Zinsen auf die Kaution

Hallo !

Ich habe am 14.07.2001 eine Mietvertrag abgeschlossen und
eine Kaution in Höhe von 500 DM dem Vermieter bar in die Hand
gegeben.
Die Wohnung habe ich gekündigt und der Mietvertrag läuft diesen
Monat, also Oktober 2003 aus.
Jetzt am Wochenende wird die Abnahme stattfinden, so dass
auch die Kaution zurückgezahlt wird (eine Vorabnahme hat
bestätigt, dass keine Mängel vorhanden sind. Daher gehe ich
davon aus, dass alles problemlos „über die Bühne geht“).

Kann mir hier ein Experte sagen, wie hoch die verzinste Kaution
jetzt ist? Wieviel ich also zusätzlich zu den 500DM
ausgezahlt bekomme?

500DM = 255,65 EUR
Dauer: ca. 2 Jahre

  1. Jahr: 255,65 * 1,015 = 259,48 EUR
  2. Jahr: 259,48 * 1,015 = 263,37 EUR

Ist diese Rechnung richtig?

Auf Antwort hoffend,
Paul

Hallo Paul,

nicht direkt zu Deiner Frage, aber als Tip für die Zukunft:
bei Mietverträgen immer auf Sparbuch/Bankbürgschaft oder sonstigen Lösungen bestehen. Niemals die Kaution in bar übergeben, da kann´s fast nur Ärger geben. Hat mein Mann früher auch mal gemacht, die Wohnung wurde später verkauft, der neue Besitzer war der absolute Alptraum, und dem Geld sind wir fast ein Jahr lang hinterher gelaufen :frowning:
Prinzipiell würd ich auch von ca 1,5% Verzinsung ausgehen, Sparbuchniveau halt, ist aber ohne Gewähr.

Grüße

Helen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Paul,

zunächst mal ist das was Helena gesagt hat völlig richtig.

  • immer eine der 3 offziell zulässigen Konstruktionen wählen, damit Ärger hinterher ausgeschlossen ist.

In deinem Fall könnte es gut sein, dass du gar keine Verzinsung erhälst.

Wäre das Geld auf einem Mietkautionskonto angelegt würdest du den Zinssatz für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist erhalten.

Deine Rechnung wäre in so fern richtig wenn sich der Zinssatz in den 2 Jahren nicht verändert hätte und die Bank den von dir angenommenen Zinssatz bezahlt.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

da ich allen anderen in den Antworten zustimme mit den Hinweisen, nur ein Hinweis zu Deiner Antwort.

:In deinem Fall könnte es gut sein, dass du gar keine

Verzinsung erhälst.

Ein Kautionsguthaben muss mindestens in Höhe des jeweils gültigen Zinssatzes der Postbank verzinst werden.

Gruss Günter

Ein Kautionsguthaben muss mindestens in Höhe des jeweils
gültigen Zinssatzes der Postbank verzinst werden.

Hallo Günter,

wieso mit dem der Postbank? Das würde mich jetzt schon mal interessieren.

Gruß Ivo

Ein Kautionsguthaben muss mindestens in Höhe des jeweils
gültigen Zinssatzes der Postbank verzinst werden.

Hallo Günter,

wieso mit dem der Postbank? Das würde mich jetzt schon mal
interessieren.

Hallo Ivo,

die Zinsen der Postbank liegen relativ weit unten. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass die Kaution verzinst angelegt werden muss. Das Einbehalten der Kaution und später dann erstatten ist nach dem Gesetz nicht erlaubt. Geschieht dies aber trotzdem ( es liegt keine Straftat vor, wenn der Verieter das Geld nicht anlegt und die Kaution erstattet)muss zumindest der niedrigste Zinssatz berücksichtigt werden. Dies bedeutet nicht, wer zu 2,5 % anlegt, dass er nur 0,75 % erstatten muss. Daher ist zumindest der geringste bekannte Zinssatz zu nehmen.

Selbstverständlich bleibt es jedem Vermieter unbenommen die Kaution bei einer anderen Bank - getrennt von seinem Vermögen - anzulegen, wenn höhere Zinsen gezahlt werden. Er muss aber alle höheren Zinsen an den Mieter weiter geben und zwar auch dann, wenn sie erheblich über dem allgemeinen Zinssatz für Spareinlagen sind.

Gruss Günter

Ach so meinst du das… dann bin ich mit dir d’accord.

Ich fand es nur seltsam, dass du gerade auf die Postbank verweist, wo kaum mehr eine Bank dafür mehr als 1% zahlt.

Gruß Ivo