Salzstreuung

Hallo Leute,

es naht der eisige Winter mit Schneematsch und kälte und noch mehr Matsch.

In diesen unwirtlichen Zeiten steht ein 2Familien Reihenendhaus ganz allein mit 2 Mietparteien da.

In beiden Mietverträgen sind die Mieter verpflichtet die Streuung zu übernehmen.
(Geneuen Wortlaut habe ich nicht im Kopf-braucht ihr den?)

Aber wie ich deutsche Gerichte und Mietverträge richtig einschätze reicht das natürlich nicht aus.

Ich wollte also am Wochenende einen Kehr/Streuplan einrichten und im Treppenhaus aufhängen, man kann die armen Mieter ja nicht alleine lassen.
Wie muss ein solcher genau aussehn und was für rhytmen/Uhrzeiten/sind üblich??

Obwohl die Mieter eigentlich jede Woche sich abwechseln sollten mit dem Fegen wird es nicht immer eingehalten, was uns eigentlich nicht weiter stört.
Jedoch sollte das Streuen Hand und Fuss haben, nicht dass wir unsere Haftplicht bemühen müssen, falls etwas vor unserem Haus passiert.

Besten Dank für Tipps :o)
Grüsse,
Sven.

Hallo Sven,

eine pauschale Aussage läßt sich kaum treffen, weil der Umfang der Räum- und Streupflicht nun einmal von dem Wetter abhängig ist.

Grundsätzlich gilt: Sie besteht an Werktagen zwischen 07:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr. Aaaaaber: nach dem Urteil des OLG Düsseldorf - 24 U 143/99 - vom 20. Juni 2000 muß ein Grundstückseigentümer auch nach 20:00 Uhr räumen bzw. streuen, wenn er späte Gäste erwartet und die Gefahr besteht, daß sich diese wenig grazil langlegen könnten.

Außerdem ist der zum Schneeschippen Verdonnerte nicht verpflichtet, ‚unzumutbare oder sinnlose Maßnahmen‘ zu ergreifen, also z. B. bei Dauerschneefall permanent zu räumen. Achtung! Hier liegt die Beweislast bei dem Verkehrssicherungspflichtigen.

Und hier noch einige Urteile zum Thema:

http://www.gebaeude-service.de/Urteile.htm

Beste Grüße

Tessa

Hallo Sven,

Es reicht aus - bezw. umgekehert - es muss vereinbart sein, dass die Mieter auch den Streu- und Räumdienst im Winter zu übernehmen haben. Mische Dich in dem Fall nicht ein. Der Mieter müssen die Arbeiten erledigen.

Wie Tessa hingewiesen hat, kann man nicht regeln, wann wer streuen muss.

Ich würde es den beiden Mietern überlassen, wiee ihren Verpflichtungen nachkommen. In einem Zwei-Familine-Haus müsste dies möglich sein.

Gruss Günter

es naht der eisige Winter mit Schneematsch und kälte und noch
mehr Matsch.

In diesen unwirtlichen Zeiten steht ein 2Familien
Reihenendhaus ganz allein mit 2 Mietparteien da.

In beiden Mietverträgen sind die Mieter verpflichtet die
Streuung zu übernehmen.
(Geneuen Wortlaut habe ich nicht im Kopf-braucht ihr den?)

Aber wie ich deutsche Gerichte und Mietverträge richtig
einschätze reicht das natürlich nicht aus.

Ich wollte also am Wochenende einen Kehr/Streuplan einrichten
und im Treppenhaus aufhängen, man kann die armen Mieter ja
nicht alleine lassen.
Wie muss ein solcher genau aussehn und was für
rhytmen/Uhrzeiten/sind üblich??

Obwohl die Mieter eigentlich jede Woche sich abwechseln
sollten mit dem Fegen wird es nicht immer eingehalten, was uns
eigentlich nicht weiter stört.
Jedoch sollte das Streuen Hand und Fuss haben, nicht dass wir
unsere Haftplicht bemühen müssen, falls etwas vor unserem Haus
passiert.

