Hallo Ihr Wissenden,
heute habe auch ich mal eine Frage. Zunächst die (leider etwas längere) Vorgeschichte:
Ich bin vor knapp 4 Jahren in meine jetzige 4-Zimmer-Wohnung gezogen. Musste damals alles sehr schnell gehen, weil ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos wurde und meine sehr chice teure, aber inzwischen auch zu klein gewordene 3-R.Wohnung nicht mehr halten konnte. Vermieter war für beide Wohnungen der gleiche (oder derselbe?) Verwechsle ich immer.
Die 4RW habe ich selbst renoviert, war ein Altbau, ohne Teppiche, alte Türen (Wohnungstür noch mit oberem Glaseinsatz, nur neues Schloss) und 3flammigen Gasherd stellte der Vermieter. In der vorigen Wohnung war das alles vorhanden, aber 4-Platten-E-Herd. Dass die Herde bei uns zur Grundausstattung seitens des Vermieters gehören, ist hier üblich. Den Gasherd hab ich von Anfang an moniert, erstens weil nur 3 Kochgelegenheiten, und auch weils immer diese vergilbten Flecken gibt, so dass man die Küche mindestens 1x jährlich renovieren muss, wenns reicht. Für E-Herd, so die Antwort, würde die Hausabsicherung nicht reichen, die Kosten müsste ich dann selber tragen für den Elektriker. Alle anderen (außer 1 Mieter) wären mit dem Gasherd zufrieden.
Die jetzige Wohnung liegt in einem 5-Familien-Haus, zum Zeitpunkt meines Einzuges herrschten bei allen übrigen Mietern die gleichen Zustände, was die alten Türen und den Herd angeht, außer bei einer Familie, die hatten vor 10 Jahren selbst die neuen Türen und den E-Herd sowie die dazugehörige E-Leitungsabsicherung mitfinanziert. Inzwischen sind bis auf diese Familie alles neue Mieter eingezogen, die haben aber sofort komplett neue Türen bekommen. Gasherd wollten die auch nicht haben, hatten aber die gleiche Antwort bekommen wie ich.
Wir neuen Mieter haben uns jetzt erst darüber ausgetauscht, und so hab ich wieder den Antrag auf E-Herd gestellt, zumal mein alter Gasherd jetzt spinnt, Reparatur nicht lohnt und ich einen neuen kriegen soll. Die anderen beiden Mieter wollen das auch gern, und E-Herde von heute haben wohl auch einen Umwandler von Starkstrom auf normalen Hausstrom, so dass das doch technisch jetzt möglich sein müsste. Achso, neue E-Leitungen in den Wohnungen haben wir alle bei Einzug bekommen. Da kam wieder die Antwort, dass aber die eigentliche Hausabsicherung nicht reichen würde, wäre wohl immer noch alles „Klingeldraht“ aus urtiefsten DDR-Zeiten, und daher nicht machbar.
Nun meine Frage: Wie sieht das eigentlich sicherheitstechnisch mit diesen Voraussetzungen („Klingeldraht“) aus, ist das noch zulässig? Und die Türen, zumindest die Wohnungstür mit alten kleinen Glasfensterchen, die hab ich mir zugeklebt, dass wenigstens nicht jeder gleich reinschauen kann, ist das versicherungsrechtlich überhaupt noch zulässig? Angeblich ist immer kein Geld da für sowas, aber neue Balkone bauen sie jetzt zugweise überall an, obwohl wir alle mitten im Grünen (Waldlage) mit großen Wiesengrundstücken um jedes Haus wohnen, wo auch alle ihre eigenen Sitzecken haben, ist auch viel weiträumiger und schöner als Balkonien.
Weiß jemand Rat und Hilfe für mich?
Danke schon mal fürs Lesen und im voraus fürs „raten“
.
Tschaui
Dorit