Mieter soll für normale Abnutzung aufkommen

Hallo.

Ich habe meine Wohnung zum 31.10.2003 gekündigt und hatte letzte Woche Mittwoch die Abnahme mit der Vermieterin.Es wurde ein Protokoll gemacht, wie auch beim Einzug.Beim Einzug waren wir mit dem Protokoll
nach 30 Minuten fertig.Nun hat es 2 Stunden(!!!) gedauert.
Beim Einzug habe ich alle grossen offensichtlichen Schäden vermerken lassen.Kleinigkeiten wie 1 mm breite Kratzer an der Tür oder Heizung
wurden nicht vermerkt.Die Vermieterin meinte damals, sie wüsste ja,dass diese schon vorhanden waren. Bei der Abnahme hat sie aber plötzlich jeden kleinen Kratzer ausgemessen und notiert, obwohl dieser vorher schon vorhanden war.Sie sagte , sie müsse dies notieren, falls die Nachmieterin dies bemängeln würde, müsse es neu gemacht werden, ginge aber nicht zu meinen Lasten.
Ferner steht schon in meinem ersten Abnahmeprotokoll vom Einzug, dass
sich die Tapete teilweise von den hohl klingenden Rigipswänden ablöst
, dass die Farbe in der Küche von der Wand abblättert und dass Risse in den Wänden erkennbar sind. Bei Einzug war die Wohnung vom Vermieter notdürftig renoviert und weiss gestrichen worden.
Bei Auszug sollte die Wohnung in diesem Zustand übergeben werden.
Ich habe die Wohnung grundgereingt, die Fenster geputzt und alles weiss gestrichen, womit die Angelegenheit für mich erledigt war.
Die Schäden an den Wänden stehen ja im alten Protokoll und sind somit
nicht meine Sache. Mit der Zeit haben sich die Risse noch vergrössert und die Tapeten noch mehr gelöst, normaler Verschleiss eben, denn ich
habe ja nicht mutwillig dazu beigetragen o. Ä.
Von Vermieterin und Vormieterin weiss ich auch, dass es vor mir einen
Wasserschaden in der Wohnung gab.Das Wasser stand hoch im Raume und hat sich in die Wände gezogen,so dass nun durch die feuchten Wände
Farbe und Tapeten nicht halten: also - nicht mein Verschulden.
Soweit, so gut.

Am Freitag aber teilte mir nun meine Vermieterin mit,dass ja neu
tapeziert und gestrichen werden müsse.Auch soll der Heizkörper neu gestrichen werden, die Badewanne komplett neu beschichtet werden (wg.
einer kleinen Delle),die Türen ausgewechselt werden (wg. einer kleinen Delle) usw, also alles sehr unverhältnismässig.Ich soll für die KOsten aufkommen; welche nach ihrer Meinung meine Kaution von EUR 597,- ja deutlich übersteigen würden.Einen Kostenvoranschlag würde sie mir zusenden.

Meiner Meinung nach habe ich die Wohnung korrekt übergeben und muss für normale Verschleisserscheinungen und Folgen des Wasserschadens
der Vormieterin nicht aufkommen.Daher will ich nichts bezahlen und habe der Vermieterin angekündigt,dass ich gerichtlich gegen sie vorgehen werde. Bin ich im Recht? Kann sie diesen immens hohen
Betrag verlangen? Ich habe nur 1 1/2 Jahre in der Wohnung gewohnt,
so dass noch nicht einmal die regulären Fristen abgelaufen sind.
Und selbst dann habe ich doch für normale Abnutzung nicht zu zahlen,oder? Abgesehen davon wÄren es,wenn überhaupt, nur 16 Prozent
vom Gesamtbetrag,d.h. die Arbeiten würden dann 3000,- EUR oder mehr kosten, was ja wohl nicht sein kann???

Wie soll ich mich verhalten? Bitte helft mir!Danke für Eure Mühen!

Gruesse aus Nürnberg,

Sascha

Hallo Sascha,

etwas vierl auf einmal. Ich versuche alle Fragen zu beantworten. Sollte etwas untergehen, melde Dich einfach.

