Wer ist in der Pflicht?

Hallo,

hier ein etwas komplizierterer Fall. Es geht um eine Mietwohnung, die fristgerecht zum 1.1.04 gekündigt wurde. Da der Vertrag keine Nachmieterklausel enthielt haben wir mit der Vermieterin vereinbart, dass wir zu einem früheren Termin einen Nachmieter suchen.

Dieser war auch gefunden. Er hat uns letzte Woche (am Donnerstag) telefonisch bestätigt, dass er die Wohnung nimmt (nach der zweiten Besichtigung, Mustervertrag lag ihm nach der ersten Besichtigung vor).

Diese Bestätigung wurde auch der Vermieteren ggü telefonisch ausgesprochen, voraufhin sie ihm am Wochenende einen endgültigen Vertrag (ohne Änderungen im Vgl zum Mustervertrag) zugeschickt hat.

Wir haben daraufhin die Anzeige in einer Tageszeitung auf die Mailboxansage (mit Zustimmung der Vermieterin und auf Hinweis der Nachmieters) laufen lassen, da aber auch Tage später noch Anfragen kamen ist damit zu rechnen, dass die Whg an diesem Wochenende auch weiter hätte vermietet werden können.

Gestern hat der Vater des jungen Nachmieters (ca 20 Jahre) der Vermieterin ggü auch noch einmal bestätigt, dass der Sohn die Whg nimmt und die Tapeten dranbleiben sollen.

Heute hat der Sohn allerdings bei der Vermieterin angerufen und gesagt er nimmt die Wohnung doch nicht.

Diese Woche noch einen Nachmieter zu finden ist ziemlich unwahrscheinlich.

Wer ist jetzt in der Pflicht?
Gilt die mündliche Willenserklärung von Nachmieter und Vermieterin als bindender Vertrag?
Sind wir überhaupt noch in der Pflicht die restlichen beiden Monate die Kosten zu tragen oder noch einen Nachmieter zu suchen?

Bitte um rasche Antworten und bedanke mich im voraus!

Gruß
Carmen

PS: Die Wohnungsübergabe an die Vermieterin fand auch schon statt - vielleicht tuts das ja doch was zur Sache.

Hallo,

hier ein etwas komplizierterer Fall. Es geht um eine
Mietwohnung, die fristgerecht zum 1.1.04 gekündigt wurde. Da
der Vertrag keine Nachmieterklausel enthielt haben wir mit der
Vermieterin vereinbart, dass wir zu einem früheren Termin
einen Nachmieter suchen.

Dieser war auch gefunden. Er hat uns letzte Woche (am
Donnerstag) telefonisch bestätigt, dass er die Wohnung nimmt
(nach der zweiten Besichtigung, Mustervertrag lag ihm nach der
ersten Besichtigung vor).

Diese Bestätigung wurde auch der Vermieteren ggü telefonisch
ausgesprochen, voraufhin sie ihm am Wochenende einen
endgültigen Vertrag (ohne Änderungen im Vgl zum Mustervertrag)
zugeschickt hat.

Wir haben daraufhin die Anzeige in einer Tageszeitung auf die
Mailboxansage (mit Zustimmung der Vermieterin und auf Hinweis
der Nachmieters) laufen lassen, da aber auch Tage später noch
Anfragen kamen ist damit zu rechnen, dass die Whg an diesem
Wochenende auch weiter hätte vermietet werden können.

Gestern hat der Vater des jungen Nachmieters (ca 20 Jahre) der
Vermieterin ggü auch noch einmal bestätigt, dass der Sohn die
Whg nimmt und die Tapeten dranbleiben sollen.

Heute hat der Sohn allerdings bei der Vermieterin angerufen
und gesagt er nimmt die Wohnung doch nicht.

Diese Woche noch einen Nachmieter zu finden ist ziemlich
unwahrscheinlich.

Wer ist jetzt in der Pflicht?
Gilt die mündliche Willenserklärung von Nachmieter und
Vermieterin als bindender Vertrag?
Sind wir überhaupt noch in der Pflicht die restlichen beiden
Monate die Kosten zu tragen oder noch einen Nachmieter zu
suchen?

Zuerst einmal kam es zu einer Absichtserklärung des Nachmietinteressenten, ein Vertrag wurde zugesandt aber offenbar nicht unterschrieben und somit kam kein Mietverhältnis zustande. Es gibt nur eine Chance aus der Verpflichtung zu kommen, wenn die Vermieterin die mündliche Zusage als ihr gegenüber erklärte Verpflichtung anerkennt, wobei man wissen muss, was gesprochen wurde. Kam es zu einer eindeutigen Zusage des Nachmietinteressenten ? Oder stand die Zusage in Verbindung, dass eine entgültige Zusage nach Vorlage des schriftlichen Vertrages verbindlich erklärt wird ? Hat die Vermieterin ohne Not den Rücktritt vom Vertrag anerkannt ? Hier gibt es eine Reihe von Beweisproblemen.

