Neue Türen und neuer Herd durch Vermieter?

Hallo Ihr Wissenden,

heute habe auch ich mal eine Frage. Zunächst die (leider etwas längere) Vorgeschichte:

Ich bin vor knapp 4 Jahren in meine jetzige 4-Zimmer-Wohnung gezogen. Musste damals alles sehr schnell gehen, weil ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos wurde und meine sehr chice teure, aber inzwischen auch zu klein gewordene 3-R.Wohnung nicht mehr halten konnte. Vermieter war für beide Wohnungen der gleiche (oder derselbe?) Verwechsle ich immer.

Die 4RW habe ich selbst renoviert, war ein Altbau, ohne Teppiche, alte Türen (Wohnungstür noch mit oberem Glaseinsatz, nur neues Schloss) und 3flammigen Gasherd stellte der Vermieter. In der vorigen Wohnung war das alles vorhanden, aber 4-Platten-E-Herd. Dass die Herde bei uns zur Grundausstattung seitens des Vermieters gehören, ist hier üblich. Den Gasherd hab ich von Anfang an moniert, erstens weil nur 3 Kochgelegenheiten, und auch weils immer diese vergilbten Flecken gibt, so dass man die Küche mindestens 1x jährlich renovieren muss, wenns reicht. Für E-Herd, so die Antwort, würde die Hausabsicherung nicht reichen, die Kosten müsste ich dann selber tragen für den Elektriker. Alle anderen (außer 1 Mieter) wären mit dem Gasherd zufrieden.

Die jetzige Wohnung liegt in einem 5-Familien-Haus, zum Zeitpunkt meines Einzuges herrschten bei allen übrigen Mietern die gleichen Zustände, was die alten Türen und den Herd angeht, außer bei einer Familie, die hatten vor 10 Jahren selbst die neuen Türen und den E-Herd sowie die dazugehörige E-Leitungsabsicherung mitfinanziert. Inzwischen sind bis auf diese Familie alles neue Mieter eingezogen, die haben aber sofort komplett neue Türen bekommen. Gasherd wollten die auch nicht haben, hatten aber die gleiche Antwort bekommen wie ich.

Wir neuen Mieter haben uns jetzt erst darüber ausgetauscht, und so hab ich wieder den Antrag auf E-Herd gestellt, zumal mein alter Gasherd jetzt spinnt, Reparatur nicht lohnt und ich einen neuen kriegen soll. Die anderen beiden Mieter wollen das auch gern, und E-Herde von heute haben wohl auch einen Umwandler von Starkstrom auf normalen Hausstrom, so dass das doch technisch jetzt möglich sein müsste. Achso, neue E-Leitungen in den Wohnungen haben wir alle bei Einzug bekommen. Da kam wieder die Antwort, dass aber die eigentliche Hausabsicherung nicht reichen würde, wäre wohl immer noch alles „Klingeldraht“ aus urtiefsten DDR-Zeiten, und daher nicht machbar.

Nun meine Frage: Wie sieht das eigentlich sicherheitstechnisch mit diesen Voraussetzungen („Klingeldraht“) aus, ist das noch zulässig? Und die Türen, zumindest die Wohnungstür mit alten kleinen Glasfensterchen, die hab ich mir zugeklebt, dass wenigstens nicht jeder gleich reinschauen kann, ist das versicherungsrechtlich überhaupt noch zulässig? Angeblich ist immer kein Geld da für sowas, aber neue Balkone bauen sie jetzt zugweise überall an, obwohl wir alle mitten im Grünen (Waldlage) mit großen Wiesengrundstücken um jedes Haus wohnen, wo auch alle ihre eigenen Sitzecken haben, ist auch viel weiträumiger und schöner als Balkonien.

Weiß jemand Rat und Hilfe für mich?

Danke schon mal fürs Lesen und im voraus fürs „raten“ :wink:.

Tschaui
Dorit

Hallo Dorit,

Deine Darstellung weist auf umfassenden Probleme hin. Meine Empfehlung ist hierzu, dass Du Dich vor Ort an einen Mieterverin wendest und mit diesen vereinbarst, dass er einen Wohnungsbesichtigung vornimmt. Du kannst natürlich auch einen Anwalt beauftragen. Je nach Arbeitslosengeld - soweit noch arbeitslos - kann dann Beratungshilfe möglich sein.

Ich bin vor knapp 4 Jahren in meine jetzige 4-Zimmer-Wohnung
gezogen. Musste damals alles sehr schnell gehen, weil ich zu
dem Zeitpunkt arbeitslos wurde und meine sehr chice teure,
aber inzwischen auch zu klein gewordene 3-R.Wohnung nicht mehr
halten konnte. Vermieter war für beide Wohnungen der gleiche
(oder derselbe?) Verwechsle ich immer.

