hi ho,
allgemein:
der vermieter kalkuliert ja die betreibskosten einer wohnung fürs kommende jahr. diese kalkulierten kosten schlägt er auf die miete drauf. irgendwann kommt dann eine schlussabrechnung fürs vergangene jahr - der mieter muß nachzahlen oder erhält geld zurück.
soweit so gut.
aber: wo sind die grenzen einer verkalkulation? bin ich als mieter verpflichtet, jeden betrag, der sich im nachhinein ergibt, zu zahlen? ich meine, auf diese art und weise kann ein vermieter doch die gesamtmiete künstlich kleiner halten, wenn er dem mieter beim vertragsschluß (wissentlich?) verschweigt, wie die tatsächlichen kosten sind.
konkret: meine wg löste sich zum 31.1.02 auf. jetzt ist die betreibskosten-endabrechnung da. 102 € an betriebskosten haben wir schon bezahlt. 117 € sollen wir jetzt nachzahlen. das heißt: der vermieter hat sich um die hälfte verkalkuliert. hätten wir das ganze jahr dort gewohnt, hätten wir (117x12) 1415 € oder so nachzahlen dürfen.
ist DAS abzocke? kann ich dagegen was unternehmen? oder muß ich mich dem zähneknirschend fügen?
wie gesagt: letztendlich geht es um die frage: gibt es da grenzen und wenn ja - wo liegen sie?
vielen dank im voraus
micha
das ist doch logisch!!!
Hi,
das ist keine Abzocke sondern normal. Ihr habt den Winter über dort gewohnt. Die Vorauszahlungen fallen in jedem Monat gleich an. Heizungskosten und auch Warmwasserkosten durch häufigeres Baden oder Duschen sind im Winter aber wesentlich höher bzw. fallen überhaupt nur im Winter an.
Die Heizungskosten hätten sich über das ganze Jahr mit 12 Vorauszahlungen ergeben - im Winter habt Ihr weniger bezahlt, als Ihr heizt, im Sommer hättet Ihr mehr bezahlt. Der Sommer ist „ausgefallen“ durch den Auszug, also habt Ihr natürlich höhere Nebenkosten als in der Planung fürs ganze Jahr im Durchschnitt vorgesehen war.
Gruß,
Micha
nix ist logisch
Ihr habt den Winter über
dort gewohnt. Die Vorauszahlungen fallen in jedem Monat gleich
an. Heizungskosten und auch Warmwasserkosten durch häufigeres
Baden oder Duschen sind im Winter aber wesentlich höher bzw.
fallen überhaupt nur im Winter an.
wir haben brav mit kohle geheizt. in den betriebskosten sind aufgeführt: grundsteuer, strassenreinigung, papiermüll, biomüll, normalmüll, niederschlagswasserentsorgung, hausstrom, schornstein, hausreinigung, schneebeseitigung, haftplflichtversicherung.
alles winterbezogene (Schronstein, schneebeseitigung) beläuft sich auf zusammen 10 €, ist also nur ein marginaler anteil. alles andere ist ja jahreszeitenunabhängig.
Hi,
das mit der Kohle hättste ja wenigstens erwähnen können, ne wahr? 
Dann hat er sich eventuell wirklich vertan oder vor Euch haben weniger Leute oder sehr sparsame dort gewohnt. Die Vorausrechnung wird meist so gemacht, das die Kosten des Vorjahres als Maßstab genommen werden. Wenn vorher eine Einzelperson dort gewohnt hat und jetzt Ihr z.B. zu dritt wäre es auch wieder logisch
.
Gruß
Micha
Hi Micha,
ich zitiere mal ein Urteil aus der Mieterzeitung des Mieterbundes:
Veranschlagt der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung…pflichtwidrig zu gering, kann er keinen Nachzahlungsanspruch aus der späteren Abrechnung geltend machen. AG Flensburg 63C 245/99 WM 2003, 328
Es muß dem Vermieter aber nachgewiesen werden, das die Nebenkostenvorauszahlung erheblich zu gering angesetzt wurde. Es reicht nicht, wenn Wirtschaftsbedingt einige Posten stark angestiegen sind, die vom Vermieter nicht vorhersehbar waren.
Gruß
roland
hi Michael,
hättest Du nicht auf Jaku reagiert und mitgeteilt, dass keine Heizkosten enthalten sind, hätte ich Dir dieselbe Antwort gegeben.
aber: wo sind die grenzen einer verkalkulation? bin ich als
mieter verpflichtet, jeden betrag, der sich im nachhinein
ergibt, zu zahlen? ich meine, auf diese art und weise kann ein
vermieter doch die gesamtmiete künstlich kleiner halten, wenn
er dem mieter beim vertragsschluß (wissentlich?) verschweigt,
wie die tatsächlichen kosten sind.
konkret: meine wg löste sich zum 31.1.02 auf. jetzt ist die
betreibskosten-endabrechnung da. 102 € an betriebskosten haben
wir schon bezahlt. 117 € sollen wir jetzt nachzahlen. das
heißt: der vermieter hat sich um die hälfte verkalkuliert.
hätten wir das ganze jahr dort gewohnt, hätten wir (117x12)
1415 € oder so nachzahlen dürfen.
ist DAS abzocke? kann ich dagegen was unternehmen? oder muß
ich mich dem zähneknirschend fügen?
Überprüfe einmal die Gesamtkosten der Umlagen. Haben sich diese wesentlich erhöht ? Wie erklärt sich die Erhöhung der einzelnen Positionen ? Kannst Du mir mal die Abrechnung mailen ? Wenn nur Fax, melde Dich direkt bei mir unter www
wie gesagt: letztendlich geht es um die frage: gibt es da
grenzen und wenn ja - wo liegen sie?
