Abgehangende Decken, Fehlende Türen erstzen?

Hallo, wir sind vor zwei Jahren in unsere Wohnung gezogen. sie war gerade gestrichen worden und es fehlten ihr sowohl die wohnzimmer als auch die Küchentür und die decken in Flur, Bad und einen Zimmer waren abgehangen.
Nun haben wir diese Wohnung zu ende januar gekündigt und auf einmal sagt der vermieter wir sollen die türen wieder reinhängen und die decken auf die normale höhe bringen.
es stand nirgends geschrieben das dieses nach auszug erforlderlich ist

nun unsere Fragen,

  1. müssen wir türen (von denen wir nicht mal wissen ob sie irgendwo existieren) wieder reinhängen?
  2. müssen wir die decken auf die normale höhe bringen?
    woher sollen wir als laie wissen das die abgehangen waren?
  3. muß man nach 2 jahren schon irgendwas renovieren (wir sind nichtraucher und die wände sind auch noch weis)?

kann er das alles verlangen? und wenn ja wie wehren wir uns dagegen?
und wenn nein, gibt es ein gerichtliches urteil das wir unseren vermieter zukommen lassen können und wo finden wir das?

hätte da nicht irgendwas im Mietvertrag drin stehen drüber müssen?
da steht nichts.

gruß und bitte um hilfe

Hallo Sven, hallo Tina,

Hallo, wir sind vor zwei Jahren in unsere Wohnung gezogen. sie
war gerade gestrichen worden und es fehlten ihr sowohl die
wohnzimmer als auch die Küchentür und die decken in Flur, Bad
und einen Zimmer waren abgehangen.
Nun haben wir diese Wohnung zu ende januar gekündigt und auf
einmal sagt der vermieter wir sollen die türen wieder
reinhängen und die decken auf die normale höhe bringen.
es stand nirgends geschrieben das dieses nach auszug
erforlderlich ist

Gibt es eine Vereinbarung, dass ihr den Zustand der Wohnung vom Vormietr übernimmt, aber bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müsst ?
Wer hat die Wohnung beim Vormieter abgenommen ?

nun unsere Fragen,

  1. müssen wir türen (von denen wir nicht mal wissen ob sie
    irgendwo existieren) wieder reinhängen?
  2. müssen wir die decken auf die normale höhe bringen?
    woher sollen wir als laie wissen das die abgehangen waren?

Bitte obige Frage beantworten. Dann kann vielleicht ein Tipp gegeben werden.

  1. muß man nach 2 jahren schon irgendwas renovieren (wir sind
    nichtraucher und die wände sind auch noch weis)?

Hier kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Die Wohnung war bei Einzug renoviert. Was aber ist im Fristenplan vereinbart ? 3 Jahre für Bad,WC,Küche und 5 Jahre für Wohn- und Schlafräume ? Oder gibt es einen Quotenklausel, die Euch verpflichtet, wenn es zum Auszug kommt bevor eine Frist erreicht ist, dass die anteiligen Kosten zu tragen sind ? Oder gibt es gar eine handschriftliche Eintragung, dass bei Vertragsende auf jeden Fall zu malern ist, ohne Rücksicht auf Fristen und notwendige Arbeiten ( wobei es sich hier auch um Arbeitne ahndeln darf, die erst nach drei jahren notwendig würden). Was ist für den Fall eines Auszugs vereinbart ? Ohne diese Kenntnisse kann Dir niemand eine Antwort geben.

kann er das alles verlangen? und wenn ja wie wehren wir uns
dagegen?
und wenn nein, gibt es ein gerichtliches urteil das wir
unseren vermieter zukommen lassen können und wo finden wir
das?

Wenn bekannt ist, um was genau es geht, was genau vereinbart ist, kann ich Dir Urteile nennen oder Hinweise geben.

hätte da nicht irgendwas im Mietvertrag drin stehen drüber
müssen?
da steht nichts.

Es wird wohl so sein, dass der Vermieter die Kosten scheut. Insoweit wird es wohl dazu kommen müssen, dass ihr mit kompetenter Hilfe vor Ort die Reparatur oder Neuanschaffung durchsetzen müsst.

Gruss Günter

hallo Günter,

Gibt es eine Vereinbarung, dass ihr den Zustand der Wohnung
vom Vormietr übernimmt, aber bei Auszug den ursprünglichen
Zustand wieder herstellen müsst ?

nein wir haben keine solche vereinbarung und im mietvertrag steht dazu auch nichts.

