Hallo Sascha,
unterstellt, dass lediglich bei den Nebenkosten dieser Zusatz steht, also weder
ein Hinweis auf § 27 II BV Anlage 3 vorhanden ist, noch möglicherweisee in Kästchen im Mietvertrag angekreuzt werden muss, aber nicht angekreuzt ist, sind z.B. Müllgebühren ( wenn sie direkt dem Mieter belastet werden), Wasser, Strom, Gas oder selbst beschafftes Heizöl - nur für Deine Wohnung - in diesem Satz enthalten. Die Aufführung der Kosten alleine, wenn der Vertrag nicht korrekt ausgefüllt ist, hat nichts zu sagen.
Für die Heiz- und Wramwasserkosten ist meist im Mietvertrag einige §§ weiter eine Klausel enthalten, was als Kosten für Heizung und WW zu tragen ist.
in einem Standartmietvertrag sind alle umwälzbaren Nebenkosten
aufgeführt. Nichts wurde gestrichen. Eine Vorauszahlung wurde
nicht vereinbart. Als Mietzins wurde eine Nettokaltmiete
vereinbart, im Abschnitt, in dem die Nebenkosten aufgezählt
sind wurde ein handschriftlicher Zusatz angebracht:
„Die Mieterin entrichtet die Nebenkosten direkt an die
zuständigen Stellen“.
Für Grundsteuer, Versicherungen ist die Mieterin nicht die zuständige Stelle. Dies gilt auch für einen Hausmeister usw.
Welche Nebenkosten hat sie tatsächlich zu tragen - auch z.B.
die Heizungswartungskosten oder die Kosten für die
Wohngebäudeversicherungen etc., die zunächst der Vermieter
gezahlt hat, diese aber von der Mieterin später aufgrund
dieses handschriftlichen Zusatzes fordert? Hinsichtlich der
Gebühren der Gemeinde hat die Mieterin der zust. Gemeinde z.B.
eine Einzugsermächtigung erteilt.
Direkte zuständige Stelle für die Versicherungen ist die Versicherung. Für welche Kosten hat die Mieterin der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt ?
Dann besteht eie weitere klärende Frage. Hat die Mieterin möglicherweise ein Einfamilienhaus angemietet und handelt es sich nicht um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Interpretation, was dieser Passus nämlich aussagen könnte ist im Falle eines angemieteten Wohnhauses eine andere als wenn es sich um eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt. Es kommt weiter dazu, dass hier auch noch zu klären ist, was bei Vertragsabschluss besprochen wurde.
Gruss Günter