Ich habe meine Wohnung zum 31.10.2003 gekündigt und hatte
letzte Woche Mittwoch die Abnahme mit der Vermieterin.Es wurde
ein Protokoll gemacht, wie auch beim Einzug.Beim Einzug waren
wir mit dem Protokoll
nach 30 Minuten fertig.Nun hat es 2 Stunden(!!!) gedauert.
Beim Einzug habe ich alle grossen offensichtlichen Schäden
vermerken lassen.Kleinigkeiten wie 1 mm breite Kratzer an der
Tür oder Heizung
wurden nicht vermerkt.Die Vermieterin meinte damals, sie
wüsste ja,dass diese schon vorhanden waren. Bei der Abnahme
hat sie aber plötzlich jeden kleinen Kratzer ausgemessen und
notiert, obwohl dieser vorher schon vorhanden war.Sie sagte ,
sie müsse dies notieren, falls die Nachmieterin dies bemängeln
würde, müsse es neu gemacht werden, ginge aber nicht zu meinen
Lasten.
Ferner steht schon in meinem ersten Abnahmeprotokoll vom
Einzug, dass
sich die Tapete teilweise von den hohl klingenden Rigipswänden
ablöst
, dass die Farbe in der Küche von der Wand abblättert und dass
Risse in den Wänden erkennbar sind. Bei Einzug war die Wohnung
vom Vermieter notdürftig renoviert und weiss gestrichen
worden.
Bei Auszug sollte die Wohnung in diesem Zustand übergeben
werden.
Ich habe die Wohnung grundgereingt, die Fenster geputzt und
alles weiss gestrichen, womit die Angelegenheit für mich
erledigt war.

Weshalb alles weiss gestrichen, wenn Du nur 1 1/2 Jahre in der Wohnung gewohnt hast. Unklar für nich warm ?

Die Schäden an den Wänden stehen ja im alten Protokoll und
sind somit
nicht meine Sache. Mit der Zeit haben sich die Risse noch
vergrössert

ist Sache des Vermieters.

und die Tapeten noch mehr gelöst, normaler

Verschleiss eben, denn ich
habe ja nicht mutwillig dazu beigetragen o. Ä.

Irrtum. Hier kommt es darauf an, was für den Fall des Auszuges vereinbart ist und welche weiteren Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen getroffen wurden, insbesondere ob es eine Quotenklausel gibt, die regelt, wenn Fristen für Schönheitsreparaturen nicht erreicht sind, wie dann die Abgeltung erfolgen soll.
Eine lose Tapete bei Einzug ist ein Mangel und bedeutet nicht, wenn der Mangel nicht sofort beanstandet wird und beseitigt wird, dass bei Auszug dieser Mangel bleiben darf.

Von Vermieterin und Vormieterin weiss ich auch, dass es vor
mir einen
Wasserschaden in der Wohnung gab.Das Wasser stand hoch im
Raume und hat sich in die Wände gezogen,so dass nun durch die
feuchten Wände
Farbe und Tapeten nicht halten: also - nicht mein Verschulden.
Soweit, so gut.

Am Freitag aber teilte mir nun meine Vermieterin mit,dass ja
neu
tapeziert und gestrichen werden müsse.Auch soll der Heizkörper
neu gestrichen werden,

was genau ist nun vereinbart ? Welche Fristen für Schönheitsreparaturen sind vereinbart, gibt es eine Quotenklausel und dann, nachdem Du einen Teil der Wohnung renoviert hast offenbar, hast Du möglicherweise in einem Zimmer drei Wände gestrichen und die vierte nicht ?

die Badewanne komplett neu beschichtet

werden (wg.

Wer hat den Schaden verursacht ? Wie groß ist die Delle oder wie groß ust der Lackschaden ?

einer kleinen Delle),die Türen ausgewechselt werden (wg. einer
kleinen Delle) usw,

Von wem verursacht ?

also alles sehr unverhältnismässig.Ich

soll für die KOsten aufkommen; welche nach ihrer Meinung meine
Kaution von EUR 597,- ja deutlich übersteigen würden.Einen
Kostenvoranschlag würde sie mir zusenden.

Meiner Meinung nach habe ich die Wohnung korrekt übergeben und
muss für normale Verschleisserscheinungen und Folgen des
Wasserschadens
der Vormieterin nicht aufkommen.Daher will ich nichts bezahlen
und habe der Vermieterin angekündigt,dass ich gerichtlich
gegen sie vorgehen werde. Bin ich im Recht? Kann sie diesen
immens hohen

Hast Du Kontakt mit dem Vormieter ? Kannst Du Kontakt aufnehmen und klären, was mit dem Vormieter geregelt wurde. In solchen Fällen ist es oft sehr sinnvoll den Vormieter zu suchen, weil dieser oftmals den bei jeder Vermietung den gleichen Schaden an den Vermieter zhalen muss. Man nennt dies „sich ein Zubrot zur Miet zu verschaffen“. Im Übrigen ist es aber schlichtweg Betrug.

