Mietwohnung - Kündigungsfristen

Hallo,

ein Bekannter hat im Mai seine Wohnung gekündigt, zum 31.Aug (=3Monate) Der Vermieter hat dazu geschwiegen und sich um einen neuen Mieter gekümmert, der zum 1.10. eingezogen ist. vom 31.8 an stand die Wohnung zunächst ein paar TAge leer. Dann hat der Vermieter noch im Sept. dem neuen Mieter die Schlüssel übergeben und dieser hat damit begonnen zu renovieren und Möbel aufzustellen.
Der Bekannte hat länger als 5 Jahre in der Wohnung gewohnt und aufgrund eines Urteils vor 1-2 Jahren generell mit 3 Monaten Kündigungsfrist gerechnet.
Jetzt hat es aber im Laufe des Jahres (glaube im Juni) ein neues Urteil gegeben, daß besagt, daß die älteren Verträge (von vor dem oben genannten Urteil) nicht betroffen seien, also er eigentlich 6 Monate Kündigungsfrist gehabt hätte.
Der Vermieter hatte sich aber gar nicht deswegen beklagt. Jetzt jedoch, wo es an die Endabrechnung / Kaution geht, meldet sich der Vermieter und sagt, mein Bekannter hätte offiziell bis Nov. noch 3 weitere Monate Miete zu entrichten, da der neue Mieter aber schon seit 1.10. darin wohne, solle er noch für September Miete nachzahlen. Falls er dies nicht tue , müsse dies mit der Kaution verrechnet werden …
Mag sein, daß er teils recht hat, aber er hat die Wohnungsschlüssel nach 3 Monaten in Empfang genommen und die Wohnung stand im Sept. nicht leer, sondern der neue Mieter ist bereits eingezogen (Möbel standen darin)
Wie ist das zu bewerten?
Hätte er nicht sofort die 3 Monate ablehnen müssen und von vorherein auf 6 Monaten bestehen müssen?
Nach jetziger Rechtslage wäre er mit den 6 Monaten zwar im Recht, aber er hat doch den Nachmieter einziehen lassen! Und dieser hat bereits im Sept. die Wohnung bezogen hat - egal, ob der Mietvertrag erst ab Okt. läuft, oder Miete gezahlt wird, der Mieter hat schließlich mit Genehmigung des Vermieters Zugang gehabt.
Meiner Meinung hat er kein Anrecht auf Zahlung besagter Sept.-Miete und schon gar nicht auf eine Verrechnung mit der Kaution.

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

ein Bekannter hat im Mai seine Wohnung gekündigt, zum 31.Aug
(=3Monate) Der Vermieter hat dazu geschwiegen und sich um
einen neuen Mieter gekümmert, der zum 1.10. eingezogen ist.
vom 31.8 an stand die Wohnung zunächst ein paar TAge leer.

Gab es eine offizielle Wohnungsübergabe ? Gibt es schriftliche Belege ?

Dann hat der Vermieter noch im Sept. dem neuen Mieter die
Schlüssel übergeben und dieser hat damit begonnen zu
renovieren und Möbel aufzustellen.

Dein Bekannter solle einen Anwalt oder Mieterverein aufsuchen. Der Vermieter hat durch die Übernahme der Schlüssel ( es sei denn, Dein Bekannter ist hingewiesen worden, dass die Kündigungsfrist erst 30.11.2003 endet - hat die Schlüssel trotzdem überlassen ) Deinem bekannten die Nutzung der Wohnung verhindert. Er hätte Deinen Bekannten auffordern müssen bis 30.11.2003 die Miete zu zahlen. Es wäre Deinem Bekannten dann überlassen gewesen, ob er den Nachmieter vorzeitig umsonst oder gegen Kostenübernahme die Wohnung überlassen hätte. So wie Du es darstellst, ist dies nicht geschehen und der Vermieter hat den Mieter getäuscht.

Der Bekannte hat länger als 5 Jahre in der Wohnung gewohnt und
aufgrund eines Urteils vor 1-2 Jahren generell mit 3 Monaten
Kündigungsfrist gerechnet.
Jetzt hat es aber im Laufe des Jahres (glaube im Juni) ein
neues Urteil gegeben, daß besagt, daß die älteren Verträge
(von vor dem oben genannten Urteil) nicht betroffen seien,
also er eigentlich 6 Monate Kündigungsfrist gehabt hätte.
Der Vermieter hatte sich aber gar nicht deswegen beklagt.
Jetzt jedoch, wo es an die Endabrechnung / Kaution geht,
meldet sich der Vermieter und sagt, mein Bekannter hätte
offiziell bis Nov. noch 3 weitere Monate Miete zu entrichten,
da der neue Mieter aber schon seit 1.10. darin wohne, solle er
noch für September Miete nachzahlen. Falls er dies nicht tue ,
müsse dies mit der Kaution verrechnet werden …

Wenn der Vermieter einem Nachmieter eine Wohnung überlässt, kann er an den Vormieter keine Ansprüche mehr stellen.

Will er eigentlich auch die anteiligen Nebenkosten mit der Miete verrechnen.
Ist - nach dieser Schilderung muss ich fragen - bei Auszug die Heizung abgerechnet worden ? Wenn nicht, warum nicht ?

Bitte die kommenden Nebenkostenabrechnung mit gespitzten Bleistift prüfen.

Mag sein, daß er teils recht hat, aber er hat die
Wohnungsschlüssel nach 3 Monaten in Empfang genommen und die
Wohnung stand im Sept. nicht leer, sondern der neue Mieter ist
bereits eingezogen (Möbel standen darin)
Wie ist das zu bewerten?
Hätte er nicht sofort die 3 Monate ablehnen müssen und von
vorherein auf 6 Monaten bestehen müssen?

Doch

Nach jetziger Rechtslage wäre er mit den 6 Monaten zwar im
Recht, aber er hat doch den Nachmieter einziehen lassen! Und
dieser hat bereits im Sept. die Wohnung bezogen hat - egal, ob
der Mietvertrag erst ab Okt. läuft, oder Miete gezahlt wird,
der Mieter hat schließlich mit Genehmigung des Vermieters
Zugang gehabt.

siehe oben

Meiner Meinung hat er kein Anrecht auf Zahlung besagter
Sept.-Miete und schon gar nicht auf eine Verrechnung mit der
Kaution.

Gruss Günter

Hallo Günter,
danke erstml für deine ausführliche Antwort!
Werde heut abend mal die einzelnen nachfragen

Gruß,
Michael