Also, das Problem ist folgendes:
Meine Freundin hat einen befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre abgeschlossen. Aufgrund Familienzuwachses (+ ein „erwachsenes“ Kind) und unseren Jobs, sind wir nun umgezogen in eine größere Wohnung.
Nun sind wir auf der Suche nach einem Nachmieter. Nun haben wir einen potentiellen Nachmieter gefunden und wollten einen Termin mit der Vermieterin ausmachen. Diese teilte uns nun plötzlich mit, dass sie die Wohnung verkaufen möchte und alle Unterlagen schon einem Makler übergeben hat.
Nun unsere Frage, in wie weit müssen wir denn nun noch einen Nachmieter suchen? Is ja wohl sinnlos, einen zu suchen, wenn die Wohnung eh verkauft werden soll.
Vielen Dank schonmal für Antworten!
Hallo Michael,
Meine Freundin hat einen befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre
abgeschlossen. Aufgrund Familienzuwachses (+ ein „erwachsenes“
Kind) und unseren Jobs, sind wir nun umgezogen in eine größere
Wohnung.
Hat der Vermieter der Nachmietersuche zugestimmt ? Oder seid ihr einfahc ausgezogen und geht davon aus, dass der Vermieter einen Nachmieter nehmen muss ? Was er natürlich ohne vorherige Zustimmung nicht muss.
Nun sind wir auf der Suche nach einem Nachmieter. Nun haben
wir einen potentiellen Nachmieter gefunden und wollten einen
Termin mit der Vermieterin ausmachen. Diese teilte uns nun
plötzlich mit, dass sie die Wohnung verkaufen möchte und alle
Unterlagen schon einem Makler übergeben hat.
Und somit schnappt die Falle zu. Wie wollt ihr Nachmieter finden, die sich nicht sicher sein können, wie lange sie wohnen dürfen ?
Nun unsere Frage, in wie weit müssen wir denn nun noch einen
Nachmieter suchen? Is ja wohl sinnlos, einen zu suchen, wenn
die Wohnung eh verkauft werden soll.
Gruss Günter
Hallo Michael,
Meine Freundin hat einen befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre
abgeschlossen. Aufgrund Familienzuwachses (+ ein „erwachsenes“
Kind) und unseren Jobs, sind wir nun umgezogen in eine größere
Wohnung.
Hat der Vermieter der Nachmietersuche zugestimmt ? Oder seid
ihr einfahc ausgezogen und geht davon aus, dass der Vermieter
einen Nachmieter nehmen muss ? Was er natürlich ohne vorherige
Zustimmung nicht muss.
Nein, der Vermieter weiß bescheid und hat der Suche nach einem Nachmieter zugestimmt. Mehr noch, der Vermieter hat selber mitgesucht (in wie weit dies passiert ist, kann ich natürlich nicht nachvollziehen). Weiterhin ist auch eine Nachmieterklausel in dem Mietvertrag enthalten.
Nun sind wir auf der Suche nach einem Nachmieter. Nun haben
wir einen potentiellen Nachmieter gefunden und wollten einen
Termin mit der Vermieterin ausmachen. Diese teilte uns nun
plötzlich mit, dass sie die Wohnung verkaufen möchte und alle
Unterlagen schon einem Makler übergeben hat.
Und somit schnappt die Falle zu. Wie wollt ihr Nachmieter
finden, die sich nicht sicher sein können, wie lange sie
wohnen dürfen ?
Die Frage ist eben, in wie weit wir das müssen. Wie kann der Mieter von uns noch Miete fordern, wenn er keinen findet, der die Wohnung kauft. Wir sind ja eigentlich laut Mietvertrag nicht verpflichtet, einen KÄUFER für die Wohnung zu finden.
Nun unsere Frage, in wie weit müssen wir denn nun noch einen
Nachmieter suchen? Is ja wohl sinnlos, einen zu suchen, wenn
die Wohnung eh verkauft werden soll.
