Ich Wohne seit 15.02.2002 in einer Mietwohnung und habe bisher noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Ab wann darf der Vermieter die evtl. Nachzahlung für den Zeitraum 02.2002 - 02.2003 nicht mehr verlangen ? Wie lange ist die Verjährungszeit ? Oder stimmt es, dass eine Nebenkostenabrechnung erst nach einer Eigentümerversammlung
erstellt wird ? D.h. in unserem Haus ist diese Versammlung immer im Mai einen Jahres. Es müsste daher eine NK-Abrechnung vom 02.2002 - 05.2002 und dann vom 05.2002 - 05.2003 geben. Liege ich da richtig ?
in der Regel wird die Nebenkostenabrechnung kalenderjahrweise erstellt (also vom 01.01. bis 31.12.). Das heißt in Deinem Fall, dass Du voraussichtlich eine Abrechnung vom 15.02.-31.12.2002 erhältst.
Der Vermieter hat bis zum 31.12.2003 Zeit, Dir die Abrechnung zu zusenden (gesetzliche Regelung). Kommt die Abrechnung später, bist Du nicht verpflichet, eine mögliche Nachzahlung aus der Abrechnung zuleisten; Guthaben stehen Dir auch bei verspäteter Zustellung zu.
Bei einer Wohnungseigentumsanlage ist es üblich, dass bis zum 30.06. des Jahres eine Eigentümerversammlung stattfindet, auf der über die Wohngeldabrechnung beschlossen wird. Aus der Wohngeldabrechnung wird dann die Nebenkostenabrechnung für die Mieter gebastelt.
Gruß
Sandra
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Ich Wohne seit 15.02.2002 in einer Mietwohnung und habe bisher
noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Ab wann darf der
Vermieter die evtl. Nachzahlung für den Zeitraum 02.2002 -
02.2003 nicht mehr verlangen ? Wie lange ist die
Verjährungszeit ? Oder stimmt es, dass eine
Nebenkostenabrechnung erst nach einer Eigentümerversammlung
erstellt wird ? D.h. in unserem Haus ist diese Versammlung
immer im Mai einen Jahres. Es müsste daher eine NK-Abrechnung
vom 02.2002 - 05.2002 und dann vom 05.2002 - 05.2003 geben.
Liege ich da richtig ?
Erkundige Dich bei der Hausverwaltung welche Abrechnungszeiträume gelten. es müssen zwar stets mindestens zwölf Monate und zwei Heizperioden enthalten sein,
jedoch rechnen Hausverwaltungen und auch Vermieter unterschiedliche Zeiträuem ab. Die Regel ist 01.01. - 31.12. des Jahres. Es gibt aber durchaus andere Daten wie z.B. 01.04. - 31.03…
Richtig ist, dass in einer WEG die Abrechnungen erst nach der Eigentümerversammlung erstellt werden. Wenn diese jeweil im Mai war, ist auch die Abrechnung fällig. Fordere den Vermieter / die Hausverwaltung auf, Dir die Abrechnungen seit Mietvertragsbeginn zu übersenden.
Die Kosten für einen Zeitraum bis zum 31.12.2002 müssen bis 31.12.2003 vorliegen. Ansonsten sind Nachforderungen von Dir nicht zu zahlen. Guthaben muss der Vermieter jedoch ersetzen.