Versucht die Wohnung wenigstens ab 01.12.2003 durch Nachmieter abgeben zu können. Ich sehe wenig Chancen, dass ihr die November Miete umgehen könnt.

Gruss Günter

PS: Die Wohnungsübergabe an die Vermieterin fand auch schon
statt - vielleicht tuts das ja doch was zur Sache.

Hallo,

:stuck_out_tongue:S: Die Wohnungsübergabe an die Vermieterin fand auch schon

statt - vielleicht tuts das ja doch was zur Sache.

Nur dann, wenn vereinbart ist, dass mit der Übergabe das Mietverhältnis endet, aber wie Du dargestellt hast, soll es erst nach Nachmieterstellung enden. Insoweit hat die Vermieterin wohl die Schlüssel unverbindlich bis zur Nachmieterstellung übernommen, Oder ?

Gruss Günter

Hallo Günter,

der Nachmieter hatte schon nach der ersten Besichtigung einen Mustervertrag (ohne Adress- und Namensangaben aber sonst wie der letztendliche Mietvertrag) zugesandt bekommen.

Dieser lag ihm vor der zweiten Besichtigung vor und er hat wohl der Vermieterin ggü die gleichen Äußerungen gemacht wie uns ggü. „Er nimmt die Wohnung“ und wir sollen jegliche weitere Nachmietersuche einstellen (da die Wohnung am Wochenende inseriert war).

Auf seine Zusage hin hat die Vermieterin ihm den endgültigen Vertrag zugesandt.

Laut unseren Informationen, hat er die Vermieterin heute einfach angerufen und gesagt er nimmt die Whg doch nicht (Begründung: er hätte eine billigere gefunden). Was sie darauf hin geäußert hat wissen wir leider nicht.

Den Rücktritt von uns aus dem Mietvertrag hat sie „ohne Not“ anerkannt, was sie im heutigen Telefonat zu ihm gesagt hat, wissen wir leider nicht (wird auch schwer das noch genau zu erörtern)

Gruß
Carmen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Habe die anderen postings nicht gelesen, vielleicht hilft es dir ja weiter!

Thomas

Hallo Carmen,

der Nachmieter hatte schon nach der ersten Besichtigung einen
Mustervertrag (ohne Adress- und Namensangaben aber sonst wie
der letztendliche Mietvertrag) zugesandt bekommen.

Dieser lag ihm vor der zweiten Besichtigung vor und er hat
wohl der Vermieterin ggü die gleichen Äußerungen gemacht wie
uns ggü. „Er nimmt die Wohnung“ und wir sollen jegliche
weitere Nachmietersuche einstellen (da die Wohnung am
Wochenende inseriert war).

Auf seine Zusage hin hat die Vermieterin ihm den endgültigen
Vertrag zugesandt.

Laut unseren Informationen, hat er die Vermieterin heute
einfach angerufen und gesagt er nimmt die Whg doch nicht
(Begründung: er hätte eine billigere gefunden). Was sie darauf
hin geäußert hat wissen wir leider nicht.

In diesem Fall muss die Vermieterin darauf bestehen, dass er die Zusage einhält. Irgendwo zusagen und dann, wenn man etwas billigeres findet, alle „am Seil hängen lassen“ kann nicht akzeptiert werden. Die Vermieterin muss in diesem Fall den Nachmieter auffordern seine Zusage einzuhalten. Tut sie das nicht, hat sie selbst die Konsequenzen zu tragen. Insbesondere nachdem auch Euch zugesagt wurde mit der Bitte keine weiteren Nachmieter mehr zu suchen macht sich dieser Nachmiteinteressenn schadenersatzpflichtig.

Den Rücktritt von uns aus dem Mietvertrag hat sie „ohne Not“
anerkannt, was sie im heutigen Telefonat zu ihm gesagt hat,
wissen wir leider nicht (wird auch schwer das noch genau zu
erörtern)

Die Vermieterin konnte die Zusage nicht alleine entscheiden, da sie gleichzeitig wusste, dass keine Nachmieter mehr gesucht wurden, weil dieser Mietinteressent zugesagt hat. Mit der Annahme der Zusage, die Wohnung zu nehmen, hat der Mieter eine Mietzusage erteilt. Es ist zu einem wenn auch vorerst mündlichen Vertrag gekommen. Wenn die Vermieterin dann ohne Rückfrage mit euch den Vertrag aufgibt, hat sie den Schaden selbst zu tragen. Ich hoffe, dass mit der Übergabe auch alle Schlüssel abgegeben worden sind, so dass sich auch aus der Situation ergibt, dass euch wegen der fehlenden Schlüssel ohnehin die Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht. Lasst euch vor Ort beraten, wenn die Vermieterin Geld will. Ich kann keinen Anspruch erkennen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

sie hat seine Absage nicht mit „ist ok“ - oder ähnlichem bestätigt und wird sich mit ihrer Rechtsschutz in Verbindung setzen (wegen Einhaltung des Mietvertrages), steht also mehr oder weniger auch hinter uns, bzw zumindest auf unserer Seite.

