Hallo,
wegen der Betreuung meines kleinen Sohnes habe ich einen Heimarbeitsplatz, an dem ich ca. die Hälfte meiner Zeit arbeite (die andere Hälfte im Büro).
Kann der Vermieter diese Heimarbeit verbieten?
Grüße
Dominik
Hallo,
wegen der Betreuung meines kleinen Sohnes habe ich einen Heimarbeitsplatz, an dem ich ca. die Hälfte meiner Zeit arbeite (die andere Hälfte im Büro).
Kann der Vermieter diese Heimarbeit verbieten?
Grüße
Dominik
Hallo Dominik,
grundsätzlich darfst du in den Wohnräumen auch berufliche Tätigkeiten ausführen, soweit der Charakter als Wohnung erhalten bleibt. Ein Heimarbeitsplatz am Computer wird beispielsweise noch als vertragsgem. Nutzung der Wohnung betrachtet.
Keine übliche Wohnraumnutzung liegt dahingegen vor, wenn eine gewerbliche Organisation vorliegt (z. B. lebhafter Kundenverkehr oder Nutzung als Kindertagesstätte). Die Grenze ist dann überschritten, wenn Angestellte beschäftigt werden. Hiergegen kann der Vermieter in der Regel vorgehen.
Viele Grüsse,
Simone
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Ein Heimarbeitsplatz am Computer wird
beispielsweise noch als vertragsgem. Nutzung der Wohnung
betrachtet.
Hallo Simone,
es ist ein reiner PC-Arbeitsplatz mit ein bißchen anderer Hardware rundrum. Falls hier mal jemand auftaucht, dann ist das mein Chef oder ab und an mal ein Kollege.
Also darf der Vermieter es mir nicht verbieten… HURRA 
Dominik