Betrag verlangen? Ich habe nur 1 1/2 Jahre in der Wohnung
gewohnt,
so dass noch nicht einmal die regulären Fristen abgelaufen
sind.

Warum dann gemalert ?

Und selbst dann habe ich doch für normale Abnutzung nicht zu
zahlen,oder? Abgesehen davon wÄren es,wenn überhaupt, nur 16
Prozent

woher kommt nun dieser Hinweis auf anteilige Kosten. Hast Du eine Quotenklausel ?

vom Gesamtbetrag,d.h. die Arbeiten würden dann 3000,- EUR oder
mehr kosten, was ja wohl nicht sein kann???

Wie soll ich mich verhalten? Bitte helft mir!Danke für Eure
Mühen!

Bitte die Fragen beantworten.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für die erste schnelle Reaktion und die Antworten, und dafür,
dass Du nicht vor der Informationsflut zurückgeschreckt bist!:wink:

Weshalb alles weiss gestrichen, wenn Du nur 1 1/2 Jahre in der
Wohnung gewohnt hast. Unklar für nich warm ?

Weiss gestrichen deshalb, weil unter SONSTIGE MIETVEREINBARUNGEN steht:
Die Wohnung wird mit frisch getünchten Decken u. Wänden,fachmännisch erstellt übernommen.Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung bei Mietende in demselben Zustand zurückzugeben.
Daher habe ich gestrichen.

und die Tapeten noch mehr gelöst, normaler

Verschleiss eben, denn ich
habe ja nicht mutwillig dazu beigetragen o. Ä.

Irrtum. Hier kommt es darauf an, was für den Fall des Auszuges
vereinbart ist und welche weiteren Vereinbarungen zu den
Schönheitsreparaturen getroffen wurden, insbesondere ob es
eine Quotenklausel gibt, die regelt, wenn Fristen für
Schönheitsreparaturen nicht erreicht sind, wie dann die
Abgeltung erfolgen soll.
Eine lose Tapete bei Einzug ist ein Mangel und bedeutet nicht,
wenn der Mangel nicht sofort beanstandet wird und beseitigt
wird, dass bei Auszug dieser Mangel bleiben darf.

Neben der genannten Zusatzvereinbarung steht im Mietvertrag zu Schön-
heitsreparaturen noch folgendes:

ERHALTUNG DER MIETSACHE:

Der Mieter ist verpflichtet,die Kosten der Instandhaltung von Rolläden,Licht- u. Klingelanl.,Steckdosen,…,Badeeinrichtungen etc. zu tragen, soweit der Instandhaltungsaufwand für jeden sachlich abgegrenzten Schaden nicht EUR 92,- und der Aufwandsbetrag insgesamt in einem Kalenderjahr 8 % der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 614,- nicht übersteigt.Diese Kostentragungspflicht trifft auch den Mieter dann, wenn der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist.

8% sind in meinem Fall bei EUR 199 Grundmiete 191,04 EUR.

Unter BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES steht dann noch:

(ist dies die Quotenregelung???)

Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen,so ist der Mieter verpflichtet,
die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines
unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Maler-Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender
Massgabe zu zahlen:

Liegen Reparaturen für Decken und Wände länger als 1 Jahr zurück(ist der Fall!),so zahlt der Mieter 33 %.

Für Wohn- u. Schlafräume Flure Dielen Bad soll der Mieter in meinem Fall 20% der Kosten tragen.

Liegen die Schönheitsreparaturen für Fenster Türen Heizkörper u. übrige Räume länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 16% der Gesamtkosten(nach 2 Jahren 33% usw.).

Weitere REgelungen gibt es im Mietvertrag nicht.
Ist das nun eine Quotenklausel?Was muss gemacht werden und was muss ich (wenn überhaupt) höchstens zahlen?
Den genauen Kostenvoranschlag bekomme ich erst nächste Woche.
Bin aber der Meinung dass der Wasserschaden,den ja ein Sachverständiger,der vom Gericht gestellt wird,prüfen kann,nicht mein Problem ist und da die Schäden von dem Schaden herrühren muss der
Vermieter auch die Kosten tragen!

was genau ist nun vereinbart ? Welche Fristen für
Schönheitsreparaturen sind vereinbart, gibt es eine
Quotenklausel und dann, nachdem Du einen Teil der Wohnung
renoviert hast offenbar, hast Du möglicherweise in einem
Zimmer drei Wände gestrichen und die vierte nicht ?

