Hallo.
Ich habe meine Wohnung zum 31.10.2003 gekündigt und hatte letzte Woche Mittwoch die Abnahme mit der Vermieterin.Es wurde ein Protokoll gemacht, wie auch beim Einzug.Beim Einzug waren wir mit dem Protokoll
nach 30 Minuten fertig.Nun hat es 2 Stunden(!!!) gedauert.
Beim Einzug habe ich alle grossen offensichtlichen Schäden vermerken lassen.Kleinigkeiten wie 1 mm breite Kratzer an der Tür oder Heizung
wurden nicht vermerkt.Die Vermieterin meinte damals, sie wüsste ja,dass diese schon vorhanden waren. Bei der Abnahme hat sie aber plötzlich jeden kleinen Kratzer ausgemessen und notiert, obwohl dieser vorher schon vorhanden war.Sie sagte , sie müsse dies notieren, falls die Nachmieterin dies bemängeln würde, müsse es neu gemacht werden, ginge aber nicht zu meinen Lasten.
Ferner steht schon in meinem ersten Abnahmeprotokoll vom Einzug, dass
sich die Tapete teilweise von den hohl klingenden Rigipswänden ablöst
, dass die Farbe in der Küche von der Wand abblättert und dass Risse in den Wänden erkennbar sind. Bei Einzug war die Wohnung vom Vermieter notdürftig renoviert und weiss gestrichen worden.
Bei Auszug sollte die Wohnung in diesem Zustand übergeben werden.
Ich habe die Wohnung grundgereingt, die Fenster geputzt und alles weiss gestrichen, womit die Angelegenheit für mich erledigt war.
Die Schäden an den Wänden stehen ja im alten Protokoll und sind somit
nicht meine Sache. Mit der Zeit haben sich die Risse noch vergrössert und die Tapeten noch mehr gelöst, normaler Verschleiss eben, denn ich
habe ja nicht mutwillig dazu beigetragen o. Ä.
Von Vermieterin und Vormieterin weiss ich auch, dass es vor mir einen
Wasserschaden in der Wohnung gab.Das Wasser stand hoch im Raume und hat sich in die Wände gezogen,so dass nun durch die feuchten Wände
Farbe und Tapeten nicht halten: also - nicht mein Verschulden.
Soweit, so gut.
Am Freitag aber teilte mir nun meine Vermieterin mit,dass ja neu
tapeziert und gestrichen werden müsse.Auch soll der Heizkörper neu gestrichen werden, die Badewanne komplett neu beschichtet werden (wg.
einer kleinen Delle),die Türen ausgewechselt werden (wg. einer kleinen Delle) usw, also alles sehr unverhältnismässig.Ich soll für die KOsten aufkommen; welche nach ihrer Meinung meine Kaution von EUR 597,- ja deutlich übersteigen würden.Einen Kostenvoranschlag würde sie mir zusenden.
Meiner Meinung nach habe ich die Wohnung korrekt übergeben und muss für normale Verschleisserscheinungen und Folgen des Wasserschadens
der Vormieterin nicht aufkommen.Daher will ich nichts bezahlen und habe der Vermieterin angekündigt,dass ich gerichtlich gegen sie vorgehen werde. Bin ich im Recht? Kann sie diesen immens hohen
Betrag verlangen? Ich habe nur 1 1/2 Jahre in der Wohnung gewohnt,
so dass noch nicht einmal die regulären Fristen abgelaufen sind.
Und selbst dann habe ich doch für normale Abnutzung nicht zu zahlen,oder? Abgesehen davon wÄren es,wenn überhaupt, nur 16 Prozent
vom Gesamtbetrag,d.h. die Arbeiten würden dann 3000,- EUR oder mehr kosten, was ja wohl nicht sein kann???
Wie soll ich mich verhalten? Bitte helft mir!Danke für Eure Mühen!
Gruesse aus Nürnberg,
Sascha