Besten Dank für Tipps :o)
Grüsse,
Sven.

Hallo,
es wurde eine ETW gekauft, die Mieter haben den alten Mietvertrag, worin über kehren und Schnebeseitigung nichts drinsteht, nun hat ETW Gemeinschaft beschlossen, das Bewohner des Hauses, dies nicht auf EG abwälzen können, ALLE sollen räumen und fegen.
Mieter weigert sich jedoch, steht ja nix im Vertrag.
Muss der Eigentümer nun 20 km jeden Tag kommen und das für seinen Mieter erledigen ?
Lieben Dank
Caschmi

Hallo,

es wurde eine ETW gekauft, die Mieter haben den alten
Mietvertrag, worin über kehren und Schnebeseitigung nichts
drinsteht, nun hat ETW Gemeinschaft beschlossen, das Bewohner
des Hauses, dies nicht auf EG abwälzen können, ALLE sollen
räumen und fegen.
Mieter weigert sich jedoch, steht ja nix im Vertrag.
Muss der Eigentümer nun 20 km jeden Tag kommen und das für
seinen Mieter erledigen ?

Bitte mal eine genaue Darstellung. Wer hat eine Eigentumswohnung gekauft und dessen Mieter hat einen alten Mietvertrag ohne Hausreinigung ?

Weshalb beschliessen dann die Eigentümer, dass alle anderen auch räumen und fegen müssen ?

Wer hat bisher die Arbeiten ausgeführt, denn das Treppenhaus wurde doch sicher bisher gereinigt und im Winter gab es wohl auch einen Winterdienst ?

Ist mit dem Mieter/ den Mietern verhandelt worden, dass sie die Kosten der Reinigung übernehmen ?

Besteht eine Hausordnung und was beinhaltet diese zur Treppenhausreinigung, Kellerreinigung und Winterdienst und was ist in den Mietverträgen unter Nebenkosten und unter Hausordnung enthalten ?

Wie wird die Übernahme der Hausreinigung - wobei der Winterdienst getrennt vereinbart werden muss - gegenüber den betroffenen Mietern begründet. Eine Begründung, die dahingehend lautet, dass die Eigentümer die Kosten nicht übernehmen wollen - wenn sie diese bisher getragen haben - kommt einer indirekten Mieterhöhung gleich und ist nicht wirksam.

Weshalb tritt das Problem eigentlich erst jetzt auf, wenn bisher schon deise Wohnung vermietet oder selbst bewohnt war ?

Gibt es keine Hausordnung kann der Vermieter eine solche erstellen. Hier muss dann aber genau geregelt werden, was zu tun ist. Die Begründung sollte nicht " Wir zahlen das nicht lauten " sondern " zur Sicherung der Ordnung im Hause sowie eine gedeihlichen Zusammenleben ist eine Hausordnung erforderlich und wird zum Bestandteil des Mietvertrages erklärt ". Aber, die Kosten dürfen nicht durch Fremdfirmen dem Mieter übergestülpt werden. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, dass er die Arbeiten selbst durchführt. Wurden jedoch in einem Mietvertrag die Kosten der Hausreinigung nicht aufgenommen oder gar ist im Mietvertrag die Hausreinigung gestrichen worden, bleibt es auch weiterhin ein Problem des Vermieters, das er nur durch Verhandlungen mit dem Mieter lösen kann.

Gruss Günter

Hallo,

es wurde eine ETW gekauft, die Mieter haben den alten
Mietvertrag, worin über kehren und Schnebeseitigung nichts
drinsteht, nun hat ETW Gemeinschaft beschlossen, das Bewohner
des Hauses, dies nicht auf EG abwälzen können, ALLE sollen
räumen und fegen.
Mieter weigert sich jedoch, steht ja nix im Vertrag.
Muss der Eigentümer nun 20 km jeden Tag kommen und das für
seinen Mieter erledigen ?