Vereinbart ist es so,wie es oben steht.Ich habe alles gestrichen,
aber z.B. im Bad,wo noch alles weiss und neu aussah nicht.Habe aber gesagt ich hätte gestrichen und die Vermieterin hat das so abgenommen.
Im grossen Raum wurden an der Decke nur scharze Stellen übertüncht,
der Rest war okay.Man sieht nicht,dass nur Teile gestrichen sind.

die Badewanne komplett neu beschichtet

werden (wg.

Wer hat den Schaden verursacht ? Wie groß ist die Delle oder
wie groß ust der Lackschaden ?

Schaden von Vormieterin oder liegt noch länger zurück.
Lackschaden gering,Wanne weiterhin dicht und benutzbar.Delle ca. 1 cm
Durchmesser.

einer kleinen Delle),die Türen ausgewechselt werden (wg. einer
kleinen Delle) usw,

Von wem verursacht ?

DElle 1,5 cm Durchmesser, war schon bei Einzug.Kann von Vormieterin sein oder noch länger zurückliegen.

Hast Du Kontakt mit dem Vormieter ? Kannst Du Kontakt
aufnehmen und klären, was mit dem Vormieter geregelt wurde. In
solchen Fällen ist es oft sehr sinnvoll den Vormieter zu
suchen, weil dieser oftmals den bei jeder Vermietung den
gleichen Schaden an den Vermieter zhalen muss. Man nennt dies
„sich ein Zubrot zur Miet zu verschaffen“. Im Übrigen ist es
aber schlichtweg Betrug.

Vormieterin war D. Müller.Leider habe ich die neue Adresse nicht,aber suche schon verzweifelt nach der Handynummer,die ich noch habne sollte.Wie kann man ansonsten rauskriegen,wo jemand hingezogen ist?Hast Du einen Tipp?Die Vermieterin wird die Adresse natürlich nicht herausgeben.Die Vormieterin könnte auch vor Gericht den Wasserschaden
bestätigen.Die Vormieterin hat aber nichts gezahlt,das weiss ich.
Sie hat ihre Kaution so angelegt,dass sie allein das Geld abheben kann,hat keine Abnahme machen lassen,nichts unterschrieben und
die Kaution abgehoben und die Schlüssel bei der Vermieterin eingeworfen.

Warum dann gemalert ?

s.o. da es so in der Zusatzvereinbarung stand.

Und selbst dann habe ich doch für normale Abnutzung nicht zu
zahlen,oder? Abgesehen davon wÄren es,wenn überhaupt, nur 16
Prozent

woher kommt nun dieser Hinweis auf anteilige Kosten. Hast Du
eine Quotenklausel ?

s.o. in der Regelung mit den Fristen stehen die 16 % drin.

Noch eines:

Meine Nachmieterin hat gesagt,sie würde die Wände so übernehmen und wegen ihr müsse nichts gemacht werden. Trotzdem will die Vermieterin auf meine Kosten renovieren.Die Nachmieterin wird das auch vor Gericht aussagen. Ist doch nicht rechtens es dann trotzdem machen zu lassen,wenn die Nachmieterin die Wände so übernimmt,oder?

Hoffe das hilft Dir weiter?
Wie soll ich mich nun verhalten?
Vielen Dank schonmal!

Gruss Sascha

Hallo Sascha,

danke für die erste schnelle Reaktion und die Antworten, und
dafür,
dass Du nicht vor der Informationsflut zurückgeschreckt
bist!:wink:

Weshalb alles weiss gestrichen, wenn Du nur 1 1/2 Jahre in der
Wohnung gewohnt hast. Unklar für nich warm ?

Weiss gestrichen deshalb, weil unter SONSTIGE
MIETVEREINBARUNGEN steht:
Die Wohnung wird mit frisch getünchten Decken u.
Wänden,fachmännisch erstellt übernommen.Der Mieter
verpflichtet sich, die Wohnung bei Mietende in demselben
Zustand zurückzugeben.
Daher habe ich gestrichen.

wegen der Quoten siehe weiter unten

und die Tapeten noch mehr gelöst, normaler

Verschleiss eben, denn ich
habe ja nicht mutwillig dazu beigetragen o. Ä.