Wir haben noch einen Schlüssel, da wir vom Hausmeister noch keinen Stromstand mitgeteilt bekommen haben.(um an den Briefkasten zu kommen) Die Wohnung war allerdings bei der Abnahme leer und die Heizungsstände wurden am gleichen Tag abgelesen.

Wir selbst kontaktieren auch die Rechtsschutz und er erhält die Mitteilung, dass rechtliche Schritte gegen ihn (Schadensersatz) eingeleitet werden (z.B. auch wegen der Tapetenablösung, entstandenen Mehrkosten).

Wir haben zwischenzeitlich noch Rücksprache mit einem Juristen gehalten, der meint wir befinden uns wegen der mündlichen Zusage in einer Grauzone, da bei Mietverträgen Schriftform zu erwarten ist, wenn auch nicht in jedem Fall vom Gesetz gefordert.

Was die Mietzahlung für die beiden restlichen Monate betrifft kann man mit der Vermieterin reden, vor allem wohl weil sie die Kaution im Moment auch noch inne hat (noch nicht überwiesen).

Denke nun heißt es abwarten.

Vielen Dank für deine hilfreichen Kommentare.

Gruß
Carmen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thomas,

stimmt, Problem ist zum einen die Beweispflicht.

Haben uns privat mit einem Juristen kurzgeschlossen, liegt alles in einer Grauzone.

Aber die Vermieterin besteht auf den Vertrag mit dem Nachmieter.
Und von uns sind Schadensersatzforderungen zu erwarten.

Gruß
Carmen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Carmen,

Hallo Carmen,

sie hat seine Absage nicht mit „ist ok“ - oder ähnlichem
bestätigt und wird sich mit ihrer Rechtsschutz in Verbindung
setzen (wegen Einhaltung des Mietvertrages), steht also mehr
oder weniger auch hinter uns, bzw zumindest auf unserer Seite.

Die Vermieterin muss den Mieter auffordern bei ihr die Schlüssel abzuholen und pünktlich zum 3. Werktag des Monats die Miete zzgl. Nebenkosten und wenn vereinbart auch der Kaution zu zahlen. Ausserdem muss sie den Mieter auffordern, die Hausordnung zu erfüllen, die Wohnung ordnungsgemäss zu lüften und zu heizen.
Und, wenn sie Rechtsschutz für Vermieter hat, dann soll sie sich umgehend an einen Anwalt wenden.

Wir haben noch einen Schlüssel, da wir vom Hausmeister noch
keinen Stromstand mitgeteilt bekommen haben.(um an den
Briefkasten zu kommen) Die Wohnung war allerdings bei der
Abnahme leer und die Heizungsstände wurden am gleichen Tag
abgelesen.

Der Zählerstand wird wohl ausserhalb eurer Wohnung abgelesen so dass ihr die Schlüssel nun umgehend abgeben solltet. Solange ihr Schlüssel in Besitz habt, solange seid ihr zur Mietzahlung verpflichtet. Wie stellt ihr es euch vor. Ein andere soll am 01.11.2003 einziehen, aber ihr habt noch teilweise die Schlüssel. Ihr liefert sogar noch die Begründung, dass die Wohnung nicht rechtzeitig übergeben werden konnte, weil teilweise die Schlüssel noch beim Vormieter ( bei Euch) sind.

Wir selbst kontaktieren auch die Rechtsschutz und er erhält
die Mitteilung, dass rechtliche Schritte gegen ihn
(Schadensersatz) eingeleitet werden (z.B. auch wegen der
Tapetenablösung, entstandenen Mehrkosten).

Eine Schadenersatzforderung halte ich für wenig hilfreich und auch wenig Aussicht auf Erfolg. Eine Tapetenablösung hätte ohnehin vorgenommen werden müssen ausser Du kannst beweisen, dass es Nachmieter gegeben hätte, die die Vorarbeiten nicht verlangt haben. Aber, eben „hätte“ und nicht hat.

