hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch sagen, bis wohin die Kaution bei einem WG-Zimmer maximal gehen kann. Mein Vermieter verlangte von mir für ein 16,5 qm großes Zimmer 3 MM- allerdings war, da heisst letzendlich 960 EURO. Da ich da von anfang an für absolut übersteuert hielt, habe ich die Kaution zunächst nicht gezahlt, fühle mich dabei im Recht, auch wenn ich das unterschrieben habe.
Kennt jemand eine gute Seite, wo man das nachlesen kann?
danke schon mal und liebe grüße!
slow cat
Hallo Slow Cat,
meines Wissens nach darf eine Kaution nicht höher sein als drei MonatsKALTmieten… alles andere ist unzulässig.
Grüße
alexa
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hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch sagen, bis wohin die
Kaution bei einem WG-Zimmer maximal gehen kann. Mein Vermieter
verlangte von mir für ein 16,5 qm großes Zimmer 3 MM-
allerdings war, da heisst letzendlich 960 EURO. Da ich da von
anfang an für absolut übersteuert hielt, habe ich die Kaution
zunächst nicht gezahlt, fühle mich dabei im Recht, auch wenn
ich das unterschrieben habe.
Kennt jemand eine gute Seite, wo man das nachlesen kann?
danke schon mal und liebe grüße!
Hallo,
eine Kaution darf drei Monats-Kaltmieten nicht überschreiten. Geregelt ist dies in § 551 BGB.
Im Recht bist Du nicht. Im Gegenteil, wenn Du die vereinbarte Kaution nicht zahlst lieferst Du dem Vermieter einen Kündigungsgrund. Die Nichtzahlung einer vereinbarten Kaution stellt einen ganz erheblichen Vertragsverstoss dar.
Du wirst natürlich nun antworten, dass ich „gut reden kann“, wenn ich feststelle, wenn Dir das alles von Anfang an zu teuer war, aber wenn es zu teuer gewesen ist, darf man solch einen Vertrag nicht unterschreiben. Zu einem Vertrag gehört auch die Vertragserfüllung.
Gruss Günter