Irrtum. Hier kommt es darauf an, was für den Fall des Auszuges
vereinbart ist und welche weiteren Vereinbarungen zu den
Schönheitsreparaturen getroffen wurden, insbesondere ob es
eine Quotenklausel gibt, die regelt, wenn Fristen für
Schönheitsreparaturen nicht erreicht sind, wie dann die
Abgeltung erfolgen soll.
Eine lose Tapete bei Einzug ist ein Mangel und bedeutet nicht,
wenn der Mangel nicht sofort beanstandet wird und beseitigt
wird, dass bei Auszug dieser Mangel bleiben darf.

Neben der genannten Zusatzvereinbarung steht im Mietvertrag zu
Schön-
heitsreparaturen noch folgendes:

ERHALTUNG DER MIETSACHE:

Der Mieter ist verpflichtet,die Kosten der Instandhaltung von
Rolläden,Licht- u.
Klingelanl.,Steckdosen,…,Badeeinrichtungen etc. zu tragen,
soweit der Instandhaltungsaufwand für jeden sachlich
abgegrenzten Schaden nicht EUR 92,- und der Aufwandsbetrag
insgesamt in einem Kalenderjahr 8 % der Jahresgrundmiete,
höchstens jedoch EUR 614,- nicht übersteigt.Diese
Kostentragungspflicht trifft auch den Mieter dann, wenn der
Schaden nicht von ihm zu vertreten ist.

Diese Vereinbarung betrifft keine Schönheitsreparaturen. Ausserdem ist diese Vereinbarung nur teilweise wirksam. Der Schlusssatz ist unwirksam.

8% sind in meinem Fall bei EUR 199 Grundmiete 191,04 EUR.

Unter BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES steht dann noch:

(ist dies die Quotenregelung???)

Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur
Durchführung von Schönheitsreparaturen,so ist der Mieter
verpflichtet,
die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund
eines
unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter
auszuwählenden Maler-Fachbetriebes an den Vermieter nach
folgender

Der Vermieter kann sich nicht auf seinen Kostenvoranschlag berufen. Der Mieter hat das Recht einen eigenen Kostenvoranschlag einzuholen und/oder die Wohnung zu renovieren.

Massgabe zu zahlen:

Liegen Reparaturen für Decken und Wände länger als 1 Jahr
zurück(ist der Fall!),so zahlt der Mieter 33 %.

Das bedeutet, dass Du derzeit 33 1/3 % der Kosten zahlen oder dafür Leistungen erbringen musst.

Für Wohn- u. Schlafräume Flure Dielen Bad soll der Mieter in
meinem Fall 20% der Kosten tragen.

Liegen die Schönheitsreparaturen für Fenster Türen Heizkörper
u. übrige Räume länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter
16% der Gesamtkosten(nach 2 Jahren 33% usw.).

Ja, dies ist die Quotenregelung. Nach dieser sind von Dir Leistungen zu erbringen bzw. zu erstatten.

Weitere REgelungen gibt es im Mietvertrag nicht.
Ist das nun eine Quotenklausel?Was muss gemacht werden und was
muss ich (wenn überhaupt) höchstens zahlen?
Den genauen Kostenvoranschlag bekomme ich erst nächste Woche.
Bin aber der Meinung dass der Wasserschaden,den ja ein
Sachverständiger,der vom Gericht gestellt wird,prüfen
kann,nicht mein Problem ist und da die Schäden von dem Schaden
herrühren muss der
Vermieter auch die Kosten tragen!

Selbstverständlich sind Kosten eines von Dir nicht verursachten Wasserschadne von Dir auch nicht zu tragen. Wenn die Sache anhängig ist vor Gericht, ich nehme an, dass es den Vormieter betrifft, solltest Du den Vormieter informieren, dass der Vermieter von Dir Leistungen verlangt, die er eigentlich schuldet. Ein Tipp an das zuständige Amtsgericht in Form einer Anfrage oder an den Anwalt des früheren Mieters kann da hilfreich sein.

was genau ist nun vereinbart ? Welche Fristen für
Schönheitsreparaturen sind vereinbart, gibt es eine
Quotenklausel und dann, nachdem Du einen Teil der Wohnung
renoviert hast offenbar, hast Du möglicherweise in einem
Zimmer drei Wände gestrichen und die vierte nicht ?