Bitte mal eine genaue Darstellung. Wer hat eine
Eigentumswohnung gekauft und dessen Mieter hat einen alten
Mietvertrag ohne Hausreinigung ?

Meine Eltern kaufen eine bewohnte Eigentumswohnung ( 2.Etage), die Mieter darin haben einen Mietvertrag, worin zwar die abwechselnde Treppenreinigung aufgeführt ist, sonst nichts

Weshalb beschliessen dann die Eigentümer, dass alle anderen
auch räumen und fegen müssen ?

Weil das EG Erdgeschoss nur aus Mietern besteht, die um die 70 Jahre alt sind und auch vom Gesetzgeber aus, die Last nicht nur dem EG zufallen darf.

Wer hat bisher die Arbeiten ausgeführt, denn das Treppenhaus
wurde doch sicher bisher gereinigt und im Winter gab es wohl
auch einen Winterdienst ?

Ehemalige Genossenschaftswohnung
Das Erdgeschoss hat früher diese Arbeiten, Schneeräumung, erledigt. Frühere Genossenschaften haben dem Unterhaus deshalb die Mieten verbilligt.

Ist mit dem Mieter/ den Mietern verhandelt worden, dass sie
die Kosten der Reinigung übernehmen ?

Welche Kosten ? Stand nicht zur Debatte, jeder sollte das mit seinem Mieter abklären (selbst dort wohnende Eigentümer sollten es selbst machen)

Besteht eine Hausordnung und was beinhaltet diese zur
Treppenhausreinigung, Kellerreinigung und Winterdienst und was
ist in den Mietverträgen unter Nebenkosten und unter
Hausordnung enthalten ?

Hausordnung ist aus Genossenschaftszeiten s.o.

Wie wird die Übernahme der Hausreinigung - wobei der
Winterdienst getrennt vereinbart werden muss - gegenüber den
betroffenen Mietern begründet. Eine Begründung, die
dahingehend lautet, dass die Eigentümer die Kosten nicht
übernehmen wollen - wenn sie diese bisher getragen haben -
kommt einer indirekten Mieterhöhung gleich und ist nicht
wirksam.

Es geht nicht um Kosten, hab nix von Kosten geschrieben :wink:

Weshalb tritt das Problem eigentlich erst jetzt auf, wenn
bisher schon deise Wohnung vermietet oder selbst bewohnt war ?

Nun sie wurde jetzt erst gekauft, von daher stellt sich das Problem, jetzt :wink:

Gibt es keine Hausordnung kann der Vermieter eine solche
erstellen. Hier muss dann aber genau geregelt werden, was zu
tun ist. Die Begründung sollte nicht " Wir zahlen das nicht
lauten " sondern " zur Sicherung der Ordnung im Hause sowie
eine gedeihlichen Zusammenleben ist eine Hausordnung
erforderlich und wird zum Bestandteil des Mietvertrages
erklärt ". Aber, die Kosten dürfen nicht durch Fremdfirmen dem
Mieter übergestülpt werden. Der Mieter muss die Möglichkeit
haben, dass er die Arbeiten selbst durchführt. Wurden jedoch
in einem Mietvertrag die Kosten der Hausreinigung nicht
aufgenommen oder gar ist im Mietvertrag die Hausreinigung
gestrichen worden, bleibt es auch weiterhin ein Problem des
Vermieters, das er nur durch Verhandlungen mit dem Mieter
lösen kann.

Es wurde eine neue Hausordnung beschlossen, darin ist der Winterplan für die Strassenreinigung von Eis und Schnee, in wöchentlicher Abwechslung der 10 Parteien.

Jedoch weigern sich die Mieter der gekauften Wohnung dieses auszuführen, weil dieser Passus nicht aufgeführt sei Schnee und Eisräumen !

Ach so es geht hier um KEINE Kosten !