Wir haben zwischenzeitlich noch Rücksprache mit einem Juristen
gehalten, der meint wir befinden uns wegen der mündlichen
Zusage in einer Grauzone, da bei Mietverträgen Schriftform zu
erwarten ist, wenn auch nicht in jedem Fall vom Gesetz
gefordert.

Es liegt gegenüber der Vermieterin eine Zusage vor. Es liegt gegenüber Euch eine Zusage vor. Es liegt ferner die Erklärung vor, weitere Mietausschreibungen zu unterlassen, es liegt dann die Erklärung vor, er würde die Wohnung nicht nehmen, er habe eine preisgünstigere gefunden. Der Nachmieter hat mündlich einen Mietvertrag abgeschlossen. Der schriftliche Mietvertrag diente nur noch der Feststellung, welche Rechte und Pflichten der Mieter und der Vermieter in dem Mietverhältnis haben. Wo soll da eine Grauzone zu sehen sein ?

Was die Mietzahlung für die beiden restlichen Monate betrifft
kann man mit der Vermieterin reden, vor allem wohl weil sie
die Kaution im Moment auch noch inne hat (noch nicht
überwiesen).

Also hier ist einmal klar, dass die Vermieterin eien Zusage hat. Ihr habt eure Zusage ( die Nachmieterstellung ) erfüllt. Die fehlenden Mieten muss die Vermieterin bei dem Nachmieter holen. Der Nachmieter hat zugesagt. Euer Mietverhältnis ist beendet. Eure Vermieterin muss den Nachmieter hinweisen, dass er ein rechtsverbindliches Mietverhältnis abgeschlossen hat ab 01.11.2003. Sie muss von ihm die Miete fordern.

Kommentar :
Dein Hinweis - und nun spreche ich einfach mal aus der praktischen Sicht - man kann mit der Vermieterin reden, wegen der beiden restlichen Mieten, da sie immer noch die Kaution hat - , willst Du mit dieser Verfahrensweise zugeben, dass es nie eine Zusage gegeben hat sondern nur die Hoffnung auf eine Zusage oder weshalb willst Du freiwillig die Miete zahlen oder mit der Kaution verrechnen lassen. Mit diesem Hinweis, zu zahlen, auch wenn ihr nicht zahlungspflichtig seid, ergibt sich, sollte es hier zu einem Rechtsstreit kommen die grundsätzliche Frage, ob der Nachmieter überhaupt eine Zusage erteilt hat, wenn die bisherigen Mieter weiter die Miete zahlen wollen. Dieser Ansatz der Mietzahlung durch euch ist ein sichtbares Eingeständnis, dass es keine Zusage des Nachmieters gegeben hat, zumindest ihr euch nicht sicher seid, ob die Gespräche als Zusagen zu werten waren - so etwa könnte euch ein Anwalt der gegnerischen Seite begegenen. Ihr habt ohnehin, was die Miete betrifft keine Ansprüche an diesen Nachmietinteressenten. Derartige Anspürche hat die Vermieterin und nur sie kann sie gelternd machen. Deshalb eingangs meine Hínweise. - Ende des Kommentars

Hier muss notfalls eure Vermieterin euch verklagen und im Verfahren muss dem säumigen Nachmieter der "Streit verkündet " werden. Das bedeutet, dass das Verfahren automatisch auf den Nachmieter ausgedehnt wird.

Denke nun heißt es abwarten.

Nein, ihr müsst handelmn. Schlüssel retour. Keine Miete zahlen. Die Vermieterin muss den Interessenten auffordern, einzuziehen, auf jeden Fall muss sie ihm mitteilen, dass er die Schlüssel jederzeit abholen kann. Aber nur per Einwurf-Einschreiben ( nicht per Einschreiben) und den Rest, was er zu tun hat.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Die Vermieterin muss den Mieter auffordern bei ihr die
Schlüssel abzuholen und pünktlich zum 3. Werktag des Monats
die Miete zzgl. Nebenkosten und wenn vereinbart auch der
Kaution zu zahlen. Ausserdem muss sie den Mieter auffordern,
die Hausordnung zu erfüllen, die Wohnung ordnungsgemäss zu
lüften und zu heizen.
Und, wenn sie Rechtsschutz für Vermieter hat, dann soll sie
sich umgehend an einen Anwalt wenden.

hat sie auch getan

Der Zählerstand wird wohl ausserhalb eurer Wohnung abgelesen
so dass ihr die Schlüssel nun umgehend abgeben solltet.
Solange ihr Schlüssel in Besitz habt, solange seid ihr zur
Mietzahlung verpflichtet. Wie stellt ihr es euch vor. Ein
andere soll am 01.11.2003 einziehen, aber ihr habt noch
teilweise die Schlüssel. Ihr liefert sogar noch die
Begründung, dass die Wohnung nicht rechtzeitig übergeben
werden konnte, weil teilweise die Schlüssel noch beim
Vormieter ( bei Euch) sind.

den Schlüssel haben wir auch nur bis Morgen (31.10.), dann bekommt ihn die Vermieterin. Der Hausmeister wurde von uns aufgefordert bis eigentlich heute, den Stom-Zählerstand in den Briefkasten zu werfen oder sich telefonisch zu melden (darauf warten wir seit Mo und er ist nur per Ab zu erreichen - hat dort aber täglich eine Nachricht erhalten).

