Hallo!
Ich suche unbedingt Hilfe bei folgendem Problem:
Unser Mietvertrag war auf 2 Jahre befristet und wurde dann mündlich verlängert. Diese 2 Jahre liefen am 30.09.2002 ab. In unserem Mietvertrag findet sich noch die Passage „Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §568 BGB findet keine Anwendung.“ Wir wollen nun Ende Dezember ausziehen. Können wir zum 31.12.03 kündigen, oder gilt auch bei uns die gesetzlichen 3 Monate?
Herzlichen Dank!
Hallo Sonja,
Ich suche unbedingt Hilfe bei folgendem Problem:
Unser Mietvertrag war auf 2 Jahre befristet und wurde dann
mündlich verlängert. Diese 2 Jahre liefen am 30.09.2002 ab. In
unserem Mietvertrag findet sich noch die Passage „Setzt der
Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit
fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §568
BGB findet keine Anwendung.“ Wir wollen nun Ende Dezember
ausziehen. Können wir zum 31.12.03 kündigen, oder gilt auch
bei uns die gesetzlichen 3 Monate?
Zum 31.12.2003 wäre selbst eine gesetzlich konforme Kündigung nicht möglich, da die gesetzliche Frist drei Monate beträgt. Es könnte - ohne Deinen erbetenen Antworten vorgreifen zu wollen - bei einem unbefristenen Mietverhältnis nur noch zum 31.01.2004 gekündigt werden.
Der Verweis auf den früheren § 568 sagt aus, dass nach Ablauf der zwei Jahre ein Auszug erfolgen musste. Erfolgt dieser nicht, wäre also von einem nach dem Gesetz bestehenden Nutzungsverhältnis auszugehen. Nur, was bedeutet mündlich verlängert und wie lautet die mündliche Verlängerung ? Ausserdem vermute ich mal mit Nichtwissen, dass der Vertrag ohnehin in der Befristung nicht korrekt ist und Du möglicherweise seit Anfang an einen unbefristeten Vertrag hast. Kannst Du mir die Seite des Vertrages mit der Befristung mailen ?
GRuss Günter
Hallo Günter!
Vielen Dank für Deine prompte Antwort!
Ich kann Dir den Vertrag leider nicht mailen, da ich ihn nicht einscannen kann. Trotzdem entnehme ich Deiner Antwort, dass - egal ob der Mietvertrag mal befristet war oder nicht, bzw. jetzt unbefristet ist - wir zum 31.01.2004 kündigen können.
Werden die Kündigung spätestens morgen beim Vermieter abgeben und hoffen, dass alles klappt!
Nochmals vielen, vielen Dank, Sonja
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