Gruss Günter

immer noch Ratlos :wink:
Caschmi

Hallo Caschmi,

nur um ein kleines Missverständnis zu beseitigen. Wir sprechen im Fachkargon von Kosten auch dann, wenn der Mietzer selbst reinigt. Immerhin entstehen ihm neben dem Arbeitsaufwand auch Kosten für Putzmittel. Umlagefähige Kosten einer Fremdfoirma können - mit gewissen Ausnahmen - ohnehin nicht umgelegt werden, wenn die Vereinbarung für eine Umlage fehlt.

es wurde eine ETW gekauft, die Mieter haben den alten
Mietvertrag, worin über kehren und Schnebeseitigung nichts
drinsteht, nun hat ETW Gemeinschaft beschlossen, das Bewohner
des Hauses, dies nicht auf EG abwälzen können, ALLE sollen
räumen und fegen.

Gehe ich nach diesem Hinweis recht in der Annahme, dass es sich nicht um die übliche Treppenhausreinigung handelt, die Du angesprochen hast, sondern in Wirklichkeit um die Reinigung des Eingangsbereiches aussen und den Schneeräum- und Winterdienst ? Das würde aber dann bedeuten, dass die Mieter hausintern bislang auf ihren Etagen geputzt haben.

Aber - wenn die Mieter der unteren Etage bislang wegen dieser Mehrarbeit eine günstigere Miete gezahlt haben, ist mit Sicherheit der bisherige Träger der Wohnungen und die Eigentümer nicht so großzügig ( woraus sich auch das komplizierte Problem der Einbindung der anderen Mieter ergibt) gewesen, dass er zwar auf Mieteinnahmen im EG teilweise verzichtet hat ohne diese Kosten indirekt durch den höheren Mietpreis an die anderen Mieter umzulegen.

Möglicherweise wehren sich die Mieter zurecht. Wenn sie weiterhin dieselbe Miete zahlen müssen, bei nun höherer Eigenleistung, während bislang diese Leistung durch die Mieter der unteren Wohnung durch eine billigere Miete abgegolten wurden, ist die Frage erlaubt, wenn die unteren Mieter die Arbeiten nicht mehr ausführen können, künftig deren Miete den anderen Mieten angeglichen wird, wie dann die Mehreinnahmen der Eigentümer abgegolten werden. Denn wenn eine Arbeit wegfällt und dafür die unteren Mieter naturgemnäss eine höhere Miete zahlen müssen, ist auch dafür zu sorgen, dass nunmehr die restlichen Mieter eine Reduzierung der Miete erhalten. Geschieht dies nicht, kommt es indirekt einer Mieterhöhung gleich.

Mieter weigert sich jedoch, steht ja nix im Vertrag.
Muss der Eigentümer nun 20 km jeden Tag kommen und das für
seinen Mieter erledigen ?

Bitte mal eine genaue Darstellung. Wer hat eine
Eigentumswohnung gekauft und dessen Mieter hat einen alten
Mietvertrag ohne Hausreinigung ?

Meine Eltern kaufen eine bewohnte Eigentumswohnung ( 2.Etage),
die Mieter darin haben einen Mietvertrag, worin zwar die
abwechselnde Treppenreinigung aufgeführt ist, sonst nichts

also wie oben von mir vermutet

Weshalb beschliessen dann die Eigentümer, dass alle anderen
auch räumen und fegen müssen ?

Weil das EG Erdgeschoss nur aus Mietern besteht, die um die 70
Jahre alt sind und auch vom Gesetzgeber aus, die Last nicht
nur dem EG zufallen darf.

Falsch, das hängt von der Vereinbarung ab. Wenn, wie hier, eine günstigere Miete dafür gezahlt wird, dass im Gegenzug das EG gereinigt sein muss, auch Winterdienst erfolgen muss, ist eine Vereinbarung getroffen, die der Gesetzgeber zulässt. Im Übrigen ist die Differenz der günstigeren Miete zu den Mieten im Vergleich der anderen Mieter dann sogar zu versteuern, da es sich um einen Vorteil handelt, der durch Arbeitseinkommen entsteht und für Arbeit gegeben wird.