Gruss Günter
MfG Michael
Hallo Michael,
Meine Freundin hat einen befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre
abgeschlossen. Aufgrund Familienzuwachses (+ ein „erwachsenes“
Kind) und unseren Jobs, sind wir nun umgezogen in eine größere
Wohnung.
Hat der Vermieter der Nachmietersuche zugestimmt ? Oder seid
ihr einfahc ausgezogen und geht davon aus, dass der Vermieter
einen Nachmieter nehmen muss ? Was er natürlich ohne vorherige
Zustimmung nicht muss.
Nein, der Vermieter weiß bescheid und hat der Suche nach einem
Nachmieter zugestimmt. Mehr noch, der Vermieter hat selber
mitgesucht (in wie weit dies passiert ist, kann ich natürlich
nicht nachvollziehen). Weiterhin ist auch eine
Nachmieterklausel in dem Mietvertrag enthalten.
Dann muss sich der Vermieter an die Vereinbarung halten. Stellt den Nachmieter vor. Lehnt der Vermieter diesen unbegründet ab, ist das Mietverhältnis beendet.
Deine Freundin hat die Vereinbarung erfüllt. Wenn der Vermieter nunmehr eigenmächtig die Grundlagen ändert, ist dies sein Problem. Deine Freundin soll sich am Ort mit allen Unterlagen bestückt beraten lassen.
Nun sind wir auf der Suche nach einem Nachmieter. Nun haben
wir einen potentiellen Nachmieter gefunden und wollten einen
Termin mit der Vermieterin ausmachen. Diese teilte uns nun
plötzlich mit, dass sie die Wohnung verkaufen möchte und alle
Unterlagen schon einem Makler übergeben hat.
Und somit schnappt die Falle zu. Wie wollt ihr Nachmieter
finden, die sich nicht sicher sein können, wie lange sie
wohnen dürfen ?
Die Frage ist eben, in wie weit wir das müssen. Wie kann der
Mieter von uns noch Miete fordern, wenn er keinen findet, der
die Wohnung kauft. Wir sind ja eigentlich laut Mietvertrag
nicht verpflichtet, einen KÄUFER für die Wohnung zu finden.
Nun unsere Frage, in wie weit müssen wir denn nun noch einen
Nachmieter suchen? Is ja wohl sinnlos, einen zu suchen, wenn
die Wohnung eh verkauft werden soll.
Gruss Günter
Hallo Michael,
Meine Freundin hat einen befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre
abgeschlossen. Aufgrund Familienzuwachses (+ ein „erwachsenes“
Kind) und unseren Jobs, sind wir nun umgezogen in eine größere
Wohnung.
Hat der Vermieter der Nachmietersuche zugestimmt ? Oder seid
ihr einfahc ausgezogen und geht davon aus, dass der Vermieter
einen Nachmieter nehmen muss ? Was er natürlich ohne vorherige
Zustimmung nicht muss.
Nein, der Vermieter weiß bescheid und hat der Suche nach einem
Nachmieter zugestimmt. Mehr noch, der Vermieter hat selber
mitgesucht (in wie weit dies passiert ist, kann ich natürlich
nicht nachvollziehen). Weiterhin ist auch eine
Nachmieterklausel in dem Mietvertrag enthalten.
Dann muss sich der Vermieter an die Vereinbarung halten.
Stellt den Nachmieter vor. Lehnt der Vermieter diesen
unbegründet ab, ist das Mietverhältnis beendet.
Deine Freundin hat die Vereinbarung erfüllt. Wenn der
Vermieter nunmehr eigenmächtig die Grundlagen ändert, ist dies
sein Problem. Deine Freundin soll sich am Ort mit allen
Unterlagen bestückt beraten lassen.
Klingt ja schon so, wie wir es uns gedacht haben, bzw. wie es mit gesundem Menschenverstand erklärbar ist.
Nun ist es aber eben so, dass der Vermieter kein Interesse an einem Nachmieter hat und wir gar keinen vorstellen können (von Vermieterseite eben).