Eine Schadenersatzforderung halte ich für wenig hilfreich und
auch wenig Aussicht auf Erfolg. Eine Tapetenablösung hätte
ohnehin vorgenommen werden müssen ausser Du kannst beweisen,
dass es Nachmieter gegeben hätte, die die Vorarbeiten nicht
verlangt haben. Aber, eben „hätte“ und nicht hat.

Aussage Nachmieter: Er nimmt die Whg definitiv und die Tabeten bleiben dran!!

Also hier ist einmal klar, dass die Vermieterin eien Zusage
hat. Ihr habt eure Zusage ( die Nachmieterstellung ) erfüllt.
Die fehlenden Mieten muss die Vermieterin bei dem Nachmieter
holen. Der Nachmieter hat zugesagt. Euer Mietverhältnis ist
beendet. Eure Vermieterin muss den Nachmieter hinweisen, dass
er ein rechtsverbindliches Mietverhältnis abgeschlossen hat ab
01.11.2003. Sie muss von ihm die Miete fordern.

Kommentar :
Dein Hinweis - und nun spreche ich einfach mal aus der
praktischen Sicht - man kann mit der Vermieterin reden, wegen
der beiden restlichen Mieten, da sie immer noch die Kaution
hat - , willst Du mit dieser Verfahrensweise zugeben, dass es
nie eine Zusage gegeben hat sondern nur die Hoffnung auf eine
Zusage oder weshalb willst Du freiwillig die Miete zahlen oder
mit der Kaution verrechnen lassen. Mit diesem Hinweis, zu
zahlen, auch wenn ihr nicht zahlungspflichtig seid, ergibt
sich, sollte es hier zu einem Rechtsstreit kommen die
grundsätzliche Frage, ob der Nachmieter überhaupt eine Zusage
erteilt hat, wenn die bisherigen Mieter weiter die Miete
zahlen wollen. Dieser Ansatz der Mietzahlung durch euch ist
ein sichtbares Eingeständnis, dass es keine Zusage des
Nachmieters gegeben hat, zumindest ihr euch nicht sicher seid,
ob die Gespräche als Zusagen zu werten waren - so etwa könnte
euch ein Anwalt der gegnerischen Seite begegenen. Ihr habt
ohnehin, was die Miete betrifft keine Ansprüche an diesen
Nachmietinteressenten. Derartige Anspürche hat die Vermieterin
und nur sie kann sie gelternd machen. Deshalb eingangs meine
Hínweise. - Ende des Kommentars

Laut einem Juristen aus Bekanntenkreis gibt es zwei Möglichkeiten, die beide nicht garantiert zum Erfolg führen müssen (da die Beweisführung nicht so einfach ist, da nichts schriftliches vorliegt). Die Vermieterin kann auf den Mietvertrag bestehen (allerdings will sie den Kerl natürlich nach dem Theater nicht mehr in der Whg haben und er kann sie sich auf Dauer auch nicht leisten - wie er gestern festgestellt hat). -> wir sind komplett aus der Sache raus.

Oder wir fordern Schadensersatz für die uns entstandenen Mehrkosten (Miete usw.) - auch wenn die Miete ersteinmal nicht überwiesen wird, bis zu Klärung der Sachlage und wohl auch die Kaution von ihr aus nicht - und an zwei Fronten sollte man nicht kriegen, wenn man die eine zur Bezwingung der anderen braucht (zwecks Zeugenaussagen).

Hier muss notfalls eure Vermieterin euch verklagen und im
Verfahren muss dem säumigen Nachmieter der "Streit verkündet "
werden. Das bedeutet, dass das Verfahren automatisch auf den
Nachmieter ausgedehnt wird.

Der momentane Stand ist, dass wir noch versuchen das Ganze ausergerichtlich zu klären - auch wenn schon Anfragen an die Rechtsschutzversicherungen raus sind und sobald von denen die Deckungszusage kommt ein Termin beim Rechtsanwalt ausgemacht wird.

Nein, ihr müsst handelmn. Schlüssel retour. Keine Miete
zahlen. Die Vermieterin muss den Interessenten auffordern,
einzuziehen, auf jeden Fall muss sie ihm mitteilen, dass er
die Schlüssel jederzeit abholen kann. Aber nur per
Einwurf-Einschreiben ( nicht per Einschreiben) und den Rest,
was er zu tun hat.