Wer hat bisher die Arbeiten ausgeführt, denn das Treppenhaus
wurde doch sicher bisher gereinigt und im Winter gab es wohl
auch einen Winterdienst ?

Ehemalige Genossenschaftswohnung
Das Erdgeschoss hat früher diese Arbeiten, Schneeräumung,
erledigt. Frühere Genossenschaften haben dem Unterhaus deshalb
die Mieten verbilligt.

siehe oben

Ist mit dem Mieter/ den Mietern verhandelt worden, dass sie
die Kosten der Reinigung übernehmen ?

Welche Kosten ? Stand nicht zur Debatte, jeder sollte das mit
seinem Mieter abklären (selbst dort wohnende Eigentümer
sollten es selbst machen)

Strassenreinigung, Winterdienst ist - Arbeitszeit verursacht auch - wenn auch nur fiktive - Kosten.

Besteht eine Hausordnung und was beinhaltet diese zur
Treppenhausreinigung, Kellerreinigung und Winterdienst und was
ist in den Mietverträgen unter Nebenkosten und unter
Hausordnung enthalten ?

Hausordnung ist aus Genossenschaftszeiten s.o.

okay

Wie wird die Übernahme der Hausreinigung - wobei der
Winterdienst getrennt vereinbart werden muss - gegenüber den
betroffenen Mietern begründet. Eine Begründung, die
dahingehend lautet, dass die Eigentümer die Kosten nicht
übernehmen wollen - wenn sie diese bisher getragen haben -
kommt einer indirekten Mieterhöhung gleich und ist nicht
wirksam.

Es geht nicht um Kosten, hab nix von Kosten geschrieben :wink:

siehe Eingang meiner Antwort

Weshalb tritt das Problem eigentlich erst jetzt auf, wenn
bisher schon deise Wohnung vermietet oder selbst bewohnt war ?

Nun sie wurde jetzt erst gekauft, von daher stellt sich das
Problem, jetzt :wink:

Ja aber dies ändert doch nichts daran, dass weiterhin der untere Mieter Vorteile hat, für die er im Gegenzug Leistungen erbringen muss. Weshalb soll dann bei anderen Mietern der Vertrag geändert werden, wenn die Mieter im EG die Vorteile haben für Leistungen, die sie nicht mehr erbringen ?

Gibt es keine Hausordnung kann der Vermieter eine solche
erstellen. Hier muss dann aber genau geregelt werden, was zu
tun ist. Die Begründung sollte nicht " Wir zahlen das nicht
lauten " sondern " zur Sicherung der Ordnung im Hause sowie
eine gedeihlichen Zusammenleben ist eine Hausordnung
erforderlich und wird zum Bestandteil des Mietvertrages
erklärt ". Aber, die Kosten dürfen nicht durch Fremdfirmen dem
Mieter übergestülpt werden. Der Mieter muss die Möglichkeit
haben, dass er die Arbeiten selbst durchführt. Wurden jedoch
in einem Mietvertrag die Kosten der Hausreinigung nicht
aufgenommen oder gar ist im Mietvertrag die Hausreinigung
gestrichen worden, bleibt es auch weiterhin ein Problem des
Vermieters, das er nur durch Verhandlungen mit dem Mieter
lösen kann.

Es wurde eine neue Hausordnung beschlossen, darin ist der
Winterplan für die Strassenreinigung von Eis und Schnee, in
wöchentlicher Abwechslung der 10 Parteien.

Das ist ohnehin ein Schmarren, sofern man nicht in einer Region wohnt, wo laufend Schneefall ist. Ich würde unter den von Dir bisher geschilderten Hinweisen keiner Partei die Übernahme des Winterdienstes anraten.

Jedoch weigern sich die Mieter der gekauften Wohnung dieses
auszuführen, weil dieser Passus nicht aufgeführt sei Schnee
und Eisräumen !

