Hallo Carmen,
Hallo Carmen,
sie hat seine Absage nicht mit „ist ok“ - oder ähnlichem
bestätigt und wird sich mit ihrer Rechtsschutz in Verbindung
setzen (wegen Einhaltung des Mietvertrages), steht also mehr
oder weniger auch hinter uns, bzw zumindest auf unserer Seite.
Die Vermieterin muss den Mieter auffordern bei ihr die Schlüssel abzuholen und pünktlich zum 3. Werktag des Monats die Miete zzgl. Nebenkosten und wenn vereinbart auch der Kaution zu zahlen. Ausserdem muss sie den Mieter auffordern, die Hausordnung zu erfüllen, die Wohnung ordnungsgemäss zu lüften und zu heizen.
Und, wenn sie Rechtsschutz für Vermieter hat, dann soll sie sich umgehend an einen Anwalt wenden.
Wir haben noch einen Schlüssel, da wir vom Hausmeister noch
keinen Stromstand mitgeteilt bekommen haben.(um an den
Briefkasten zu kommen) Die Wohnung war allerdings bei der
Abnahme leer und die Heizungsstände wurden am gleichen Tag
abgelesen.
Der Zählerstand wird wohl ausserhalb eurer Wohnung abgelesen so dass ihr die Schlüssel nun umgehend abgeben solltet. Solange ihr Schlüssel in Besitz habt, solange seid ihr zur Mietzahlung verpflichtet. Wie stellt ihr es euch vor. Ein andere soll am 01.11.2003 einziehen, aber ihr habt noch teilweise die Schlüssel. Ihr liefert sogar noch die Begründung, dass die Wohnung nicht rechtzeitig übergeben werden konnte, weil teilweise die Schlüssel noch beim Vormieter ( bei Euch) sind.
Wir selbst kontaktieren auch die Rechtsschutz und er erhält
die Mitteilung, dass rechtliche Schritte gegen ihn
(Schadensersatz) eingeleitet werden (z.B. auch wegen der
Tapetenablösung, entstandenen Mehrkosten).
Eine Schadenersatzforderung halte ich für wenig hilfreich und auch wenig Aussicht auf Erfolg. Eine Tapetenablösung hätte ohnehin vorgenommen werden müssen ausser Du kannst beweisen, dass es Nachmieter gegeben hätte, die die Vorarbeiten nicht verlangt haben. Aber, eben „hätte“ und nicht hat.
Wir haben zwischenzeitlich noch Rücksprache mit einem Juristen
gehalten, der meint wir befinden uns wegen der mündlichen
Zusage in einer Grauzone, da bei Mietverträgen Schriftform zu
erwarten ist, wenn auch nicht in jedem Fall vom Gesetz
gefordert.
Es liegt gegenüber der Vermieterin eine Zusage vor. Es liegt gegenüber Euch eine Zusage vor. Es liegt ferner die Erklärung vor, weitere Mietausschreibungen zu unterlassen, es liegt dann die Erklärung vor, er würde die Wohnung nicht nehmen, er habe eine preisgünstigere gefunden. Der Nachmieter hat mündlich einen Mietvertrag abgeschlossen. Der schriftliche Mietvertrag diente nur noch der Feststellung, welche Rechte und Pflichten der Mieter und der Vermieter in dem Mietverhältnis haben. Wo soll da eine Grauzone zu sehen sein ?
Was die Mietzahlung für die beiden restlichen Monate betrifft
kann man mit der Vermieterin reden, vor allem wohl weil sie
die Kaution im Moment auch noch inne hat (noch nicht
überwiesen).
Also hier ist einmal klar, dass die Vermieterin eien Zusage hat. Ihr habt eure Zusage ( die Nachmieterstellung ) erfüllt. Die fehlenden Mieten muss die Vermieterin bei dem Nachmieter holen. Der Nachmieter hat zugesagt. Euer Mietverhältnis ist beendet. Eure Vermieterin muss den Nachmieter hinweisen, dass er ein rechtsverbindliches Mietverhältnis abgeschlossen hat ab 01.11.2003. Sie muss von ihm die Miete fordern.
Kommentar :
Dein Hinweis - und nun spreche ich einfach mal aus der praktischen Sicht - man kann mit der Vermieterin reden, wegen der beiden restlichen Mieten, da sie immer noch die Kaution hat - , willst Du mit dieser Verfahrensweise zugeben, dass es nie eine Zusage gegeben hat sondern nur die Hoffnung auf eine Zusage oder weshalb willst Du freiwillig die Miete zahlen oder mit der Kaution verrechnen lassen. Mit diesem Hinweis, zu zahlen, auch wenn ihr nicht zahlungspflichtig seid, ergibt sich, sollte es hier zu einem Rechtsstreit kommen die grundsätzliche Frage, ob der Nachmieter überhaupt eine Zusage erteilt hat, wenn die bisherigen Mieter weiter die Miete zahlen wollen. Dieser Ansatz der Mietzahlung durch euch ist ein sichtbares Eingeständnis, dass es keine Zusage des Nachmieters gegeben hat, zumindest ihr euch nicht sicher seid, ob die Gespräche als Zusagen zu werten waren - so etwa könnte euch ein Anwalt der gegnerischen Seite begegenen. Ihr habt ohnehin, was die Miete betrifft keine Ansprüche an diesen Nachmietinteressenten. Derartige Anspürche hat die Vermieterin und nur sie kann sie gelternd machen. Deshalb eingangs meine Hínweise. - Ende des Kommentars
Hier muss notfalls eure Vermieterin euch verklagen und im Verfahren muss dem säumigen Nachmieter der "Streit verkündet " werden. Das bedeutet, dass das Verfahren automatisch auf den Nachmieter ausgedehnt wird.
Denke nun heißt es abwarten.
Nein, ihr müsst handelmn. Schlüssel retour. Keine Miete zahlen. Die Vermieterin muss den Interessenten auffordern, einzuziehen, auf jeden Fall muss sie ihm mitteilen, dass er die Schlüssel jederzeit abholen kann. Aber nur per Einwurf-Einschreiben ( nicht per Einschreiben) und den Rest, was er zu tun hat.
Gruss Günter