Wohnrecht nach trennung ?

hallo ihr,
ein bekannter lebt seit 2jahren mit seiner freundin zusammen.nun hat Sie sich getrennt (vor 3wochen)
Sie haben 2kinder (6jahre und 2jahre) vobei das 2jährige von ihm ist (beide haben sorgerecht)
nun verlangt sie von ihm das er so schnell als möglich ausziehen soll.das problem ist er steht nicht mit auf dem mietvertrag, ist aber bei ämtern dort gemeldet bzw die adresse steht auch auf dem personalausweis drauf.
nun meine frage…
kann sie ihn einfach ohne weiteres aus der wohnung rausschmeissen bzw rausschmeissen lassen ???
Oder kann er in der wohnung solang wohnen bleiben bis er eine neue bleibe,festen wohnsitz,gefunden hat?!

wäre erfreut über eure antworten.
mfg silke

hallo,

der Bekannte hat eine geringe Chance bleiben zu können. Ausserdem sind Kindern vorhanden und dem Mann ist es zumutbar, dass er auszieht und die Wohnung der Frau mit dne Kindenr überlässt. Wenn notwendig vorübergehend in eine Pension bis er Wohnraum gefunden hat.

ein bekannter lebt seit 2jahren mit seiner freundin
zusammen.nun hat Sie sich getrennt (vor 3wochen)
Sie haben 2kinder (6jahre und 2jahre) vobei das 2jährige von
ihm ist (beide haben sorgerecht)
nun verlangt sie von ihm das er so schnell als möglich
ausziehen soll.das problem ist er steht nicht mit auf dem
mietvertrag,

Daher ist es relativ einfach. Wer nicht auf dem Mietvertrag steht, dem muss der andere auch kein Wohnrecht zubilligen. Natürlich könnte man nun sich über die Frage eines eheähnlichen Verhältnisses unterhalten und über diese Schiene den Streit suchen. Wird aber nur einen Anwalt und/oder ein Gericht füttern. Am Ende bekommt die Frau mit den Kindern recht. Ausserdem sollte er an die Kinder denken. Hier sollte der Verstand regieren, denn wenn er nicht geht, kommt es über kurz oder lang wohl zur Konfrontation. Im Interesse der Kinder müssen die Interessen der Erwachsneen zurückstehen.

ist aber bei ämtern dort gemeldet bzw die adresse

steht auch auf dem personalausweis drauf.
nun meine frage…
kann sie ihn einfach ohne weiteres aus der wohnung
rausschmeissen bzw rausschmeissen lassen ???
Oder kann er in der wohnung solang wohnen bleiben bis er eine
neue bleibe,festen wohnsitz,gefunden hat?!

Gruss Günter