Darf der Vermieter in meine Wohnung?

Hallo an die Experten in Sachen Mietrecht!
Meine Frage:
Darf mein Vermieter in meine Wohnung?
Bei Abschluß des Mietvertrages wurde abgemacht, das der Vermieter einen Wohnungsschlüssel erhält, falls man mal nicht da ist und ein Notfall (Rohrbruch etc.) eintritt. So weit so gut.
Nur letztens hatten wir den Fall, da wurde von Handwerkern was in unserer Wohnung gemacht, vom Vermieter beauftragt, und da kamen dann die Handwerker mit unserem Schlüssel an. Wir waren zu Hause. Das geht doch nicht. Sprich der Vermieter ist der Meinung er kann den Schlüssel auch für solche Fälle benutzen. Darf er das??
Es handelt sich um privat Vermietung, 6 Familienhaus.

da hab ich gleich noch eine Frage:
Wir als Mieter zahlen doch die Gebäudevesichrung, sprich hat das Gebäude einen Schaden (Wassereinbruch in diesem Fall) melde ich das dem Vermieter und der hat für Abhilfe zu sorgen. Richtig?
Nun ist der Wasserschaden nicht gravierend, unschöne Verfärbung auf der Tapete. Das haben wir dem Vermieter auch angezeigt. Sein Kommentar: beobachten!
Ok solange es nicht mehr wird, als die kleinen Flecken. Nur was wenn der Vermieter uns später mal sagt, es war unser Versäumnis, wir hätten ihm das nicht angezeigt? Schriftlich haben wir dies auch nicht getan. Sollten wir? Es kann ja sein das es mal ganz dicke kommt, ich mein so ein Dach ist ja nicht mal dicht und dann wieder undicht und dann wieder dicht.

Darf der Vermieter uns für die Behebung des Schadens die Miete erhöhen?
Wer hat den Schaden zu regeln?
Oragnsieremn wir die Handwerker oder der Vermieter?
Kann uns vorgeschrieben haben in wieweit neu zu renovieren ist? Sprich nur die eine Wand die betroffen ist?

oh je das waren dann gleich viel Fragen, aber mit Bezug zur Frage oben

danke schonmal an alle die sich Gedanken machen :wink:)

*andiestirnpack*
Hallo Anna,

Darf mein Vermieter in meine Wohnung?

Nach vorheriger Voranmeldung und in Deiner Anwesenheit: Ja!
Bei Nacht und Nebel - selbst wenn Du so dämlich warst, ihm einen Schlüssel zu überlassen: Nein!

Wirf doch bitte das eine oder andere geneigte Sehorgan hierhin:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Bei Abschluß des Mietvertrages wurde abgemacht, das der
Vermieter einen Wohnungsschlüssel erhält, falls man mal nicht
da ist und ein Notfall (Rohrbruch etc.) eintritt. So weit so
gut.

Gut nennst Du das? Niemals nicht! Ich würde den Schlüssel sofort zurückverlangen. Dabei ist es völlig egal, ob es ein privater Vermieter oder eine Wohnungsgenossenschaft ist.

Wir als Mieter zahlen doch die Gebäudevesichrung, sprich hat
das Gebäude einen Schaden (Wassereinbruch in diesem Fall)
melde ich das dem Vermieter und der hat für Abhilfe zu sorgen.
Richtig?

Jaein… Sprich: es hängt davon ab, um was für einen Wassereinbruch es sich handelt. Du schreibst, daß Tapeten betroffen sind, also scheint es sich tatsächlich um Schäden am Gebäude zu handeln. In diesem Fall ist in der Tat der Vermieter zuständig.

Wenn allerdings Deine Waschmaschine ausläuft und einen Wasserschaden anrichtet, greift für gewöhnlich Deine Haftpflicht.

Ok solange es nicht mehr wird, als die kleinen Flecken. Nur
was wenn der Vermieter uns später mal sagt, es war unser
Versäumnis, wir hätten ihm das nicht angezeigt? Schriftlich
haben wir dies auch nicht getan. Sollten wir?

Beobachten schön und gut, aber den Schaden solltet Ihr auf jeden Fall schriftlich gegenüber dem Vermieter anzeigen. Optimal wäre natürlich auch eine Fotodokumentation und ein gemeinsam unterschriebenes Schadensprotokoll, weil sich gerade private Vermieter im Falle eines Falles häufig und gerne quer stellen.

Darf der Vermieter uns für die Behebung des Schadens die Miete
erhöhen?

Nein, weil es sich um Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache handelt (§ 535 BGB). Diese Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Wer hat den Schaden zu regeln?
Oragnsieremn wir die Handwerker oder der Vermieter?
Kann uns vorgeschrieben haben in wieweit neu zu renovieren
ist? Sprich nur die eine Wand die betroffen ist?

