Schimmelpilzbefall

Hallo Forum
Sind vor drei Monaten in eine renovierte 2Zimmer Wohnung gezogen.Beide Mietparteien vor uns hatten Probleme mit Schimmelpilzbefall.
Mit der letzten Mietpartei gings vor Gericht,der Vermieter hat verloren,Schuld eindeutig auf Vermieterseite(Kältebrücken ect.)
Nun haben wir das gleiche Problem,Schimmel kommt durch in Schlaf und Wohnzimmer.(Nach nur drei Monaten !)
Wir haben viel Geld in die Wohnung gesteckt,Laminat kompl. ect.
Nun meine Fragen:Welche Rechte haben wir?Können wir einen eigenen Schimmelexperten ordern?Wie lange müssen wir dem Vermieter Zeit lassen den Mangel abzustellen?Wer entscheidet ob die Wohnung noch bewohnbar ist od. nicht? Wie verhalte Ich mich bei einer Mietminderung?Was können wir machen,wenn der Vermieter nur beiflicken will(Hat er wohl schon 2xgemacht) und nicht richtig den Schimmel beseitigt(Ursache)?
Viele Fragen Ich weiss,hoffe aber auf ein paar Antworten.
Gruß Max

Hallo,

Sind vor drei Monaten in eine renovierte 2Zimmer Wohnung
gezogen.Beide Mietparteien vor uns hatten Probleme mit
Schimmelpilzbefall.
Mit der letzten Mietpartei gings vor Gericht,der Vermieter hat
verloren,Schuld eindeutig auf Vermieterseite(Kältebrücken
ect.)

Habt ihr nach Schimmelschäden nachgefragt und hat der Vermieter diese verneinet ? Woher und seit wann ist Euch bekannt, dass es mit dem Vormieter vor Gericht zum Nachteil des Vermieters ausging ?

Nun haben wir das gleiche Problem,Schimmel kommt durch in
Schlaf und Wohnzimmer.(Nach nur drei Monaten !)
Wir haben viel Geld in die Wohnung gesteckt,Laminat kompl.
ect.
Nun meine Fragen:Welche Rechte haben wir?Können wir einen
eigenen Schimmelexperten ordern?

Nein, ausser ihr zahlt die Kosten selbst.

Wie lange müssen wir dem

Vermieter Zeit lassen den Mangel abzustellen?

Der Vermieter hat umgehend nach der Mittelung, dass Schimmel vorhanden ist, diesen zu beseitigen.

Wer entscheidet

ob die Wohnung noch bewohnbar ist od. nicht?

Im Grundsatz ein Gericht nach Anhörung eines Gutachters.

Wie verhalte Ich

mich bei einer Mietminderung?

Du musst den Vermieter nun auffordern, Termin setzzen, den Mangel bis spätestens z.B. 15.11.2003 beseitigen zu lassen. Den Umfang des Schimmelschaden genau darstellen und je nach Umfang dann eine entsprechende Mietminderung erklären. Wegen der fehlenden Hinweise kann ich Dir keinen Tipp zur Höhe geben.

Was können wir machen,wenn der

Vermieter nur beiflicken will(Hat er wohl schon 2xgemacht) und
nicht richtig den Schimmel beseitigt(Ursache)?

Fordert ihn auf, den Mangel vollständig zu beseitigen. Wobei hingewiesen werden muss, dass solche Arbeiten erst im Frühjahr Sinn machen, derzeit kann man wohl nur ausbessern. Versucht doch mal an das Urteil des Vormieters zu kommen. Es kann durchaus sein, dass dort steht, dass die Wohnung unbewohnbar ist. Ist dies der Fall, der Vermieter hat vermietet, aber den Mangel nicht richtig beseitigt, könnt ihr fristlos kündigen und der Vermieter muss alle Kosten des Umzuges als Schadenersatz tragen.

Gruss Günter