Die 4RW habe ich selbst renoviert, war ein Altbau, ohne
Teppiche, alte Türen (Wohnungstür noch mit oberem
Glaseinsatz, nur neues Schloss) und 3flammigen Gasherd stellte
der Vermieter. In der vorigen Wohnung war das alles vorhanden,
aber 4-Platten-E-Herd. Dass die Herde bei uns zur
Grundausstattung seitens des Vermieters gehören, ist hier
üblich. Den Gasherd hab ich von Anfang an moniert, erstens
weil nur 3 Kochgelegenheiten, und auch weils immer diese
vergilbten Flecken gibt, so dass man die Küche mindestens 1x
jährlich renovieren muss, wenns reicht. Für E-Herd, so die
Antwort, würde die Hausabsicherung nicht reichen, die Kosten
müsste ich dann selber tragen für den Elektriker. Alle anderen
(außer 1 Mieter) wären mit dem Gasherd zufrieden.

Die jetzige Wohnung liegt in einem 5-Familien-Haus, zum
Zeitpunkt meines Einzuges herrschten bei allen übrigen Mietern
die gleichen Zustände, was die alten Türen und den Herd
angeht, außer bei einer Familie, die hatten vor 10 Jahren
selbst die neuen Türen und den E-Herd sowie die dazugehörige
E-Leitungsabsicherung mitfinanziert. Inzwischen sind bis auf
diese Familie alles neue Mieter eingezogen, die haben aber
sofort komplett neue Türen bekommen. Gasherd wollten die auch
nicht haben, hatten aber die gleiche Antwort bekommen wie ich.

Wir neuen Mieter haben uns jetzt erst darüber ausgetauscht,
und so hab ich wieder den Antrag auf E-Herd gestellt, zumal
mein alter Gasherd jetzt spinnt, Reparatur nicht lohnt und ich
einen neuen kriegen soll. Die anderen beiden Mieter wollen das
auch gern, und E-Herde von heute haben wohl auch einen
Umwandler von Starkstrom auf normalen Hausstrom, so dass das
doch technisch jetzt möglich sein müsste. Achso, neue
E-Leitungen in den Wohnungen haben wir alle bei Einzug
bekommen. Da kam wieder die Antwort, dass aber die eigentliche
Hausabsicherung nicht reichen würde, wäre wohl immer noch
alles „Klingeldraht“ aus urtiefsten DDR-Zeiten, und daher
nicht machbar.

Nun meine Frage: Wie sieht das eigentlich sicherheitstechnisch
mit diesen Voraussetzungen („Klingeldraht“) aus, ist das noch
zulässig? Und die Türen, zumindest die Wohnungstür mit alten
kleinen Glasfensterchen, die hab ich mir zugeklebt, dass
wenigstens nicht jeder gleich reinschauen kann, ist das
versicherungsrechtlich überhaupt noch zulässig?

Wenn Du eien hausratversicheurgn hast kannst Du das ganz rasch klären. Frage bei der Versicherung nach, ob sie im Schadensfall für Einbruchdiebstahl haftet. Es ist dann oft so, dass die Versicherung Massnahmen verlangt. Denen muss der Vermieter nachkommen, weil sonst er haftet.

Zuerst einmal zum Herd. Ein Anspruch auf einen E-Herd besteht mit Sicherheit nicht. Es ist ein Gasherd vorhanden. Die Frage, ob drei Platten ausreichen, ist rechtlich so zu benatworten, dass bei Anmietung bekannt war, dass es nur drei Platten sind und es war auch einschätzbar ob diese Platten ausreichen. Klare Antwort deshalb. Anspruch auf jetzt vier Platten besteht nicht.

Wegen der Absicherung der elektrischen Leitungen hoffe ich, dass sich ein andere Teilnehmer meldet, ich habe technisch wenig Ahnung. Rechtlich betrachtet besteht keine Anspruch auf die Verlegung von Starkstromleitungen.

Gruss Günter

Nochmal zum Herd
Hallo Günter,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Was die 4 Kochgelegenheiten betrifft, hatte ich da sofort widersprochen, und mir wurde damals beim Einzug zugesichert, dass ich einen 4flammigen Herd bekäme, sobald einer (aus dem Bestand) frei wird, oder wenn mein jetziger kaputt geht. Darauf hatte ich mich dann eingelassen. Und wenn schon nicht E-Herd, kann ich jetzt wenigstens auf dem 4flammigen Gasherd bestehen?

Ich muss dazu sagen, dass man eigentlich mit meiner Vermieterin reden kann, sie hatte auch sehr viel Verständnis, als damals bei meiner Arbeitslosigkeit manchmal die Miete nicht pünktlich kam. Sie hat mir auch mal eine Miete „geschoben“, die ich dann in Raten abzahlen konnte, weils finanziell eine Zeit lang gar nicht bei mir ging. Bin alleinerziehende Mutter mit 2 etwas größeren (und sehr „verfressenen“ Kindern :wink: darum auch der wirklich vorhandene Bedarf für 4 Kochgelegenheiten. Hab jetzt aber zum Glück wieder Arbeit.