Wer zahlt Rollo am Dachfenster?

Hallo zusammen,
sind 04/2000 in eine DG-Wohnung gezogen! Vom Vormieter wurden wir bei der Besichtigung drauf hingewiesen, dass das Dachfenster am Rahmen undicht sei. Bei starken Regenfällen läuft das Wasser am Rahmen rein und die Wand runter, deutliche Spuren wie wellige Tapete und morsches Rahmenholz waren sichtbar. Der Vermieter sei wohl auch schon informiert, hätte aber bisher nichts unternommen! Auf unseren Hinweis hin passierte erst mal auch nix! Da das Fenster nur über einen hellen Sonnenschutzrollo verfügte, war im Sommer ab morgens um fünf das Zimmer (Schlafzimmer!!) taghell!!! Auf eigene Kosten haben wir hier nach unserem ersten Sommer einen speziellen Verdunklungsrollo für DM 220 eingebaut (eine wahre Wohltat, wenn´s plötzlich echt dunkel ist!!). Nun hat es die letzten Wochen wieder dermaßen massiv reingenässt, dass der Vermieter nun doch ein neues Fenster einbauen ließ, allerdings ohne irgendeinen Rollo. Der von uns gekaufte passt leider wegen 2 mm nicht mehr in das neue Kunststofffenster rein! Als ich ihm von dem Dilemma erzählt habe, wand er sich wie ein Aal und machte keinen besonders kooperativen Eindruck! Meine Frage nun:
Muss ein Vermieter für einen Sonnenschutz beim Dachfenster aufkommen?? An Wandfenstern sind ja auch immer Rolläden dran! Wenn er dazu verpflichtet ist, könnte man sich ja evtl. einigen, dass wir den Mehrbetrag für einen Verdunklungsrollo übernehmen würden!

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus,
Sonja

Hallo Sonja,

der Vermieter muss lediglich einen Rollo der Qualität anbringen, der von ihm früher angebracht war. Dazu aber ist er verpflichtet - sofern ihr den Rollo nicht vom Vormieter übernommen habt - .

Gruss Günter

Muss ein Vermieter für einen Sonnenschutz beim Dachfenster
aufkommen?? An Wandfenstern sind ja auch immer Rolläden dran!
Wenn er dazu verpflichtet ist, könnte man sich ja evtl.
einigen, dass wir den Mehrbetrag für einen Verdunklungsrollo
übernehmen würden!

Idee ist gut, teile dies Deinem Vermieter mit.

Gruss Günter

Hallo Günter,
vielen Dank für die Antwort! Der bei Einzug vorhandene Rollo war nicht übernommen. Dann red´ ich nochmal mit dem Vermieter; wenn er vepflichtet ist, kann er sich ja schlecht rausreden!

Grüßle,
Sonja

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