Er lehnt diesen also schon ab, bevor er (der Vermieter) den Nachmieter gesehen hat.
Wie können wir dies nun schriftlich festmachen, dass wir aus dem Mietvertrag draußen wären?
Nun sind wir auf der Suche nach einem Nachmieter. Nun haben
wir einen potentiellen Nachmieter gefunden und wollten einen
Termin mit der Vermieterin ausmachen. Diese teilte uns nun
plötzlich mit, dass sie die Wohnung verkaufen möchte und alle
Unterlagen schon einem Makler übergeben hat.
Und somit schnappt die Falle zu. Wie wollt ihr Nachmieter
finden, die sich nicht sicher sein können, wie lange sie
wohnen dürfen ?
Die Frage ist eben, in wie weit wir das müssen. Wie kann der
Mieter von uns noch Miete fordern, wenn er keinen findet, der
die Wohnung kauft. Wir sind ja eigentlich laut Mietvertrag
nicht verpflichtet, einen KÄUFER für die Wohnung zu finden.
Nun unsere Frage, in wie weit müssen wir denn nun noch einen
Nachmieter suchen? Is ja wohl sinnlos, einen zu suchen, wenn
die Wohnung eh verkauft werden soll.
Gruss Günter
Hallo Michael,
ich würde den Vermieter schriftlich bitten, einen Termin für die Vorstellung des Nachmieters zu nennen, bzw. einem solchen zuzustimmen. Man könnte da z.B. schon die Option reinnehmen, das der Vermieter den Nachmieter bereits wegen Verkaufes ablehnen kann und ihn auffordern das schriftlich zu tun.
Immerhin klingt es ja noch so als könnte man mit dem Vermieter reden, also sollte man das auch probieren.
Gruß
Daniel
Hallo Michael,
Hat der Vermieter der Nachmietersuche zugestimmt ? Oder seid
ihr einfahc ausgezogen und geht davon aus, dass der Vermieter
einen Nachmieter nehmen muss ? Was er natürlich ohne vorherige
Zustimmung nicht muss.
Nein, der Vermieter weiß bescheid und hat der Suche nach einem
Nachmieter zugestimmt. Mehr noch, der Vermieter hat selber
mitgesucht (in wie weit dies passiert ist, kann ich natürlich
nicht nachvollziehen). Weiterhin ist auch eine
Nachmieterklausel in dem Mietvertrag enthalten.
Dann muss sich der Vermieter an die Vereinbarung halten.
Stellt den Nachmieter vor. Lehnt der Vermieter diesen
unbegründet ab, ist das Mietverhältnis beendet.
Deine Freundin hat die Vereinbarung erfüllt. Wenn der
Vermieter nunmehr eigenmächtig die Grundlagen ändert, ist dies
sein Problem. Deine Freundin soll sich am Ort mit allen
Unterlagen bestückt beraten lassen.
Klingt ja schon so, wie wir es uns gedacht haben, bzw. wie es
mit gesundem Menschenverstand erklärbar ist.
Nun ist es aber eben so, dass der Vermieter kein Interesse an
einem Nachmieter hat und wir gar keinen vorstellen können (von
Vermieterseite eben).
Er lehnt diesen also schon ab, bevor er (der Vermieter) den
Nachmieter gesehen hat.
Wie können wir dies nun schriftlich festmachen, dass wir aus
dem Mietvertrag draußen wären?
"Anrede,
anbei übersenden wir Ihnen die Unterlagen des von Ihnen genehmigten Nachmieters und dürfen Sie bitten, nach Durchsicht der Unterlagen diesem Nachmieter Zusage zu erteilen. Herr/Frau wird am 01.xx.xxxx in das Mietverhältnis eintreten. Somit endet mein verhältnis mit Ablauf des 31./31.xx.xxxx ( Tag vor dem Einzug des Nachmieters ) Ich habe hiermit meinen Teil der Vereinbarung erfüllt und bedanke mich nochmals recht herzlich für Ihr Entgegenkommen. Mfg.
(so etwa )
Gruss Günter