Hallo!
Der Einfachheitshalber komme ich gleich zu den Fakten:
Ich bin am Studienort mit Zweitwohnsitz gemeldet. Den Erstwohnsitz habe ich bei meinen Eltern.Fast jedes Wochenende bin ich bei meinen Eltern und in den Semestwerferien sowiso. Nun habe ich von der stadt einen Brief erhalten. Tenor: Aufgrund des „zeitaufwendigen Studiengangs“ (man habe sich sogar darüber informiert!!!)und der Entfernung zum Erstwohnsitz könnte es nicht sein, dass ich die meiste Zeit am Erstwohnsitz verbringe. Bis Januar 2004 soll ich per Fahrkarten nachweisen, dass ich nach Hause fahre. Ein Gesetz,Verordnung, Urteil wird als Grundlage nicht genannt.
Dies alles erscheint mir sehr dubios. Man will mich wohl dazu bewegen, mich mit Erstwohnsitz zu melden. Dadurch bekommt die Kommune doch mehr Geld(??).
Weiß jmd. von Euch ob dieses begehren zulässig ist? Wenn ja, kennt ihr Fundstellen dazu???
Danke
Ich bin am Studienort mit Zweitwohnsitz gemeldet. Den
Erstwohnsitz habe ich bei meinen Eltern.Fast jedes Wochenende
bin ich bei meinen Eltern und in den Semestwerferien sowiso.
Warum tauscht Du dann nicht einfach Erst- und Zweitwohnsitz? Für Kindergeld und Freibeträge bei den Eltern reicht das auch, und du bist den Stress los!
es ist einfach so, dass die vorwiegend bewohnte Wohnung die Hauptwohnung ist (Melderechtsrahmengesetz).
Wenn nun dein Studienort z.B. mehr als 150 km weit von deinem Elternwohnort entfernt ist, ist es nicht mehr glaubwürdig dass du jeden Tag mehr als 150 km von dort zur Uni fährst und das Einwohneramt fordert dann halt Nachweise.
Ich find´s aber unglaublich dass das Einwohneramt keine gesetzliche Grundlage angibt. Da würd ich nochmal nachhaken und dann halt evtl. die geforderten Nachweise vorlegen (Studienplan, Fahrkarten etc.) oder eben einen Statuswechsel durchführen, dass der Studienort Hauptwohnung wird. Da ist nix weiter dabei, es kommen keine weiteren Kosten auf dich zu, Auto kann weiterhin auf altes Kennzeichen zugelassen bleiben, Adresse auf Personalausweis wird einfach vom Einwohneramt überklebt.
Der einzige Nachteil: du wählst dann in einer für dich eigentlich fremden Stadt und kriegst von dort auch deine Lohnsteuerkarte.
also, wenn ich belegen könnte, dasss ich mich mindestens ein halbes jahr am wohnsitz der eltern aufhalte, dann würde ich mich auf den kampf einlassen!
was als adresse im personalausweis steht, welches finanzamt für einen zuständig ist etc. ist zwar herzlich egal, aaaaaber (jetzt kommt das große aber ) die müllgebühr z.b. ist für einen dreipersonenhaushalt (erstwohnsitz bei den eltern) mit sicherheit billiger als ein einpersonen- und ein zweipersonenhaushalt (erstwohnsitz nicht bei den eltern). darf ich raten? die eltern wollen kein kostgeld, da ja nebenher auch ein eigener haushalt geführt wird.
also einfach mal durchrechnen!
Nun habe ich von der stadt einen Brief erhalten. Tenor:
Aufgrund des „zeitaufwendigen Studiengangs“ (man habe sich
sogar darüber informiert!!!)und der Entfernung zum
Erstwohnsitz könnte es nicht sein, dass ich die meiste Zeit am
Erstwohnsitz verbringe. Bis Januar 2004 soll ich per
Fahrkarten nachweisen, dass ich nach Hause fahre. Ein
Gesetz,Verordnung, Urteil wird als Grundlage nicht genannt.
Interessant (jetzt mal rein theoretisch) wäre es, wenn Du bisher Wohngeld verweigert bekommst mit der Begründung, die Wohnung würde nur vorübergehend, nämlich für die Dauer des Studienaufenthalts, bezogen. Dann kann die Stadt sich ja mal überlegen, ob sie lieber einen Einwohner mehr hätte (und dann Wohngeld bezahlen müsste) oder lieber nicht. So geschehen bei einem Freund von mir. Dieser hatte auf ein ebensolches Schreiben einen kurzen Dreizeiler geschrieben, in dem er darauf hinwies, an einer „ausreichenden Anzahl von Tagen am Erstwohnsitz präsent zu sein“ und die Kopie des Ablehnungsbescheids für Wohngeld hinzugefügt. Die Stadt antwortete, er habe „ausreichend glaubhaft dargelegt“, dass es sich nur um einen Zweitwohnsitz handele. Wir haben uns verständlicherweise gekringelt vor Lachen.
also, wenn ich belegen könnte, dasss ich mich mindestens ein
halbes jahr am wohnsitz der eltern aufhalte, dann würde ich
mich auf den kampf einlassen!
Das scheint der Fragesteller ja nicht zu können.
was als adresse im personalausweis steht, welches finanzamt
für einen zuständig ist etc. ist zwar herzlich egal, aaaaaber
(jetzt kommt das große aber ) die müllgebühr z.b. ist für
einen dreipersonenhaushalt (erstwohnsitz bei den eltern) mit
sicherheit billiger als ein einpersonen- und ein
zweipersonenhaushalt (erstwohnsitz nicht bei den eltern).
Die Müllgebühr wird sowohl bei uns als auch bei meiner Tochter (die bei mir noch mit Zweitwohnsitz gemeldet ist) von den tatsächlichen Wohngegebenheiten berechnet. Sie hatte auch am Anfang, als wir irrtümlich glaubten, dass für KiGe usw. Erstwohnsitz bei mir notwendig sei, mit ihrem Mietvertrag auch die Übernahme der üblichen Müllkosten unterschrieben.
Der Einfachheitshalber komme ich gleich zu den Fakten:
Ich bin am Studienort mit Zweitwohnsitz gemeldet. Den
Erstwohnsitz habe ich bei meinen Eltern.Fast jedes Wochenende
bin ich bei meinen Eltern und in den Semestwerferien sowiso.
Nun habe ich von der stadt einen Brief erhalten. Tenor:
Aufgrund des „zeitaufwendigen Studiengangs“ (man habe sich
sogar darüber informiert!!!)und der Entfernung zum
Erstwohnsitz könnte es nicht sein, dass ich die meiste Zeit am
Erstwohnsitz verbringe. Bis Januar 2004 soll ich per
Fahrkarten nachweisen, dass ich nach Hause fahre. Ein
Gesetz,Verordnung, Urteil wird als Grundlage nicht genannt.
Rechne den Leuten das doch einfach vor:
zuhause:
26 Semesterwochen x 2,5d: 65 d(Freitag mittag- Mo früh)
8 Prüfungswochen x 4 d: 32 d
18 Ferienwochen x 7 d: 126 d
Summe: 223 d zuhause
Ende der Diskussion
Dies alles erscheint mir sehr dubios. Man will mich wohl dazu
bewegen, mich mit Erstwohnsitz zu melden. Dadurch bekommt die
Kommune doch mehr Geld(??).