Hallo Marco,
das mit der Staffelmiete sollte man bei der ersten Frage wissen, dann muss man nicht rumeiern, was sich widerspricht oder nicht ( meine Meinung zu Verkauf und Nachmieter).
Also. Wenn ein Staffelmietvertrag abgeschlossen wurde, darf dieser nur über 4 Jahre abgeschlossen werden. Danach kannst Du jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist - in Deinem Fall, da es sich um einen Altmietvertrag handelt, mit einer Frist von neun Monaten kündigen. Und zwar jederzeit nach Ablauf von 4 Jahren ( OLG Hamm RE WM 89, 485 ). Aus diesem Grund ist die Suche nach einem Nachmieter ohnehin von Dir zu hinterfragen.
Du hast recht, das Verkaufen und Suchen eines Nachmieters ist
eigentlich Blödsinn und schließt sich aus, aber unser
Vermieter hat diese Vorgehensweise angeregt, aus welchen
Gründen auch immer…
Gekündigt haben wir noch nicht!? Zusammengesessen gestern, da
machte der Vermieter diesen Vorschlag mit Verkaufen und
Nachmieter. Wahrscheinlich ist es ihm fast egal, ob er weiter
vermietet oder verkauft… (will aber wohl lieber verkaufen)
Ist es aber nicht so, daß der Mieter einen befristeten
Mietvertrag mit Staffelmiete nach 4 Jahren kündigen kann?
Also dann mit der nromalen Kündigungsfrist, die bei uns 9
Monate sein müsste?
Wir hatten einen Vertrag über 5 Jahre der einen
Anschlußvertrag über weitere 5 Jahre hat, wobei die 4 Jahre
der letzten 5 Jahre im April 2004 rum sind.
Ich unterstelle, dass weiterhin Staffelmiete auch für diese letzten fünf Jahre vereinbart sind. Du kannst also jederzeit zum Ablauf des 4. Jahres mit der neun-monatigen Kündigungsfrist kündigen oder danach jederzeit ( vorausgesetzt, dass auch zum Ende des 5. Jahres nach altem Recht die Option der erneuten Verlängerung besteht und die Vereinbarung dem Grunde nach wirksam ist)
Wenn das so wäre, könnten wir doch zum Juli 2004 kündigen,
oder?
Ja,
Leider bin ich mit dem Mietrecht überhaupt nicht auf der
Höhe…
Tut mir leid, aber das wirst Du nie schaffen. Selbst ich, der nun täglich in der Praxis damit zu tun hat, weiss nie genau, ob nicht das, was ich am Morgen erkläre, am Abend über die Nachrichten durch ein Urteil noch gültig.
Gruss Günter