Hallo,
bis wann muss mir mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 1.1.02 bis 31.12.02 zustellen?
Wenn ich Sie nicht mehr in 2003 bekomme sind dann die Ansprüche verjährt? Was wäre wenn ich Geld zurück bekäme??
Danke für die Hilfe!
Hallo,
bis wann muss mir mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 1.1.02 bis 31.12.02 zustellen?
Wenn ich Sie nicht mehr in 2003 bekomme sind dann die Ansprüche verjährt? Was wäre wenn ich Geld zurück bekäme??
Danke für die Hilfe!
Hallo Jana,
bis wann muss mir mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung für
1.1.02 bis 31.12.02 zustellen?
Wenn ich Sie nicht mehr in 2003 bekomme sind dann die
Ansprüche verjährt? Was wäre wenn ich Geld zurück bekäme??
Die Abrechnung - Ende des Abrechnungszeitraumes 31.12.2002 - muss Dir bis spätestens 31.12.2003 zugehen. Danach hast Du keine Forderungen zu zahlen. Wenn Guthaben bestehen muss der Vermieter diese jedoch an den Mieter erstatten.
Gruss Günter
Wo kann ich das Nachlesen? Oder wie kann ich dies meinem Vermieter nachweisen, falls es zum Streitfall kommt? Kennst du vielleicht eine gute Homepage zu dem Thema??
Danke und Grüße
Jana
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Hallo Jana,
bis wann muss mir mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung für
1.1.02 bis 31.12.02 zustellen?
Wenn ich Sie nicht mehr in 2003 bekomme sind dann die
Ansprüche verjährt? Was wäre wenn ich Geld zurück bekäme??Die Abrechnung - Ende des Abrechnungszeitraumes 31.12.2002 -
muss Dir bis spätestens 31.12.2003 zugehen. Danach hast Du
keine Forderungen zu zahlen. Wenn Guthaben bestehen muss der
Vermieter diese jedoch an den Mieter erstatten.Gruss Günter
Wo kann ich das Nachlesen? Oder wie kann ich dies meinem
Vermieter nachweisen, falls es zum Streitfall kommt? Kennst du
vielleicht eine gute Homepage zu dem Thema??
Hallo Jana,
nachzulesen unter § 556 (3) Satz 5 BGB. Die Rückforderung überzahlter Nebenkosten ergibt sich aus § 812 BGB. Ein Vermieter darf an Nebenkosten nicht verdienen.
Gruss Günter
Danke Für deine Hilfe!
Grüße
Jana
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