Parabolantenne

Hallo. Ich habe seit zwei Jahren eine 55er Parabolantenne und seit einem Jahr Kabelanschluß in meiner Wohnung. Jetzt habe ich ein schreiben von meinem Vermieter bekommen das ich die Parabolantenne unverzüglich entfernen soll, da wir einen Kabelanschluß haben und das es genug Programme wären. Muß ich die Schüssel entfernen? Ich habe sie auf meinem Balkon auf einem Stativ stehen und sie schaut zirka 40 cm über die Brüstung sie ist also nicht fest montiert auf dem Balkon. Ich würde sie gerne behalten da ich verschiedene Sender die im Kabelnetz nicht sind damit schaue und die Digitalschüssel mich auch Geld gekostet hat. Wie sieht es aus wenn ich zum beispiel einfach eine Kiste darum baue damit man die Schüssel nicht sieht oder darf man auch eine Kiste nicht auf seinem eigenen Balkon haben?

Hallo Mario,

wenn die Aussenansicht des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Parabolantenne so installiert ist, dass von der Strasse aus sie nicht geshehen werden kann, kann der Vermieter keine Einwendungen bringen.

Durch Rechtssprechung wird zwar für Gebäude, in welchen ein Kabelanschluss besteht, ein Anspruch auf Parabolantennen bestritten.

Achtung - rein persönliche Meinung

Andererseits ist durch die hohen Kabelkosten ein Verstoss gegen die Wirtschaftlichkeit zu sehen. Der Vermieter wird insbesondere durch die Mietrechtsreform zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt er nicht nach, wenn er völlig überteuerte Kabelgebühren zulässt, dann aber ein wesentlich kostengünstigeres Empfangssystem verhindert. Es gibt in diese Richtung noch keine Urteile. Ich jedenfalls argumentiere in Mietsachen gegenüber Vermietern in diese Richtung. Ende der rein persönlichen Meinung.

In der Literatur ist die bisherige Rechtsauffassung in Zweifel gezogen worden. Es wird auf den möglichen Verstoss des Art. 11 der Grundrechtscharta verwiesen. Ausserdem steht Dir das Recht zu, dass Du Dich entsprechend über die Programme der Satelitten informieren kannst. Die umfassende Vielfalt können die Kabelanbieter nicht gewährleisten. Im Gegenteil. Durch die teilweise einseitigen Berichterstattungen der öffentlichen Anstalten, der in privaten Anstalten zum Teil erheblichen Beeinflussungen und dem Missbrauch der Pressefreiheit für Propaganda-Zwecke, sowie der Rückgang kultureller, politischer und wirtschaftlicher Sendungen mit Niveau zu Gunsten von Spielfilem und Talk-Shows werden kaum die über Kabel zu empfangenden Sender dem Recht auf Information. Weiterbildung, Kultur gerecht.

Durch die Wandlung des Systems und der Informationsgesellschaft ist es erforderlich, dass ein deutscher Staatsbürger sich im Rahmen der EG so informieren kann, wie dies Staatsbürgern anderer europäischer Staaten zugebilligt und soweit sie in Deutschland wohnen ausdrücklich erlaubt wird.

Die Regierung unseres Landes diskriminiert die eigenen Bürger - analog der Niederlassungsfreiheit selbstständiger Ausländer, die ohne Meisterbrief einen Betrieb in D eröffnen dürfen, während dies Deutschen ohne Meisterbrief verwehrt ist - wenn sie Ausländern aus EG-Staaten alle Programme aus der EG erlaubt, gegenüber den eigenen Bürgenr aber einschränken will.

