Kündigung eines befristeten Mietvertrages

Hallo,

wir sind Mieter und haben einen befristeten Mietvertrag. Dieser lief 5 Jahre und wurde dann um weitere 5 Jahre verlängert und läuft jetzt noch ca. 14 Monate. Die Miete erhöht sich jährlich um einen, im Mietvertrag festgelegten Betrag.

Jetzt wollen wir selbst ein Haus bauen und im Sommer 2004 einziehen. Der Vermieter weiß davon und versucht sein Haus (Doppelhaushälfte) per Annoncen zu verkaufen. Wir versuchen einen Nachmieter zu finden.

Wie kommen wir aus dem Mietvertrag raus, falls der Hausverkauf scheitert und wir keinen Nachmieter finden? Die Miete ist übrigens sehr hoch, höher als der hier gängige Mietschnitt.

Marco

Hallo Marco,

wir sind Mieter und haben einen befristeten Mietvertrag.
Dieser lief 5 Jahre und wurde dann um weitere 5 Jahre
verlängert und läuft jetzt noch ca. 14 Monate. Die Miete
erhöht sich jährlich um einen, im Mietvertrag festgelegten
Betrag.

Jetzt wollen wir selbst ein Haus bauen und im Sommer 2004
einziehen. Der Vermieter weiß davon und versucht sein Haus
(Doppelhaushälfte) per Annoncen zu verkaufen. Wir versuchen
einen Nachmieter zu finden.

Wie kommen wir aus dem Mietvertrag raus, falls der Hausverkauf
scheitert und wir keinen Nachmieter finden? Die Miete ist
übrigens sehr hoch, höher als der hier gängige Mietschnitt.

Ihr müsst zuerst einmal miteinander reden. Wenn Du Nachmieter suchst, der Vermieter aber einen Kaufinteressenten, werdet ihr nie ein gemeinsames Ziel erreichen, es sei denn, ein Nachmieter wäre auch bereit als Käufer tätig zu werden. Welcher Mieter zieht in eine Wohnung ein, wenn sie verkauft werden soll und die Kündigung wegen Eigenbarfs zumindest schon beim Einzug als " Drohung " im Raume steht ?

Die überdurchschnittliche hohe Miete wird wahrscheinlich auch Dir keinen großen Andrang von wirklich interessierten Nachmietern erbringen, spätestens wenn sie die Höhe der Miete erfahren. Ich hoffe, dass Du den Vertrag bereits jetzt gekündigt hast und dass ihr euch vereinbaren könnt, wie gemeinsam der Fall gelöst werden kann.

Dein Vermieter ist nicht verpflichtet wegen Deines Hausbaus Dich vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

besten Dank erstmal für Deine Antwort.

Du hast recht, das Verkaufen und Suchen eines Nachmieters ist eigentlich Blödsinn und schließt sich aus, aber unser Vermieter hat diese Vorgehensweise angeregt, aus welchen Gründen auch immer…

Gekündigt haben wir noch nicht!? Zusammengesessen gestern, da machte der Vermieter diesen Vorschlag mit Verkaufen und Nachmieter. Wahrscheinlich ist es ihm fast egal, ob er weiter vermietet oder verkauft… (will aber wohl lieber verkaufen)

Ist es aber nicht so, daß der Mieter einen befristeten Mietvertrag mit Staffelmiete nach 4 Jahren kündigen kann?
Also dann mit der nromalen Kündigungsfrist, die bei uns 9 Monate sein müsste?
Wir hatten einen Vertrag über 5 Jahre der einen Anschlußvertrag über weitere 5 Jahre hat, wobei die 4 Jahre der letzten 5 Jahre im April 2004 rum sind.

Wenn das so wäre, könnten wir doch zum Juli 2004 kündigen, oder?

Leider bin ich mit dem Mietrecht überhaupt nicht auf der Höhe…

Grüße

Marco

Hallo Marco,

das mit der Staffelmiete sollte man bei der ersten Frage wissen, dann muss man nicht rumeiern, was sich widerspricht oder nicht ( meine Meinung zu Verkauf und Nachmieter).

Also. Wenn ein Staffelmietvertrag abgeschlossen wurde, darf dieser nur über 4 Jahre abgeschlossen werden. Danach kannst Du jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist - in Deinem Fall, da es sich um einen Altmietvertrag handelt, mit einer Frist von neun Monaten kündigen. Und zwar jederzeit nach Ablauf von 4 Jahren ( OLG Hamm RE WM 89, 485 ). Aus diesem Grund ist die Suche nach einem Nachmieter ohnehin von Dir zu hinterfragen.

Du hast recht, das Verkaufen und Suchen eines Nachmieters ist
eigentlich Blödsinn und schließt sich aus, aber unser
Vermieter hat diese Vorgehensweise angeregt, aus welchen
Gründen auch immer…

Gekündigt haben wir noch nicht!? Zusammengesessen gestern, da
machte der Vermieter diesen Vorschlag mit Verkaufen und
Nachmieter. Wahrscheinlich ist es ihm fast egal, ob er weiter
vermietet oder verkauft… (will aber wohl lieber verkaufen)

Ist es aber nicht so, daß der Mieter einen befristeten
Mietvertrag mit Staffelmiete nach 4 Jahren kündigen kann?
Also dann mit der nromalen Kündigungsfrist, die bei uns 9
Monate sein müsste?
Wir hatten einen Vertrag über 5 Jahre der einen
Anschlußvertrag über weitere 5 Jahre hat, wobei die 4 Jahre
der letzten 5 Jahre im April 2004 rum sind.

Ich unterstelle, dass weiterhin Staffelmiete auch für diese letzten fünf Jahre vereinbart sind. Du kannst also jederzeit zum Ablauf des 4. Jahres mit der neun-monatigen Kündigungsfrist kündigen oder danach jederzeit ( vorausgesetzt, dass auch zum Ende des 5. Jahres nach altem Recht die Option der erneuten Verlängerung besteht und die Vereinbarung dem Grunde nach wirksam ist)

Wenn das so wäre, könnten wir doch zum Juli 2004 kündigen,
oder?

Ja,

Leider bin ich mit dem Mietrecht überhaupt nicht auf der
Höhe…

Tut mir leid, aber das wirst Du nie schaffen. Selbst ich, der nun täglich in der Praxis damit zu tun hat, weiss nie genau, ob nicht das, was ich am Morgen erkläre, am Abend über die Nachrichten durch ein Urteil noch gültig.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen dank für Deine Mühe, tut mir leid, wenn ich ein wenig konfus geschrieben habe. Es hat uns sehr geholfen, daß Du Dich so bemüht hast!

Danke nochmal

Marco