Wer hat die Wohnung beim Vormieter abgenommen ?

wir beide übernommen und abgenommen wohl der vermieter, protokoll
werden wir aber nie zu sehen bekommen, da die beiden miteinander
verkehren und uns der vormieter nicht leiden kann, der wohnt noch hier im haus.

nun unsere Fragen,

  1. müssen wir türen (von denen wir nicht mal wissen ob sie
    irgendwo existieren) wieder reinhängen?
  2. müssen wir die decken auf die normale höhe bringen?
    woher sollen wir als laie wissen das die abgehangen waren?

Bitte obige Frage beantworten. Dann kann vielleicht ein Tipp
gegeben werden.

  1. muß man nach 2 jahren schon irgendwas renovieren (wir sind
    nichtraucher und die wände sind auch noch weis)?

Hier kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Die
Wohnung war bei Einzug renoviert. Was aber ist im Fristenplan
vereinbart ? 3 Jahre für Bad,WC,Küche und 5 Jahre für Wohn-
und Schlafräume ?

ja so genau steht es im mietvertrag drin.

Oder gibt es einen Quotenklausel, die Euch

verpflichtet, wenn es zum Auszug kommt bevor eine Frist
erreicht ist, dass die anteiligen Kosten zu tragen sind ?

nein

Oder

gibt es gar eine handschriftliche Eintragung, dass bei
Vertragsende auf jeden Fall zu malern ist, ohne Rücksicht auf
Fristen und notwendige Arbeiten ( wobei es sich hier auch um
Arbeitne ahndeln darf, die erst nach drei jahren notwendig
würden). Was ist für den Fall eines Auszugs vereinbart ?

da steht nichts im vertrag drin, nur die normalen gesetzlichen fristen.

Ohne

diese Kenntnisse kann Dir niemand eine Antwort geben.

hätte da nicht irgendwas im Mietvertrag drin stehen drüber
müssen?
da steht nichts.

Es wird wohl so sein, dass der Vermieter die Kosten scheut.
Insoweit wird es wohl dazu kommen müssen, dass ihr mit
kompetenter Hilfe vor Ort die Reparatur oder Neuanschaffung
durchsetzen müsst.

wieso reperatur? oder neuanschaffung?
wir wissen nicht mal wie die wohnung vorher aussah. wir haben sie frisch gestrichen übernommen, warum sollen wir dann etwas zahlen?

das läuft doch bestimmt darauf hinaus das wir unsere kaution nciht wiedersehen, aber dann bekommt er seine letzten beiden mieten auch nciht mehr, das sehen wir nciht ein.

gruß und bitte weitere info udn schon mal danke im voraus
tina und sven

hallo Sven, hallo Tina,

Gibt es eine Vereinbarung, dass ihr den Zustand der Wohnung
vom Vormietr übernimmt, aber bei Auszug den ursprünglichen
Zustand wieder herstellen müsst ?

nein wir haben keine solche vereinbarung und im mietvertrag
steht dazu auch nichts.

Dann ist weder die Türe anzubringen noch sind abgehängte Decken zu richten. Diese Forderung hätte der Vermieter dann dem Vormieter stellen müssen.

Wer hat die Wohnung beim Vormieter abgenommen ?

wir beide übernommen und abgenommen wohl der vermieter,

Dies spielt im Prinzip dann eine untergeordnete Rollen. Wenn der Vermieter die Wohnung übernommen hat und euch dann übergeben hat, ohne dass von ihm geklärt wurde, dass der Vormieter die Wohnung entsprechend richten muss, bevor ihr einzieht, trägt er das Risiko. Es könnte nur so kommen, dass - ich schätze den Vermieter nach Deinen Darstellungern nicht als unbedingt seriös ein -, dass er behauptet, dies sei vereinbart worden.

protokoll
werden wir aber nie zu sehen bekommen, da die beiden
miteinander
verkehren und uns der vormieter nicht leiden kann, der wohnt
noch hier im haus.

Möglicherweise wird bewusst diese Information verschwigen, weil schon vor Bgeinn eures Mietverhältnisses der Vermieter einen Betrug in diese Richtung plante.

nun unsere Fragen,

  1. müssen wir türen (von denen wir nicht mal wissen ob sie
    irgendwo existieren) wieder reinhängen?
  2. müssen wir die decken auf die normale höhe bringen?
    woher sollen wir als laie wissen das die abgehangen waren?