Diese Frage ist nicht nur aus der Differenz zu prüfen sondern auch von Deinem Verhalten, ob Du vom Vermieter Auskunft verlangt hast. Zunehmend gehen Gerichte - im Übrigen für mich durchaus nachvollziehbar - dazu über, auch das Verhalten eines Mieters zu klären. z.B. ob sich der Mieter erkundigt hat, was er mit den Vorauszahlungen zu leisten hat und ob dem Mieter erkennbar war, dass die Daten nicht zutreffen können. z.B. kann eine Gebühr für Kabelfernsehen von 30 € im Jahr genauso wenig stimmen wie alle Versicherungen mit nur 150 €.
Gruss Günter
wie gesagt: letztendlich geht es um die frage: gibt es da
grenzen und wenn ja - wo liegen sie?
Diese Frage ist nicht nur aus der Differenz zu prüfen sondern
auch von Deinem Verhalten, ob Du vom Vermieter Auskunft
verlangt hast. Zunehmend gehen Gerichte - im Übrigen für mich
durchaus nachvollziehbar - dazu über, auch das Verhalten eines
Mieters zu klären. z.B. ob sich der Mieter erkundigt hat, was
er mit den Vorauszahlungen zu leisten hat und ob dem Mieter
erkennbar war, dass die Daten nicht zutreffen können. z.B.
kann eine Gebühr für Kabelfernsehen von 30 € im Jahr genauso
wenig stimmen wie alle Versicherungen mit nur 150 €.
nunja. wenn mein vermieter zum beispiel meint, 2914 € für die hausreinigung pro jahr auszugeben, kann das doch nicht an mir liegen, weil ich vorher nicht nachgefragt habe. mein gott, mir wird erst jetzt bewusst: 500 DM im monat, für zweimal treppenputzen?!?!?!?!?
naja.
Hallo Michael,
Diese Frage ist nicht nur aus der Differenz zu prüfen sondern
auch von Deinem Verhalten, ob Du vom Vermieter Auskunft
verlangt hast. Zunehmend gehen Gerichte - im Übrigen für mich
durchaus nachvollziehbar - dazu über, auch das Verhalten eines
Mieters zu klären. z.B. ob sich der Mieter erkundigt hat, was
er mit den Vorauszahlungen zu leisten hat und ob dem Mieter
erkennbar war, dass die Daten nicht zutreffen können. z.B.
kann eine Gebühr für Kabelfernsehen von 30 € im Jahr genauso
wenig stimmen wie alle Versicherungen mit nur 150 €.
nunja. wenn mein vermieter zum beispiel meint, 2914 € für die
hausreinigung pro jahr auszugeben, kann das doch nicht an mir
liegen, weil ich vorher nicht nachgefragt habe. mein gott, mir
wird erst jetzt bewusst: 500 DM im monat, für zweimal
treppenputzen?!?!?!?!?
Kannst Du einmal darlegen, wieviel Wohnungen das Gebäude hat, ob das Gebäude im Flur Glasflächen hat, wer den Winterdienst macht ( möglicherweise einfach alles unter einer Position mit irreführendem Titel verbucht)
Gruss Günter
Kannst Du einmal darlegen, wieviel Wohnungen das Gebäude hat,
ob das Gebäude im Flur Glasflächen hat, wer den Winterdienst
macht ( möglicherweise einfach alles unter einer Position mit
irreführendem Titel verbucht)
Gruss Günter
4 etagen, schätzungsweise 6 vermietete wohnungen. 1400 qm gesamt vermietet, 100 qm an uns.
bis auf ein normales fenster in jedem stock keine großartigen glasflächen. neben der hausreinigung werden noch gesondert. strassenreinigung, niederschlagswasserentsorgung, schornsteinfeger, _schneebeseitigung_, hauswartlohn aufgeführt.
vielen dank, gruß
micha
Hi Michael,
Du hast gestern mitgeteilt, dass 2914 EURO zu zahlen sind und ich bat um Mitteilung, welche Kosten enthalten sind. Wenn nun die von Dir hier dargelegten Kosten in diesem Betrag enthalten sind, wäre der Betrag nicht überhöht. Wobei natürlich üblicherweise die Kaminfegerkosten keien Kosten der Hausreinigung sind. Sie gehören zu den Heizkosten und sind anteilig dem Verbrauch umzulegen.
So wie Du es jedoch darstellst, werden die anderen Kosten zusätzlich berechnet. Für was benötigt man einen Hasuwart, wenn die Arbeiten sonst schon abgerechnet sind ?
Wenn Du möchtest, setze Dich mit mir direkt in Verbindung. Du kannst aber auch die Nebenkostenabrechnung mailen. Ich würde sie mal auf die Plausibilität der einzelnen Kosten hin pürfen.
Gruss Günter
Kannst Du einmal darlegen, wieviel Wohnungen das Gebäude hat,
ob das Gebäude im Flur Glasflächen hat, wer den Winterdienst
macht ( möglicherweise einfach alles unter einer Position mit
irreführendem Titel verbucht)
Gruss Günter
4 etagen, schätzungsweise 6 vermietete wohnungen. 1400 qm
gesamt vermietet, 100 qm an uns.
bis auf ein normales fenster in jedem stock keine großartigen
glasflächen. neben der hausreinigung werden noch gesondert.
strassenreinigung, niederschlagswasserentsorgung,
schornsteinfeger, _schneebeseitigung_, hauswartlohn
aufgeführt.