Gruss Günter

Wir können der unerfahrenen Vermieterin (waren die 1. Mieter) auch nur die Richtung sagen und unseren Standpunkt deutlich machen und in gegebenen Rahmen handeln. Wie sie es dann weiterhin klärt ist eine andere Frage.
Von uns bekommt er wie vom Bekannten empfohlen ein Einschreiben (mit Rückschein), dass wir uns rechtliche Schritte vorbehalten. Aber aus menschlicher Sicht (auch wenn die wenig hilft) versuchen wir noch mit dem Vermieter zusammen eine Front gegen ihn zu bilden, da es wegen der mündlichen Zusage nicht einfach ist.

Und sofern er heute Abend die Zusage macht, dass er die Kosten übernimmt (für ggf 2 Monate uns ggü) und wir das Ganze schriftlich von ihm haben ist es für alle Partein wohl die beste Lösung. - das meinte ich mit „es bleibt nur abwarten“ - zumindest bis heute Abend, denn der Rest ist eingeleitet bzw geregelt. Denn er hat keine Rechtsschutz und war zwar gestern telefonisch (mit Ansage, dass ich auch mithöre) sich anfangs aufgespielt aber die Argumente sprachen gegen ihn und ohne Rechtsschutz wird es voraussichtlich noch teurer für ihn.

Deine eine Passage gestern, dass die Vermieterin in der Pflicht sei wurde auch gleich in eine Telefonat mit ihr mit eingebunden!!!

Gruß
Carmen

Hallo Carmen,

Laut einem Juristen aus Bekanntenkreis gibt es zwei
Möglichkeiten, die beide nicht garantiert zum Erfolg führen
müssen (da die Beweisführung nicht so einfach ist, da nichts
schriftliches vorliegt). Die Vermieterin kann auf den
Mietvertrag bestehen (allerdings will sie den Kerl natürlich
nach dem Theater nicht mehr in der Whg haben und er kann sie
sich auf Dauer auch nicht leisten - wie er gestern
festgestellt hat). -> wir sind komplett aus der Sache raus.

Die Sicherheit, dass ein Rechtsstreit zum Erfolg führt, ist nie gegeben, wenn die Tatsachen nicht derart eindeutig beweisfähig vorliegen. Dass es hier darauf ankommen wird, dass die Vermieterin beweisen kann, was gesprochen wurde, ist mir schon klar. Darum geht es jedoch nicht.

Oder wir fordern Schadensersatz für die uns entstandenen
Mehrkosten (Miete usw.) - auch wenn die Miete ersteinmal nicht
überwiesen wird, bis zu Klärung der Sachlage und wohl auch die
Kaution von ihr aus nicht - und an zwei Fronten sollte man
nicht kriegen, wenn man die eine zur Bezwingung der anderen
braucht (zwecks Zeugenaussagen).

Ihr habt keine Ansprüche an den „Nachmieter“. Die Zusage an Euch kann in einem Verfahren der Vermieterin gegen diesen Nachmieter als Beweis heran gezogen werden. Eine Zusage an Euch ist aber kein Streitgrund, denn die Entscheidung über die Vergabe der Wohnung kann nur die Vermieterin treffen.

Hier muss notfalls eure Vermieterin euch verklagen und im
Verfahren muss dem säumigen Nachmieter der "Streit verkündet "
werden. Das bedeutet, dass das Verfahren automatisch auf den
Nachmieter ausgedehnt wird.

Der momentane Stand ist, dass wir noch versuchen das Ganze
ausergerichtlich zu klären - auch wenn schon Anfragen an die
Rechtsschutzversicherungen raus sind und sobald von denen die
Deckungszusage kommt ein Termin beim Rechtsanwalt ausgemacht
wird.

Das ist ein etwas unübliches Verfahren. Wer Rechtsschutz in Mietsachen hat oder als Vermieter eine gesonderte Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, wendet sich an einen Anwalt. Der Anwalt teil der Versicherng den Vorgang mit und beantragt die Kostenzusage. Diese erfolgt dann direkt an den Anwalt. Möglicherweise mit dem Hinweis, dass bis zur Höhe von xxx EURO Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Nein, ihr müsst handelmn. Schlüssel retour. Keine Miete
zahlen. Die Vermieterin muss den Interessenten auffordern,
einzuziehen, auf jeden Fall muss sie ihm mitteilen, dass er
die Schlüssel jederzeit abholen kann. Aber nur per
Einwurf-Einschreiben ( nicht per Einschreiben) und den Rest,
was er zu tun hat.