Sind sie auch im Recht.

Hier hat - es geht hier nicht um das Alter der Mieter im EG, denn dies hat in der Vereinbarung nichts zu suchen - zuerst einmal die Hausverwaltung zu klären, dass die Mieter im EG dann - wenn sie keine Leistungen mehr erbringen - auch die übliche Miete zahlen müssen. Beides - keine höhere Leistung, dafür eine günstige Miete - kann und wird nicht richtig sein. Das beduetet- Miete hoch bei den Mietern im EG und klare Ausweisung, welche Kosten diesen bisher erstattet wurden für den Winterdienst u.a. Leistungen.

Sodann klare Aussage, in welcher Höhe diese Mindereinnahmen aus der Miete der Mieter im EG in der Miete der anderen Mieter umgelegt wurde. Dort muss dann die Miete runter um diesen Betrag, wenn man ehrlich und fair mit den anderen Mietern umgehen will.

Gruss Günter

ich glaub wir reden aneinander vorbei…
Hallo Günter,
ich glaube wir reden aneinander vorbei, es geht nicht um Treppenreinigung, sondern um die Schneebeseitigung, sei es der Weg zum Haus, oder der Bürgersteig. (Eckhaus)

Sämtliche 10 Wohnungen sind in ETW umgewandelt worden, der Käufer des EG hatte keine Verbilligung, nur weil es das EG ist, Kaufpreis genauso wie alle anderen Wohnungen auch. 5 Eigentümer wohnen da, die restl. sind Mieter, das Unterhaus EG hat keine verbilligten Mieten mehr.

Streu und Schaufel wurden von Eigentümern (10) gekauft.

Hoffe ich habe mich diesmal klar ausgedrückt :wink:
Liebe Grüße
Caschmi

Hallo Caschmi,

ich glaube wir reden aneinander vorbei, es geht nicht um
Treppenreinigung, sondern um die Schneebeseitigung, sei es der
Weg zum Haus, oder der Bürgersteig. (Eckhaus)

Ist mir schon klar.

Sämtliche 10 Wohnungen sind in ETW umgewandelt worden, der
Käufer des EG hatte keine Verbilligung, nur weil es das EG
ist, Kaufpreis genauso wie alle anderen Wohnungen auch. 5
Eigentümer wohnen da, die restl. sind Mieter, das Unterhaus EG
hat keine verbilligten Mieten mehr.

Du hast aber hingewiesen, dass den Mietern im unteren Bereich verbilligte Miete gewährt wurde ( unter Hinweis auf die früheren Vermieter). Nun weist Du hin, dass die Mieter im Unterhaus keine verbilligten Mieten „mehr“ haben. Nun ist es eigentlich zu direkt und ich schlage vor, wir führen die Diskussion direkt weiter. Denn nun kommen Rückfragen wie seit wann ist es geändert, wie war es im vergangenen Winter, welche Gründe werden vorgetragen für eien Änderung und, und und…

Streu und Schaufel wurden von Eigentümern (10) gekauft.

Die Schaufel ist ohnehin zu stellen. Streugut ist umlagefähig ( wenn Nebenkosten vereinbart sind).

Hoffe ich habe mich diesmal klar ausgedrückt :wink:

Wenn es hier eine Umwandlung in Eigentumswohnungen gegeben hat, können die jetzigen Eigentümer das System nicht ändern. Wer im Mietvertrag keinen Winterdienst hat, muss diesen auch nicht vornehmen. Dies kann auch nicht einfach von den Eigentümern so geändert werden. Ich möchte jetzt einfach mal festhalten, dass ich keine Chance sehe, den derzeitigen Zustand zu ändern, wenn die Mieter nicht zustimmen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank!
Denke ja auch, dass das in einem 2Fam Haus ohne Probleme zu Handeln ist, aber man weiss ja nie, wie die rechtslage im Ernstfall aussieht.
Also bis dann,

Viele Grüsse,
Sven.

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