Folgendes Problem habe ich in einem Altbau zu schlichten: Die Mieter der Wohnung im zweiten Stock sind öfters nicht da und heizen dann nur einen Grundbedarf, so daß es speziell während der kalten Jahreszeiten zu keinen Schäden an der Wohnung kommt und vor allem auch Ihre Pflanzen nicht eingehen. Darüber kommt es mit den Bewohnern im dritten Stock nun vermehrt zum Streit, da diese über die mangelhafte Beheizung Ihres Füßbodens jammern. Aufgrund der nicht ausreichenden Beheizung ist „die Kälte von unten … unerträglich und drückt … warme Luft trotz Mehrbeheizung in der Wohnung nach oben wodurch … vom Boden immer eine eisige Kälte beschleicht.“
Aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Hauses (1889) entspricht die Wärmedämmung der Decken nicht dem heutigen Standard, so daß die Schilderung höchstens etwas übertrieben, grundsätzlich aber nachzuvollziehen ist. Für die Beheizung der oberen Wohnung sind die Mieter selbst verantwortlich, diese haben eine Ofenheizung selbst eingebaut.
Frage: Gibt es einen Anspruch der Mieter auf mehr Heizung gegen die Mitbewohner oder gegen mich als Vermieter?
ich sehe als einzige Möglichkeit folgendes:
Die Umlage der Heizkosten auf die einzelnen Parteien ist gesetzlich geregelt.
Demnach werden die gesamten Heizkosten aller Parteien in 2 Teile geteilt. Ein Teil wird gemäss den Quadratmetern der Wohnungen auf die Mieter verteilt, der andere Teil gemäss dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter.
Bei der Aufteilung der beiden Teile hat man viel Freiraum, aber auch der ist geregelt, ich glaube die zulässige Spanne ist 30% bis 70%, aber vielleicht weiss das jemand genauer.
Je höher man den ’ Quadratmeteranteil’ ansetzt, desto besser kommen diejenigen weg, die es wärmer haben wollen, und umso schlechter diejenigen, die mit dem Heizen sparen.
Gruss,
Folgendes Problem habe ich in einem Altbau zu schlichten: Die
Mieter der Wohnung im zweiten Stock sind öfters nicht da und
heizen dann nur einen Grundbedarf, so daß es speziell während
der kalten Jahreszeiten zu keinen Schäden an der Wohnung kommt
und vor allem auch Ihre Pflanzen nicht eingehen. Darüber kommt
es mit den Bewohnern im dritten Stock nun vermehrt zum Streit,
da diese über die mangelhafte Beheizung Ihres Füßbodens
jammern. Aufgrund der nicht ausreichenden Beheizung ist „die
Kälte von unten … unerträglich und drückt …
warme Luft trotz Mehrbeheizung in der Wohnung nach oben
wodurch … vom Boden immer eine
eisige Kälte beschleicht.“
Aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Hauses (1889)
entspricht die Wärmedämmung der Decken nicht dem heutigen
Standard, so daß die Schilderung höchstens etwas übertrieben,
grundsätzlich aber nachzuvollziehen ist. Für die Beheizung der
oberen Wohnung sind die Mieter selbst verantwortlich, diese
haben eine Ofenheizung selbst eingebaut.
Frage: Gibt es einen Anspruch der Mieter auf mehr Heizung
gegen die Mitbewohner oder gegen mich als Vermieter?
Die Mieter haben keinen Anspruch gegenüber den Mitmietern, dass diese mehr als notwendig heizen. Gegen Dich als Vermieter besteht kein Anspruch wenn die Mieter für die Beheizung selbst verantwortlich sind. Es gibt auch keinen Anspruch auf Mietminderung.
( Aus der Praxis: Ich hatte in dieser Woche eine Beratung in einem ähnlichen Fall. Der obere Mieter - auch für eigene Heizung verantwortlich - reklamiert. Gestern war ich bei der Wohnungsbesichtigung. 17 Grad - aber die Heizung bei 5 Skalen auf 2,5 eingestellt. Begründung: Wenn wir höher schalten, benötigen wir mehr Öl. Der untere soll so heizen, dass wir 20 Grad erreichen. Dem Mieter war und ist nicht zu helfen. Wer sparen will, muss notfalls frieren.
Diese Aussage ( in dem Link ) bezieht sich darauf, dass die Mieterin nicht richtig heizt und ausserdem die Fenster bei kalter Witterung offen hält. Die Rechtslage ist also in dem Link eine andere als in diesem Thread.
Wenn es nicht wahr wäre, wäre es eine GENIALE Glosse…
( Aus der Praxis: Ich hatte in dieser Woche eine Beratung in
einem ähnlichen Fall. Der obere Mieter - auch für eigene
Heizung verantwortlich - reklamiert. Gestern war ich bei der
Wohnungsbesichtigung. 17 Grad - aber die Heizung bei 5 Skalen
auf 2,5 eingestellt. Begründung: Wenn wir höher schalten,
benötigen wir mehr Öl. Der untere soll so heizen, dass wir 20
Grad erreichen. Dem Mieter war und ist nicht zu helfen. Wer
sparen will, muss notfalls frieren.
Hi
Obs da Ansprüche gibt - k.A.
Aber - ne sagen wir auf 15^ beheizte Wohnung unter mir würde mich unheimlich glücklich machen im Winter… ich habe mein grösstes Zimmer überm Treppenhaus im ersten stock. wenn im im Winter die Müll-Heinze die Türen „vergessen“ wieder zu schliessen, frier ich fest… das ist kalt.
HH