Gruss Günter

Wir können der unerfahrenen Vermieterin (waren die 1. Mieter)
auch nur die Richtung sagen und unseren Standpunkt deutlich
machen und in gegebenen Rahmen handeln. Wie sie es dann
weiterhin klärt ist eine andere Frage.
Von uns bekommt er wie vom Bekannten empfohlen ein
Einschreiben (mit Rückschein), dass wir uns rechtliche
Schritte vorbehalten. Aber aus menschlicher Sicht (auch wenn
die wenig hilft) versuchen wir noch mit dem Vermieter zusammen
eine Front gegen ihn zu bilden, da es wegen der mündlichen
Zusage nicht einfach ist.

So wie Du den Sachverhalt beschrieben hast waren die Zusagen doch eindeutig. Und sie war mehrfach. Euch gegenüber mit dem Hineis keine weiteren Mieter zu suchen und dem Vermieter gegenüber.

Und sofern er heute Abend die Zusage macht, dass er die Kosten
übernimmt (für ggf 2 Monate uns ggü)

Wieso euch gegenüber ? Er - und sonst niemand - haftet gegenüber dem Vermieter.

und wir das Ganze

schriftlich von ihm haben ist es für alle Partein wohl die
beste Lösung. - das meinte ich mit „es bleibt nur abwarten“ -
zumindest bis heute Abend, denn der Rest ist eingeleitet bzw
geregelt. Denn er hat keine Rechtsschutz und war zwar gestern
telefonisch (mit Ansage, dass ich auch mithöre) sich anfangs
aufgespielt aber die Argumente sprachen gegen ihn und ohne
Rechtsschutz wird es voraussichtlich noch teurer für ihn.

Das Spiel, das ihr hier versucht, kann verdammt in die Hosen gehen. Du dürftest mich nicht auf der Gegenseite haben, wenn Du mit dem Nachmieter verhandelst und der Vermieter reagiert nicht.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Die Sicherheit, dass ein Rechtsstreit zum Erfolg führt, ist
nie gegeben, wenn die Tatsachen nicht derart eindeutig
beweisfähig vorliegen. Dass es hier darauf ankommen wird, dass
die Vermieterin beweisen kann, was gesprochen wurde, ist mir
schon klar. Darum geht es jedoch nicht.

Ihr habt keine Ansprüche an den „Nachmieter“. Die Zusage an
Euch kann in einem Verfahren der Vermieterin gegen diesen
Nachmieter als Beweis heran gezogen werden. Eine Zusage an
Euch ist aber kein Streitgrund, denn die Entscheidung über die
Vergabe der Wohnung kann nur die Vermieterin treffen.

schon mal was von culpa in contrahendo gehört - es war eine Vertragsanbahnung vorhanden (mündliche Zusage) und ein (kurzfristiger) Abbruch seinerseits lag vor. -> Schadensersatzforderung möglich - laut dem Bekannten von mir (dem Juristen) trifft dies und bietet den einen Weg.

Das ist ein etwas unübliches Verfahren. Wer Rechtsschutz in
Mietsachen hat oder als Vermieter eine gesonderte
Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, wendet sich an
einen Anwalt. Der Anwalt teil der Versicherng den Vorgang mit
und beantragt die Kostenzusage. Diese erfolgt dann direkt an
den Anwalt. Möglicherweise mit dem Hinweis, dass bis zur Höhe
von xxx EURO Selbstbeteiligung vereinbart ist.

  • keine Ahnung, das ist Sache des Freundes das mit seiner Rechtsschutz zu klären - aber da zum Termin auch noch Urlaub nötig ist würde es leider eh nicht von heute auf morgen gehen - sonst kann er sich gleich auch noch mit seinem AG anlegen…

So wie Du den Sachverhalt beschrieben hast waren die Zusagen
doch eindeutig. Und sie war mehrfach. Euch gegenüber mit dem
Hineis keine weiteren Mieter zu suchen und dem Vermieter
gegenüber.

Wieso euch gegenüber ? Er - und sonst niemand - haftet
gegenüber dem Vermieter.