Vereinbart ist es so,wie es oben steht.Ich habe alles
gestrichen,
aber z.B. im Bad,wo noch alles weiss und neu aussah nicht.Habe
aber gesagt ich hätte gestrichen und die Vermieterin hat das
so abgenommen.
Im grossen Raum wurden an der Decke nur scharze Stellen
übertüncht,
der Rest war okay.Man sieht nicht,dass nur Teile gestrichen
sind.

die Badewanne komplett neu beschichtet

werden (wg.

Wer hat den Schaden verursacht ? Wie groß ist die Delle oder
wie groß ust der Lackschaden ?

Schaden von Vormieterin oder liegt noch länger zurück.
Lackschaden gering,Wanne weiterhin dicht und benutzbar.Delle
ca. 1 cm

Dann geht der Schaden Dich nichts an.

Durchmesser.

einer kleinen Delle),die Türen ausgewechselt werden (wg. einer
kleinen Delle) usw,

Von wem verursacht ?

DElle 1,5 cm Durchmesser, war schon bei Einzug.Kann von
Vormieterin sein oder noch länger zurückliegen.

Geht Dich nichts an.

Hast Du Kontakt mit dem Vormieter ? Kannst Du Kontakt
aufnehmen und klären, was mit dem Vormieter geregelt wurde. In
solchen Fällen ist es oft sehr sinnvoll den Vormieter zu
suchen, weil dieser oftmals den bei jeder Vermietung den
gleichen Schaden an den Vermieter zhalen muss. Man nennt dies
„sich ein Zubrot zur Miet zu verschaffen“. Im Übrigen ist es
aber schlichtweg Betrug.

Vormieterin war D. Müller.Leider habe ich die neue Adresse
nicht,aber suche schon verzweifelt nach der Handynummer,die
ich noch habne sollte.Wie kann man ansonsten rauskriegen,wo
jemand hingezogen ist?Hast Du einen Tipp?Die Vermieterin wird
die Adresse natürlich nicht herausgeben.Die Vormieterin könnte
auch vor Gericht den Wasserschaden
bestätigen.Die Vormieterin hat aber nichts gezahlt,das weiss
ich.
Sie hat ihre Kaution so angelegt,dass sie allein das Geld
abheben kann,hat keine Abnahme machen lassen,nichts
unterschrieben und
die Kaution abgehoben und die Schlüssel bei der Vermieterin
eingeworfen.

Das bedeutet wohl, dass die Vermieterin den Schaden der Vormieterin bei Dir holen will. Dies wäre aber, so wie sie Deine Verantwortung betreibt, wohl eher Betrug. Ich würde, würdest Du bei mir in der Beratung sein, sofort fristlos wegen Verdacht auf Betrug kündigen. (Vorausgesetzt Du hast die Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich und kannst beweisen, dass es alte Mängel sind) Adressen gibt es beim Einwohnermeldeamt, oftmals auch in größeren Städten kann ein Einwohnerverzechnis gekauft werden.

Warum dann gemalert ?

s.o. da es so in der Zusatzvereinbarung stand.

Und selbst dann habe ich doch für normale Abnutzung nicht zu
zahlen,oder? Abgesehen davon wÄren es,wenn überhaupt, nur 16
Prozent

woher kommt nun dieser Hinweis auf anteilige Kosten. Hast Du
eine Quotenklausel ?

s.o. in der Regelung mit den Fristen stehen die 16 % drin.

Noch eines:

Meine Nachmieterin hat gesagt,sie würde die Wände so
übernehmen und wegen ihr müsse nichts gemacht werden. Trotzdem
will die Vermieterin auf meine Kosten renovieren.Die
Nachmieterin wird das auch vor Gericht aussagen. Ist doch
nicht rechtens es dann trotzdem machen zu lassen,wenn die
Nachmieterin die Wände so übernimmt,oder?

Nein, die Nachmieterin kann mit Dir ohen Zustimmung der Vermieterin keine Vereinbarungen treffen. Es gilt also, was die vermieterin will, aber wie hingewiesne, Du bist ja nur im Rahmen der Quote bei Küche,Bad, WC 33 1/3 und den Wohn- und Schlafräumen 20 % sowie Türen, Fensterrahmen und Heizkörper von 16 % zuständig.

Hoffe das hilft Dir weiter?
Wie soll ich mich nun verhalten?
Vielen Dank schonmal!

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Gruss Günter

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Hallo Günther,

vielen Dank für die Hilfe, Du hast mir sehr geholfen!

Tolles Forum hier und vor allem: cool,wie superschnell Du geantwortet hast!Danke nochmal!

Gruesse,

Sascha