Hallo an die Experten in Sachen Mietrecht!
Meine Frage:
Darf mein Vermieter in meine Wohnung?
Bei Abschluß des Mietvertrages wurde abgemacht, das der Vermieter einen Wohnungsschlüssel erhält, falls man mal nicht da ist und ein Notfall (Rohrbruch etc.) eintritt. So weit so gut.
Nur letztens hatten wir den Fall, da wurde von Handwerkern was in unserer Wohnung gemacht, vom Vermieter beauftragt, und da kamen dann die Handwerker mit unserem Schlüssel an. Wir waren zu Hause. Das geht doch nicht. Sprich der Vermieter ist der Meinung er kann den Schlüssel auch für solche Fälle benutzen. Darf er das??
Es handelt sich um privat Vermietung, 6 Familienhaus.
da hab ich gleich noch eine Frage:
Wir als Mieter zahlen doch die Gebäudevesichrung, sprich hat das Gebäude einen Schaden (Wassereinbruch in diesem Fall) melde ich das dem Vermieter und der hat für Abhilfe zu sorgen. Richtig?
Nun ist der Wasserschaden nicht gravierend, unschöne Verfärbung auf der Tapete. Das haben wir dem Vermieter auch angezeigt. Sein Kommentar: beobachten!
Ok solange es nicht mehr wird, als die kleinen Flecken. Nur was wenn der Vermieter uns später mal sagt, es war unser Versäumnis, wir hätten ihm das nicht angezeigt? Schriftlich haben wir dies auch nicht getan. Sollten wir? Es kann ja sein das es mal ganz dicke kommt, ich mein so ein Dach ist ja nicht mal dicht und dann wieder undicht und dann wieder dicht.
Darf der Vermieter uns für die Behebung des Schadens die Miete erhöhen?
Wer hat den Schaden zu regeln?
Oragnsieremn wir die Handwerker oder der Vermieter?
Kann uns vorgeschrieben haben in wieweit neu zu renovieren ist? Sprich nur die eine Wand die betroffen ist?
oh je das waren dann gleich viel Fragen, aber mit Bezug zur Frage oben
danke schonmal an alle die sich Gedanken machen
)