was ist denn das für eine Verwaltung ?

Jetzt wird ein weiterer Termin für die Kostenaufstellung
gemacht, und ich darf dann entscheiden, ob ich einen Teil der
Kosten selbst tragen will oder nicht.

Du musst keine Kosten übernehmen.

Meine Frage ist nun, ob ich mich tatsächlich an den neuen
Fenstern beteiligen muß. Ich hatte keinen Einfluß auf die
Entscheidung meiner Vormieterin, kann ich eine verpaßte
Modernisierung sozusagen rückwirkend geltend machen?

Kosten der Modernisierung können - abzüglich der Reparaturkosten für dei alten Fenster - natürlich auf die Miete umgelegt werden.

Vorgehensweise: Der Mangel muss schriftlich dargelegt werden. Hierbei muss von Dir erklärt werden, wo der Mangel ( an den Fenstern) besteht, wie sich der Mangel auswirkt ( z.B. Durchzug) und bis wann der Mangel zu beseitigen ist. Ausserdem ist ja nach Umfang des Mangels eine Mietminderung zu erklären. Zur Mietminderung muss hingewiesen werden, dass alle Mietzahlungne ab sofort unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung eines Teils der Miete wegen Mietminderung, jedoch auch unter dme Vorbehalt, dass eine höhere wie bereits angedrohte Mietminderung vorbehalten bleibt. Zusätzlich kannst Du dann erklären, dass Du bei der künftig zu erwartenden Nebenkostenabrechnung dieselbe um mindestens 15 % kürzen wirst, da durch die nicht beseitigten Mängel einer erhöhter Heizkostenaufwand entsteht.

Gebe nun bei der Besichtigung und der Vorlage vorerst keine Erklärung ab, weder gegenüber dem Vermieter noch gegenüber der Verwaltung. Erteile keinerlei Zusagen sondern erkläre, dass Du nach Prüfung des Sachverhaltes Dich äussern wirst. Suche dann einen Anwalt oder Mieterverein zur Prüfung auf, ich biete Dir aber vorab an, dass Du mir die Unterlagen faxen oder mailen kannst. Ich werde dann den Vorgang prüfen und Dir im Rahmen von wer-weiss-was eine Empfehlung geben. Setze Dich bitte aber zuvor kurz mit mir in Verbindung.

Gruss Günter

Erst einen Zustand akzeptieren, auf dieser Grundlage einen
Vertrag schließen und hinterher Nachbesserung fordern ist zwar
mittlerweile eine beliebte Übung, aber (glücklicherweise)
selten von Erfolg gekrönt. Daß die anderen Mieter sich damals
nicht an den Kosten beteiligen mußten (das ist allerdings sehr
ungewöhnlich) bringt Dich auch nicht in eine bessere
Situation.

Hallo Stefan,

die gegenteilige Verfahrensweise, nämlich einen Mieter möglichst kurzfristig zur Unterschrift zu bewegen und verdeckte Mängel nicht zu erwähnen um Leerstände zu vermeiden, ist ebenso mittlerweile eine beliebte Übung. Ich sehe hier zwischen den Beteiligten Parteien allerdings einen Gleichstand :smile:

Jens

Hallo Günter,

In der Wohnung, in der ich seit 4 Jahren wohne, habe ich ganz
alte Holzfenster. Alle anderen Wohnungen desselben Hauses
haben mittlerweile Kunsstoffdoppelfenster, die im Rahmen von
Modernisierungsmaßnamen vor 4,5 Jahren komplett neu eingebaut
worden sind. Meine Vormieterin hat - aus welchen Gründen auch
immer - diese Modernisierung abgelehnt

behauptet wohl die Vermieterin, was jedoch völliger Unsinn
ist.

Also sowas ist leider kein Unsinn…solche Leute gibt es wirklich. Ich habe eine Wohnung in einem 6 Parteienhaus von so jemandem übernommen…und ich kann Dir flüstern, man fühlt sich in der Zeit locker um 40 Jahre zurückversetzt…alte Fenster uralt Klospülung, keine Thermostaten an der Heizung usw…und ich weiß ganz sicher, daß das am Mieter lag, denn das Haus gehört meiner Mama…und ich habe zum. die Aktion mit den Fenstern mitbekommen…der Vormieter sagte zu allem und jedem „Nein“ und blieb hartnäckig…

Gruß
Maja

Hallo Maja,

In der Wohnung, in der ich seit 4 Jahren wohne, habe ich ganz
alte Holzfenster. Alle anderen Wohnungen desselben Hauses
haben mittlerweile Kunsstoffdoppelfenster, die im Rahmen von
Modernisierungsmaßnamen vor 4,5 Jahren komplett neu eingebaut
worden sind. Meine Vormieterin hat - aus welchen Gründen auch
immer - diese Modernisierung abgelehnt

behauptet wohl die Vermieterin, was jedoch völliger Unsinn
ist.

Also sowas ist leider kein Unsinn…solche Leute gibt es
wirklich. Ich habe eine Wohnung in einem 6 Parteienhaus von so
jemandem übernommen…und ich kann Dir flüstern, man fühlt
sich in der Zeit locker um 40 Jahre zurückversetzt…alte
Fenster uralt Klospülung, keine Thermostaten an der Heizung
usw…und ich weiß ganz sicher, daß das am Mieter lag, denn
das Haus gehört meiner Mama…und ich habe zum. die Aktion mit
den Fenstern mitbekommen…der Vormieter sagte zu allem und
jedem „Nein“ und blieb hartnäckig…

Wir sind uns wohl darüber klar, dass der Vermieter eine Modernisierung - auch nach altem Recht - gegen den Mieter durchsetzen kann. Hier liegt kaum eine Ausnahme vor, z.B. baldiger Auszug, die eine solche Massnahme verhindern könnte. Klar, die Modernisierung muss notfalls vor Gericht durchgesetzt werden.

Gruss Günter