Mängel in Wohnung - Kündigung des Vermieters

Hallo zusammen,

ich bewohne eine Mietwohnung. Vor einem halben Jahr bemerkte ich schwarze Verfärbung in den Deckenecken, an den Deckenkanten. Dieser Rußähnliche Substanz lager sich auch auf den Fliesen, den Fenstern und den Türen ab und kann nur sehr schwer entfernt werden - ist wie ein Film. Dieser lagert sich auch auf den Elektrogeräten (Monitor, Fernseher ab).

Ich habe mir bei Einzug, da befand sich die Wohnung in Renovierung, Kabel für Surround-Boxen unterputz legen lassen. Man sieht deutlich die Kabelführung, dort wo der Putzer die Kabel verlegt hat, da sie aus der verfärbten Tapete noch deutlich weiß hervor stechen. Dies gilt auch für mit Putz verbesserte Stellen in den Wänden.

Weiter sind unter den Fensterbänken deutliche „Nasen“ zu erkennen, die ich auf Wassereinbruch von der Gebäudeaussenseite zurück führe. Im Schlafzimmer ist sogar an einer Deckenecke diese Nasenbildung, mit Laufspuren über die Tapete, welche sich durch den Ruß schwarz verfärbt hat (die Nase selbst!).

Nun habe ich meinem Vermieter am Montag dieser Woche mitgeteilt, dass ich die Miete ab sofort auf 200,00 Euro (statt 424,-) kürze. Bereits einmal habe ich ihn telefonisch und einmal schriftlich (im Juli diesen Jahres) darauf hingewiesen.

Heute klingelte es und er stand vor der Tür und wollte die Wohnung besichtigen. Den Zugang habe ich ihm verwehrt und einen Termin für nächste Woche vorgeschlagen. Der Vermieter beschimpfte mich wüst und sprach die Kündigung aus. Er behauptet, weder telefonisch noch schriftlich von mir bereits informiert worden zu sein.

Meine Fragen nun im Einzelnen:

Wie ist die Kündigung wirksam (schriftlich / mündlich) -> Einzug in die Wohnung am 01.04.2002 ?

Was sollte ich beim Ortstermin nächste Woche unbedingt beachten?

Soll ich mir nen Gutachter kommen lassen - wir werden uns ja auf jeden Fall gerichtlich auseinandersetzen! Wer bezahlt den?

Soll ich Zeugen dabei holen?

Ihr merkt ich bin ein absoluter Laie und brauch eure Hilfe!!

Vielen Dank im voraus!

Gruß
Markus

Hallo,

erstmal zu den Schäden in der Wohnung. Das ist ein relativ neues Phänomen und hängt mit der Renovierung zusammen. Such mal im Google nach „Wohnung +Fogging“, da weißte, was passiert ist. Zum Rest wissen andere sicher mehr.

Gruß,
Micha

Hallo Markus,

Jaku hat Dich bereits auf Fogging hingewiesen. Suche Dir im Internet die notwendige Hinweise und zeige diese Deinem Vermieter.

ich bewohne eine Mietwohnung. Vor einem halben Jahr bemerkte
ich schwarze Verfärbung in den Deckenecken, an den
Deckenkanten. Dieser Rußähnliche Substanz lager sich auch auf
den Fliesen, den Fenstern und den Türen ab und kann nur sehr
schwer entfernt werden - ist wie ein Film. Dieser lagert sich
auch auf den Elektrogeräten (Monitor, Fernseher ab).

Ich habe mir bei Einzug, da befand sich die Wohnung in
Renovierung, Kabel für Surround-Boxen unterputz legen lassen.
Man sieht deutlich die Kabelführung, dort wo der Putzer die
Kabel verlegt hat, da sie aus der verfärbten Tapete noch
deutlich weiß hervor stechen. Dies gilt auch für mit Putz
verbesserte Stellen in den Wänden.

Weiter sind unter den Fensterbänken deutliche „Nasen“ zu
erkennen, die ich auf Wassereinbruch von der
Gebäudeaussenseite zurück führe. Im Schlafzimmer ist sogar an
einer Deckenecke diese Nasenbildung, mit Laufspuren über die
Tapete, welche sich durch den Ruß schwarz verfärbt hat (die
Nase selbst!).

Nun habe ich meinem Vermieter am Montag dieser Woche
mitgeteilt, dass ich die Miete ab sofort auf 200,00 Euro
(statt 424,-) kürze. Bereits einmal habe ich ihn telefonisch
und einmal schriftlich (im Juli diesen Jahres) darauf
hingewiesen.

Heute klingelte es und er stand vor der Tür und wollte die
Wohnung besichtigen. Den Zugang habe ich ihm verwehrt und
einen Termin für nächste Woche vorgeschlagen. Der Vermieter
beschimpfte mich wüst und sprach die Kündigung aus. Er
behauptet, weder telefonisch noch schriftlich von mir bereits
informiert worden zu sein.

Meine Fragen nun im Einzelnen:

Wie ist die Kündigung wirksam (schriftlich / mündlich) ->
Einzug in die Wohnung am 01.04.2002 ?

Ohne schriftliche Kündigung würde ich an Deiner Stelle nicht reagieren. Der Vorfall für sich ist kein Kündigungsgrund.

Was sollte ich beim Ortstermin nächste Woche unbedingt
beachten?

Zeugen suchen und zusammen die Wohnung begehen.

Soll ich mir nen Gutachter kommen lassen - wir werden uns ja
auf jeden Fall gerichtlich auseinandersetzen! Wer bezahlt den?

Ein von Dir bestelltes Gutachter - ohne richterliche Anordnung - hat wenig Sinn. Du wirfst das Geld zum Fenster hinaus. Suche Dir im Bekanntenkreis möglichst einen Maler, der sich den Mangel ansehen kann.

Soll ich Zeugen dabei holen?

siehen oben

Gruss Günter

Danke Jungs !!!
Jo - Thx!