Die Behebung eines solchen Schadens ist die Sache des Vermieters und seiner Versicherung. Du wirst aber zugeben, daß nur eine einzige frisch gestrichene Wand selten dämlich aussieht, gelle? :wink:

Beste Grüße

Tessa

Hi,

Hallo an die Experten in Sachen Mietrecht!
Meine Frage:
Darf mein Vermieter in meine Wohnung?

Ohne dein Einverständnis grundsätzlich nicht.

Bei Abschluß des Mietvertrages wurde abgemacht, das der
Vermieter einen Wohnungsschlüssel erhält, falls man mal nicht
da ist und ein Notfall (Rohrbruch etc.) eintritt. So weit so
gut.

Auch wenn du ihm keinen Schlüssel gegeben hättest, -Rechtslage hin oder her- jeder halbwegs vernünftige Vermieter wird sich einen Schlüssel zurücklegen, vor allem dann, wenn er selber in dem Haus wohnt, oder sonstwie eine normale Beziehung zu seinem Eigentum hat.

Nur letztens hatten wir den Fall, da wurde von Handwerkern was
in unserer Wohnung gemacht, vom Vermieter beauftragt, und da
kamen dann die Handwerker mit unserem Schlüssel an. Wir waren
zu Hause. Das geht doch nicht. Sprich der Vermieter ist der
Meinung er kann den Schlüssel auch für solche Fälle benutzen.
Darf er das??

Nein, das darf er nicht. Er muss grundsätzlich deine Zustimmung haben, und zwar bezüglich datum und Uhrzeit.
Ich empfehle jedoch sehr, in dieser Richtung kooperativ zu sein.

Es handelt sich um privat Vermietung, 6 Familienhaus.

da hab ich gleich noch eine Frage:
Wir als Mieter zahlen doch die Gebäudevesichrung, sprich hat
das Gebäude einen Schaden (Wassereinbruch in diesem Fall)
melde ich das dem Vermieter und der hat für Abhilfe zu sorgen.
Richtig?

Ja.

Nun ist der Wasserschaden nicht gravierend, unschöne
Verfärbung auf der Tapete. Das haben wir dem Vermieter auch
angezeigt. Sein Kommentar: beobachten!

Hat er recht.

Ok solange es nicht mehr wird, als die kleinen Flecken. Nur
was wenn der Vermieter uns später mal sagt, es war unser
Versäumnis, wir hätten ihm das nicht angezeigt? Schriftlich
haben wir dies auch nicht getan. Sollten wir?

Fertige zumindest eine Gesprächsnotitz an, mit Datum, Anwesenden, und dem wesentlichen Gesprochenen. Wenn sich der Vermieter später an nichts mehr erinnern kann, du dann noch mit der Notitz ankommst, dann entscheiden die Gerichte zugunsten dir.

Es kann ja sein
das es mal ganz dicke kommt, ich mein so ein Dach ist ja nicht
mal dicht und dann wieder undicht und dann wieder dicht.

Stimmt.

Darf der Vermieter uns für die Behebung des Schadens die Miete
erhöhen?

Nein. Die Frage ist natürlich, wie er die Erhöhung verpackt.

Wer hat den Schaden zu regeln?

Vermieter. Eindeutig.

Oragnsieremn wir die Handwerker oder der Vermieter?

Nur wenn ihr wollt. Normalerweise Vermietersache.

Kann uns vorgeschrieben haben in wieweit neu zu renovieren
ist? Sprich nur die eine Wand die betroffen ist?

Klar, wenn es technisch Sinn macht (ist sogar wahrscheinlich).

oh je das waren dann gleich viel Fragen, aber mit Bezug zur
Frage oben

danke schonmal an alle die sich Gedanken machen :wink:)

Bitte.
Gruss,

Hi!

Darf mein Vermieter in meine Wohnung?

Darauf kann es nur eine einzige ganz klare Antwort geben: NEIN! Er darf in regelmäßigen Zeitabständen seine Wohnung sehen wollen, einen Termin mit Dir ausmachen und dann JA, sonst nicht und ohne Dich erst recht nicht.

Auch wenn du ihm keinen Schlüssel gegeben hättest, -Rechtslage
hin oder her- jeder halbwegs vernünftige Vermieter wird sich
einen Schlüssel zurücklegen, vor allem dann, wenn er selber in
dem Haus wohnt, oder sonstwie eine normale Beziehung zu seinem
Eigentum hat.