Das Spiel, das ihr hier versucht, kann verdammt in die Hosen
gehen. Du dürftest mich nicht auf der Gegenseite haben, wenn
Du mit dem Nachmieter verhandelst und der Vermieter reagiert
nicht.

wir haben uns von Anfang an rechtliche Schritte offen gehalten und auch die Vermieterin tut dies (sie braucht uns ja auch als Zeugen)

  • uns ist auch bewusst, dass wir hoffentlich von der absoluten Unerfahrenheit des jungen Herrn provitieren können - d.h. es ist eigentlich auch gefährlich so etwas hier zu posten, denn er könnte ja auch drauf stoßen…

Gruss Günter

Gruß
Carmen

Hallo Carmen,

schon mal was von culpa in contrahendo gehört - es war eine
Vertragsanbahnung vorhanden (mündliche Zusage) und ein
(kurzfristiger) Abbruch seinerseits lag vor. ->
Schadensersatzforderung möglich - laut dem Bekannten von mir
(dem Juristen) trifft dies und bietet den einen Weg.

gehört ja, aber was hat das mit Dir zu tun ? Ein Vertrag konnte mit Dir als Mieter nicht abgeschlossen werden. Auch wenn der „Nachmieter“ Dir zugesagt hat, dass er die Wohnung will, kommt der Vertrag nur mit dem Vermieter zustande. Es wäre etwas anderes, wenn Du namens und in Vollmacht - wobei diese Vollmacht dem Interessenten zur Kenntnis zu bringen war - den Mietvertrag hättest abschliesen können. Da Du nicht über den Wohnraum verfügen kannst, ist eine Zusage Dir gegenüber wertlos. Sie kann nur als Beweis für die Vermieterin heran gezogen werden, sofern der „Nachmieter“ bestreiten sollte, dass er eine Zusage gegeben hat. Nochmals, Du als Mieter kannst keine Schadenersatzansprüche an den Nachmieter geltend machen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

einen schönen Gruß vom Anwalt bei dem wir heute Vormittag waren.

Fakt ist definitiv, Mietvertrag zwischen Vermieterin und Nachmieter ist gültig, mein Freund ist aus jeglichen Verpflichtungen draußen und hat auch keinen Zugang mehr zu der Wohnung. Kaution wird von der Vermieterin im Laufe der nächsten Woche eingefordert, wenn diese den Betrag nicht von selbst überweist (man darf ja noch träumen *gg*).

Für alle Fälle gibt es aber immer noch die Möglichkeit der Schadensersatzforderungen dem Nachmieter ggü!!! - laut Anwalt.

Gruß
Carmen

Hallo Carmen,

trifft meine eingangs erwähnte Stellungsnahme, wenn die Vermieterin eine Zusage hatte, hat Dein Freund seine Verpflichtung erfüllt und wenn die Vermieterin dem Nachmieter zustimmt, wenn er nicht einzieht, ist es deren Sache. Ausserrdem, wenn alle Schlüssel retour sind, steht ihm die Wohnung nicht mehr zur Verfügung.

einen schönen Gruß vom Anwalt bei dem wir heute Vormittag
waren.

Gruß zurück. Hier stimmen wir völlig überein.

Fakt ist definitiv, Mietvertrag zwischen Vermieterin und
Nachmieter ist gültig, mein Freund ist aus jeglichen
Verpflichtungen draußen und hat auch keinen Zugang mehr zu der
Wohnung. Kaution wird von der Vermieterin im Laufe der
nächsten Woche eingefordert, wenn diese den Betrag nicht von
selbst überweist (man darf ja noch träumen *gg*).

Für alle Fälle gibt es aber immer noch die Möglichkeit der
Schadensersatzforderungen dem Nachmieter ggü!!! - laut Anwalt.

Hier bin ich anderer Auffassung soweit es Deinen Freund betrifft. Aber wir wollen hier keine weiteren juristischen Probleme wälzen, die es noch nicht gibt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

trifft meine eingangs erwähnte Stellungsnahme, wenn die
Vermieterin eine Zusage hatte, hat Dein Freund seine
Verpflichtung erfüllt und wenn die Vermieterin dem Nachmieter
zustimmt, wenn er nicht einzieht, ist es deren Sache.
Ausserrdem, wenn alle Schlüssel retour sind, steht ihm die
Wohnung nicht mehr zur Verfügung.

Gruß zurück. Hier stimmen wir völlig überein.

tja dummerweise stimmen nicht alle angeblichen Anwaltsaussagen überein. Der Anwalt der Vermieterin sagt, dass mein Freund in der Pflicht steht und der mündliche Mietvertrag keine Gültigkeit hat…

Allerdings wissen wir natürlich nicht, inwieweit sie ihrem Anwalt etwas von der Wohnungsübergabe und ihrer Aussage „ok, damit ist ja alles geklärt!“ außerhalb der Whg bei der Verabschiedung gesagt hat. Denn das kleine Detail kann am Ende schon wieder ausschlaggebend sein, dass sie uns in einer mündlichen Vereinbarung aus dem Vertrag entlassen hat.

Ich trau der Dame zwischenzeitlich auch zu, dass sie einfach versucht den Weg des geringesten Wiederstandes zu gehen… - nur nach zwischenzeitlich 3 Tage in der jetzigen Stimmung reicht es mir im Moment, hab schon keine Lust mehr auf das We…

Gruß
Carmen