Bitte obige Frage beantworten. Dann kann vielleicht ein Tipp
gegeben werden.

  1. muß man nach 2 jahren schon irgendwas renovieren (wir sind
    nichtraucher und die wände sind auch noch weis)?

Hier kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Die
Wohnung war bei Einzug renoviert. Was aber ist im Fristenplan
vereinbart ? 3 Jahre für Bad,WC,Küche und 5 Jahre für Wohn-
und Schlafräume ?

ja so genau steht es im mietvertrag drin.

Somit sind die Fristen nicht erreicht. Ist gleichzeitig keine Quotenklausel im Mietvertrag ist von euch nichts zu renovieren. Verlangt der Vermieter trotzdem Schönheitsreparaturen, so verlangt er Leistungen von euch, die eine echte Benachteiligung darstellen. Da nun zusätzlich zur nicht erreichten Frist, zur fehlenden Quotenklausel auch eine Benachteiligung vorliegt schuldet ihr keine Leistungen ( BGH VIII ZR 308/02 in Verbindung mit AGBG $ 9 b)

Oder gibt es einen Quotenklausel, die Euch

verpflichtet, wenn es zum Auszug kommt bevor eine Frist
erreicht ist, dass die anteiligen Kosten zu tragen sind ?

nein

Oder

gibt es gar eine handschriftliche Eintragung, dass bei
Vertragsende auf jeden Fall zu malern ist, ohne Rücksicht auf
Fristen und notwendige Arbeiten ( wobei es sich hier auch um
Arbeitne ahndeln darf, die erst nach drei jahren notwendig
würden). Was ist für den Fall eines Auszugs vereinbart ?

da steht nichts im vertrag drin, nur die normalen gesetzlichen
fristen.

das läuft doch bestimmt darauf hinaus das wir unsere kaution
nciht wiedersehen, aber dann bekommt er seine letzten beiden
mieten auch nciht mehr, das sehen wir nciht ein.

Scheint aus meiner Sicht auch der Fall zu sein. Ein Einbehalt der Kaution vor dem Auszug ist grundsätzlich nicht erlaubt. Jedoch kann in Ausnahmefällen die Kaution zur Aufrechnung erklärt werden, wenn der Mieter davon ausgehen muss, dass er ohne Rechtsstreit die ihm zustehende Kaution nicht erhält. Dies muss aber rechtzeitig schriftlich erfolgen.

Gruss Günter

Hallo Günter, vielen Dank für die prompte Antwort

Dies spielt im Prinzip dann eine untergeordnete Rollen. Wenn
der Vermieter die Wohnung übernommen hat und euch dann
übergeben hat, ohne dass von ihm geklärt wurde, dass der
Vormieter die Wohnung entsprechend richten muss, bevor ihr
einzieht, trägt er das Risiko. Es könnte nur so kommen, dass -
ich schätze den Vermieter nach Deinen Darstellungern nicht als
unbedingt seriös ein -, dass er behauptet, dies sei vereinbart
worden.

Muß er das nicht schriftlich beweisen, wenn er solche Behauptungen
aufstellt?

protokoll
werden wir aber nie zu sehen bekommen, da die beiden
miteinander
verkehren und uns der vormieter nicht leiden kann, der wohnt
noch hier im haus.

Möglicherweise wird bewusst diese Information verschwigen,
weil schon vor Bgeinn eures Mietverhältnisses der Vermieter
einen Betrug in diese Richtung plante.

das wäre ja ein Ding

was genau ist eine Quotenregelung?

Scheint aus meiner Sicht auch der Fall zu sein. Ein Einbehalt
der Kaution vor dem Auszug ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Jedoch kann in Ausnahmefällen die Kaution zur Aufrechnung
erklärt werden, wenn der Mieter davon ausgehen muss, dass er
ohne Rechtsstreit die ihm zustehende Kaution nicht erhält.
Dies muss aber rechtzeitig schriftlich erfolgen.

