Siehe Artikel :'Wohnung nie renoviert' - Einigung

zitat:…„Nun kann der Teil der Klärung folgen. Hat der Mieter das Geld, um den Schaden beheben zu können ? Wenn ja, kann der Vermieter wegen des Zustandes verlangen, dass renoviert wird, weil Schaden besteht, um weiteren Schaden zu verhindern. Mieter und Vermieter können sich auch darauf einigen, dass der Mieter - hat er Geld - dem Vermieter einen größeren Betrag überlässt, damit dieser renovieren kann, wenn er eines Tages stirbt. Dieser Betrag muss jedoch getrennt vom Vermögen des Mieters und des Vermieters angelegt werden mit der Vereinbarung, dass das Geld dem Vermieter erst nach Tod des Mieters zur Beseitigung der Schäden zur Verfügung steht.“

Hallo zusammen,
es ist eine zufriedenstellende Einigung mit dem Mieter zustande gekommen. Der Mieter hat sich bereit erklärt einen monatlichen Betrag auf ein separates Konto einzuzahlen.
Frage: Wie richtet man so ein Konto ein, wo nach dem Tode des Mieters der Vermieter zugriff hat. Muss ein Notar her oder reicht der gemeinsame Weg zur Bank?

MfG

zitat:…„Nun kann der Teil der
Klärung folgen. Hat der Mieter das Geld, um den Schaden
beheben zu können ? Wenn ja, kann der Vermieter wegen des
Zustandes verlangen, dass renoviert wird, weil Schaden
besteht, um weiteren Schaden zu verhindern. Mieter und
Vermieter können sich auch darauf einigen, dass der Mieter -
hat er Geld - dem Vermieter einen größeren Betrag überlässt,
damit dieser renovieren kann, wenn er eines Tages stirbt.
Dieser Betrag muss jedoch getrennt vom Vermögen des Mieters
und des Vermieters angelegt werden mit der Vereinbarung, dass
das Geld dem Vermieter erst nach Tod des Mieters zur
Beseitigung der Schäden zur Verfügung steht.“

Hallo zusammen,
es ist eine zufriedenstellende Einigung mit dem Mieter
zustande gekommen. Der Mieter hat sich bereit erklärt einen
monatlichen Betrag auf ein separates Konto einzuzahlen.
Frage: Wie richtet man so ein Konto ein, wo nach dem Tode des
Mieters der Vermieter zugriff hat. Muss ein Notar her oder
reicht der gemeinsame Weg zur Bank?

Hallo Dino,

es freut mich, dass es geklappt hat. Ich unterstelle, der Text entspricht meinen schriftsätzlichen Stellungnahmen im Rechtsverkehr, dass Du hier meine Hinweise zitierst.

Es muss ein Kautionssparbuch angelegt werden. Der Mieter zahlt auf das Konto ein, die Hinterlegung wird bei Dir vorgenommen. Nun sollte zwischen euch eine Vereinbarung getroffen werden, dass der Mieter wegen mangelnder Renovierung ab dem xx.xx.xxxx einen Betrag von monatlich xx.xx EURO zahlt und aus dem angesparten Geld dann sämtliche Renovierungskosten nach dem Tod des Mieters ( Name, Vorname, Geburtsdatum, Strasse, Wohnort angeben) zu zahlen sind, wobei der überschüssige Betrag, der nicht für eine Renovierung verwendet wird, nach der Abrechnung an die Erben auszuzahlen ist.

Gruss Günter