Ich habe seit zwei Jahren eine 55er Parabolantenne und

seit einem Jahr Kabelanschluß in meiner Wohnung. Jetzt habe
ich ein schreiben von meinem Vermieter bekommen das ich die
Parabolantenne unverzüglich entfernen soll, da wir einen
Kabelanschluß haben und das es genug Programme wären. Muß ich
die Schüssel entfernen? Ich habe sie auf meinem Balkon auf
einem Stativ stehen und sie schaut zirka 40 cm über die
Brüstung sie ist also nicht fest montiert auf dem Balkon. Ich
würde sie gerne behalten da ich verschiedene Sender die im
Kabelnetz nicht sind damit schaue und die Digitalschüssel mich
auch Geld gekostet hat. Wie sieht es aus wenn ich zum beispiel
einfach eine Kiste darum baue damit man die Schüssel nicht
sieht oder darf man auch eine Kiste nicht auf seinem eigenen
Balkon haben?

Weise die Aufforderung zurück. Stelle die Antenne so, dass man sie nicht sieht.

Gruss Günter

Noch was, mein Balkon ist nicht zur Straße gerichtet sondern zum Hinterhof hin wo ein Spielplatz ist, ferner sind vor meinem Balkon mehrere Bäume so das man die Schüssel gar nicht richtig sehen kann ich Wohne auf der Ersten Etage. Der Vermieter schreibt. „Sowohl Sie als auch wir haben ein Interesse daran, dass unsere Wohnanlagen auch optisch attraktiv sind. Durch Anbringung von Parabolantennen im Fassadenbereich wird dieser Eindruck jedoch negativ beeinflusst.“ Meine Antenne ist aber nicht am Fassadenbereich angebracht sondern sie steht ja nur auf dem Balkon den ich ja angemietet habe. Wieso dürfen Ausländer eine Parabolantenne haben und ich nicht, es gibt ja nicht alle Kanäle im Kabelnetz. Wie sieht es aus wenn ich zum Beispiel eine Kiste drum mache vieleicht so etwas wo man normalerweise Gartenstühle rein tut. Darf sie auch nicht über die Brüstung drüber schauen?

Hallo Mario,

Noch was, mein Balkon ist nicht zur Straße gerichtet sondern
zum Hinterhof hin wo ein Spielplatz ist, ferner sind vor
meinem Balkon mehrere Bäume so das man die Schüssel gar nicht
richtig sehen kann ich Wohne auf der Ersten Etage. Der
Vermieter schreibt. „Sowohl Sie als auch wir haben ein
Interesse daran, dass unsere Wohnanlagen auch optisch
attraktiv sind. Durch Anbringung von Parabolantennen im
Fassadenbereich wird dieser Eindruck jedoch negativ
beeinflusst.“ Meine Antenne ist aber nicht am Fassadenbereich
angebracht sondern sie steht ja nur auf dem Balkon den ich ja
angemietet habe. Wieso dürfen Ausländer eine Parabolantenne
haben und ich nicht, es gibt ja nicht alle Kanäle im
Kabelnetz.

Dies hat zuerst einmal damit zu tun, dass ein in D lebender Ausländer und dessen Familie erklären können, dass sie später wieder in die Heimat zurück wollen und deshalb nur über Satanlagen die Vielfalt der kulturellen Programme ihrer Heimat empfangen können, dies eaber benötigen, um die Kultuir des eigenen Landes im Auzsland leben zu können ( Anmerkung: ich persönlich halte diese Entscheidung, die mehr als zwanzig Jahre alt ist für überholt, wenn es sich um EG - Bürger handelt, ich bin der Meinung, die ich auch beruflich vertrete, dass allen EU-Bürger alle Programm aus der EU möglich sein müssen - doch nach mir geht es nicht - wir werden hier auf ein Urteil warten müssen )

Wie sieht es aus wenn ich zum Beispiel eine Kiste

drum mache vieleicht so etwas wo man normalerweise
Gartenstühle rein tut. Darf sie auch nicht über die Brüstung
drüber schauen?

Ich stelle Gartenstühl auf die Terrasse, andere auf den Balkon. In einer Kiste nutzen sie wohl wenig. Alos wohl nicht gut, diese Idee.

Ein Schüssel muss so angebracht oder aufgestellt sein, dass sie von der Strasse aus keine negative Wirkung auf die Gesamtansicht des Hauses hat.

Gruss Günter