Er wird das vielleicht versuchen, aber nicht dürfen. Ich würde also in jedem Fall den Schließzylinder tauschen, aufheben und bei Auszug wieder einbauen. Der Vermieter muß keinen Schlüssel haben. Wenn man sich vertraut, ist das fein, aber ein verbrieftes Recht dazu hat er nicht, auch wenn das fünfmal seine Wohnung ist und er sich um sein Eigentum sorgt… (Ist anwaltlich und mit dem Mieterverein so geklärt und auch der Anwalt unseres Vermieters konnte ihm leider nicht helfen :wink: ) Denn jeder Mieter der „sonstwie eine normale Beziehung zu seinem Eigentum hat“, wird nicht damit leben können, daß der Vermieter jederzeit in der Wohnung stehen kann…

Schön ist es, wenn man sich friedlich einigen kann und dem Vermieter den Schlüssel für Notfälle geben mag, aber bei uns war damals das Vertrauen hinüber. Wir haben schon bei verlegten Dingen an Diebstahl geglaubt und auch das kann nicht im Interesse des Vermieters liegen… Nachdem diese Sache rechtlich geklärt ist, ist bei uns übrigens alles weitgehend friedlich!

Grüße
Kari

forumarchiv lesen (!!!) und schloss wechseln !!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tessa!

Darf mein Vermieter in meine Wohnung?

Nach vorheriger Voranmeldung und in Deiner Anwesenheit: Ja!
Bei Nacht und Nebel - selbst wenn Du so dämlich warst, ihm
einen Schlüssel zu überlassen: Nein!

Moment ganz so möchte ich das nicht stehen lassen *g*
Zu Beginn des Mietverhältnisses schien alles in Butter! Außerdem, wem ist es nicht schon passiert, das einem die Tür hinter sich ins Schloß fällt und man keinen Schlüssel dabei hat? Da fruet man sich dann wenn man nur zum Vermieter gehen kann anstatt den teuren Schlüsseldienst zu holen.

Wirf doch bitte das eine oder andere geneigte Sehorgan
hierhin:

werde ich, danke für den Tipp!

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Bei Abschluß des Mietvertrages wurde abgemacht, das der
Vermieter einen Wohnungsschlüssel erhält, falls man mal nicht
da ist und ein Notfall (Rohrbruch etc.) eintritt. So weit so
gut.

Gut nennst Du das? Niemals nicht! Ich würde den Schlüssel
sofort zurückverlangen. Dabei ist es völlig egal, ob es ein
privater Vermieter oder eine Wohnungsgenossenschaft ist.

wie geasgt es war mal ein anderes Verhältnis da

Wir als Mieter zahlen doch die Gebäudevesichrung, sprich hat
das Gebäude einen Schaden (Wassereinbruch in diesem Fall)
melde ich das dem Vermieter und der hat für Abhilfe zu sorgen.
Richtig?

Jaein… Sprich: es hängt davon ab, um was für einen
Wassereinbruch es sich handelt. Du schreibst, daß Tapeten
betroffen sind, also scheint es sich tatsächlich um Schäden am
Gebäude zu handeln. In diesem Fall ist in der Tat der
Vermieter zuständig.

kann ich den zwingen wenn er sich quer stellt und sagt es bedürfe keiner Renovierung? wei stell ich das an?

Wenn allerdings Deine Waschmaschine ausläuft und einen
Wasserschaden anrichtet, greift für gewöhnlich Deine
Haftpflicht.

ist klar

Ok solange es nicht mehr wird, als die kleinen Flecken. Nur
was wenn der Vermieter uns später mal sagt, es war unser
Versäumnis, wir hätten ihm das nicht angezeigt? Schriftlich
haben wir dies auch nicht getan. Sollten wir?

Beobachten schön und gut, aber den Schaden solltet Ihr auf
jeden Fall schriftlich gegenüber dem Vermieter anzeigen.
Optimal wäre natürlich auch eine Fotodokumentation und ein
gemeinsam unterschriebenes Schadensprotokoll, weil sich gerade
private Vermieter im Falle eines Falles häufig und gerne quer
stellen.

das befürchte ich auch, nur wenn wir jetzt mit schriftlichem Krams ankommen dann wird der Vermieter erst recht hellhörig und mißtrauisch, so nach dem Motto: Vertraut ihr mir nicht, und es muß nicht unbedignt zum offenen Schlagabtausch kommen

Darf der Vermieter uns für die Behebung des Schadens die Miete
erhöhen?

Nein, weil es sich um Instandhaltung bzw. Instandsetzung der
Mietsache handelt (§ 535 BGB). Diese Kosten dürfen
nicht auf den Mieter umgelegt werden.

also aufpassen

Wer hat den Schaden zu regeln?
Oragnsieremn wir die Handwerker oder der Vermieter?
Kann uns vorgeschrieben haben in wieweit neu zu renovieren
ist? Sprich nur die eine Wand die betroffen ist?

Die Behebung eines solchen Schadens ist die Sache des
Vermieters und seiner Versicherung. Du wirst aber zugeben, daß
nur eine einzige frisch gestrichene Wand selten dämlich
aussieht, gelle? :wink:

genau deswegen frage ich, wer entscheidet wieviel zu renovieren ist, den bei Wasser muß neu tapeziert werden iund dann sieht Sch**** aus nur eine Wand zu machen

Beste Grüße

danke dir zurück
Gruß Anna