Ich muß ihm dann einen Brief schreiben das er die Kaution dafür verwenden soll (mieten) da ich nicht damit rechnen kann etwas davon
wiederzusehen? habe ich das richtig verstanden?

geht das so einfach?

wie komme ich an den ausug aus dem gesetz?
denn ich will ihm nochmal erst einen brief schreiben das wir die owhnung so verlassen wie wir sie übernommen haben, besenrein und löcher zu. dazu will ich ihm fotos senden, d.h. ausdrucken worauf er sehen kann das die tür udn decken schon abgehangen waren. ist das eine gute idee oder sollte ich das lieber nicht tun?

wo finde ich einen patenten anwalt für mietsachen der uns vertreten kann (über rechtsschutz) in berlin?

grúß und schönen abend
tina und sven

Hallo,

Es könnte nur so kommen, dass -
ich schätze den Vermieter nach Deinen Darstellungern nicht als
unbedingt seriös ein -, dass er behauptet, dies sei vereinbart
worden.

Muß er das nicht schriftlich beweisen, wenn er solche
Behauptungen
aufstellt?

Nein, behaupten kann man letztlich alles, schlußendlich wird es immer darauf ankommen, wenn es gerichtlich geklärt werden soll, was vorgebracht wird und wem der Richter glaubt.

was genau ist eine Quotenregelung?

Bei einer Quotenregelung ist im Mietvertrag - oft irgendwo bei den §§ 14 - 18 ( ja nach Formular) vereinbart, wenn ein Mieter auszieht bevor eine Frist für die Schönheitsreparaturen fällig ist, dass er für den Zeitraum des Abwohnens einen %-ualen Anteil der Kosten für Schönheitsreparaturen trägt. Bei Küche , Bad , WC steht dort meist 33 1%3 % im 1. Jahr usw. bei den anderen Räumen meist im 1. Jahr 20 % , im 2. Jahr 40 % usw.

Scheint aus meiner Sicht auch der Fall zu sein. Ein Einbehalt
der Kaution vor dem Auszug ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Jedoch kann in Ausnahmefällen die Kaution zur Aufrechnung
erklärt werden, wenn der Mieter davon ausgehen muss, dass er
ohne Rechtsstreit die ihm zustehende Kaution nicht erhält.
Dies muss aber rechtzeitig schriftlich erfolgen.

Ich muß ihm dann einen Brief schreiben das er die Kaution
dafür verwenden soll (mieten) da ich nicht damit rechnen kann
etwas davon
wiederzusehen? habe ich das richtig verstanden?

Ja,

geht das so einfach?

Wie bereits erklärt, es muss für diesen Ausnahmefall natürlich ausreichende Gründe geben, dass zu befürchten ist, dass der Vermieter die Kaution einbehalten will. Eine bloße Vermutung, dass er dies tun wird, reicht aber nicht aus. Es muss also schon durch das Gesamtverhalten eines Vermieters erkennbar sein, was zu erwarten ist oder er muss dies in der Vergangenheit schon gemacht haben. Hierbei ist dies wohl aber auszuschliessen, denn der frühere Mieter wohnt ja wie von Dir mitgeteilt noch im Haus in einer anderen Wohnung.

wie komme ich an den ausug aus dem gesetz?
denn ich will ihm nochmal erst einen brief schreiben das wir
die owhnung so verlassen wie wir sie übernommen haben,
besenrein und löcher zu. dazu will ich ihm fotos senden, d.h.
ausdrucken worauf er sehen kann das die tür udn decken schon
abgehangen waren. ist das eine gute idee oder sollte ich das
lieber nicht tun?

Fotos würde ich keine aushändigen

wo finde ich einen patenten anwalt für mietsachen der uns
vertreten kann (über rechtsschutz) in berlin?

Wenn Du Rechtsschutz hast, dann nehme diesen in Anspruch. Dann jedoch schreibe Du keinen Brief, sondern suche kommende Woche einen Anwalt auf und erteile ihm den Auftrag. Es ist nämlich meist nicht ganz einfach, wenn ein Mandant mangels ausreichender Rechtskenntnisse einen Brief ( mit sicher besten Willen ) geschrieben hat und man muss dann feststellen, nach einem persönlichen Gespräch dass der Inhalt des Briefes mit der Notwendigkeit eines anwaltlichen Schriftsatzes in Widerspruch gerät. Anwälte kann Dir das für Dich zuständige Amtsgericht nennen.

Gruss Günter

Hallo,

Bei einer Quotenregelung ist im Mietvertrag - oft irgendwo bei
den §§ 14 - 18 ( ja nach Formular) vereinbart, wenn ein Mieter
auszieht bevor eine Frist für die Schönheitsreparaturen fällig
ist, dass er für den Zeitraum des Abwohnens einen %-ualen
Anteil der Kosten für Schönheitsreparaturen trägt. Bei Küche ,
Bad , WC steht dort meist 33 1%3 % im 1. Jahr usw. bei den
anderen Räumen meist im 1. Jahr 20 % , im 2. Jahr 40 % usw.

jetzt kenne wir die regelung, die haben wir im neuen mietvertrag.

Wie bereits erklärt, es muss für diesen Ausnahmefall natürlich
ausreichende Gründe geben, dass zu befürchten ist, dass der
Vermieter die Kaution einbehalten will.

würde man es nicht dadurch merken wenn ich ihn einen brief schreibe und er mir eine stellungnahme dazu geben muß wie er reagiert?

Wenn Du Rechtsschutz hast, dann nehme diesen in Anspruch. Dann
jedoch schreibe Du keinen Brief, sondern suche kommende Woche
einen Anwalt auf und erteile ihm den Auftrag.

tja das ist so einen sache , weil wir haben eine ziemlich hohe selbstbeteiligung bei der versicherung und deswegen wollte ich ihm einen brief schreiben wo nur drin steht das wir sie besenrein verlassen werden und das wir ncihts schriftliches haben das wir es ent fernen sollten (das wir es gewußt hätten) und das er dazu stellung nehmen soll. anhand der reaktion hätte man ja mitbekommen ob er stur bleibt oder ob man mit ihm reden kann. dann könne ich immer noch zum anwalt gehen.

Es ist nämlich

meist nicht ganz einfach, wenn ein Mandant mangels
ausreichender Rechtskenntnisse einen Brief ( mit sicher besten
Willen ) geschrieben hat und man muss dann feststellen, nach
einem persönlichen Gespräch dass der Inhalt des Briefes mit
der Notwendigkeit eines anwaltlichen Schriftsatzes in
Widerspruch gerät.

da stimme ich dir zu, aber mir wurde mal gesagt, das ich alles so probieren soll bevor ich zum anwalt gehe (war der Mieterschutzbund in Berlin vor einigen jahren)

jetzt wissen wir gar nicht mehr was richtig und was falsch ist :o)

gruß
tina

Hallo,

Wie bereits erklärt, es muss für diesen Ausnahmefall natürlich
ausreichende Gründe geben, dass zu befürchten ist, dass der
Vermieter die Kaution einbehalten will.

würde man es nicht dadurch merken wenn ich ihn einen brief
schreibe und er mir eine stellungnahme dazu geben muß wie er
reagiert?

Nein, nicht unbedingt.

Wenn Du Rechtsschutz hast, dann nehme diesen in Anspruch. Dann
jedoch schreibe Du keinen Brief, sondern suche kommende Woche
einen Anwalt auf und erteile ihm den Auftrag.

tja das ist so einen sache , weil wir haben eine ziemlich hohe
selbstbeteiligung bei der versicherung und deswegen wollte ich
ihm einen brief schreiben wo nur drin steht das wir sie
besenrein verlassen werden und das wir ncihts schriftliches
haben das wir es ent fernen sollten (das wir es gewußt hätten)
und das er dazu stellung nehmen soll. anhand der reaktion
hätte man ja mitbekommen ob er stur bleibt oder ob man mit ihm
reden kann. dann könne ich immer noch zum anwalt gehen.

Der Versuch ist erlaubt.

Es ist nämlich

meist nicht ganz einfach, wenn ein Mandant mangels
ausreichender Rechtskenntnisse einen Brief ( mit sicher besten
Willen ) geschrieben hat und man muss dann feststellen, nach
einem persönlichen Gespräch dass der Inhalt des Briefes mit
der Notwendigkeit eines anwaltlichen Schriftsatzes in
Widerspruch gerät.

da stimme ich dir zu, aber mir wurde mal gesagt, das ich alles
so probieren soll bevor ich zum anwalt gehe (war der
Mieterschutzbund in Berlin vor einigen jahren)

Halt, halt. Das ist etwas anderes. Wenn Du Mitglied eines Mietervereins bist, wird Dir immer angeraten, es zuerst direkt zu versuchen. Mietervereine, wie z.B. der, für den ich tätig bin, erledigt in Auftrag seine Mitglieder die Post.

jetzt wissen wir gar nicht mehr was richtig und was falsch ist

o)

Ich meinte doch nur, nicht zu scharf schiessen.

GRuss Günter