Hallo,
meines Wissens ist die 2-Zimmer Wohnung, die ich bezogen habe, zu niedrig gebaut, so dass ich beispielsweise Schränke auseinander sägen muss, damit sie reinpassen. Wie niedrig darf eine Wohnung sein? Gibt es besondere Bauauflagen, die eine Baugenehmigung diesbezüglich unzulässig machen würden? Könnte ich eine Mietminderung fordern. Wo finde ich rechtliche Beweise?
Schöne Grüße und besten Dank, Paruna
bitte gib mal ein paar zusätzliche Daten an
Hallo Paruna,
wie wäre es wenn du uns verrätst wie hoch der Raum ist und in welchem Bundesland du wohnst.
Gruß Ivo
Bitte keine Doppelpostings, im anderen Recht-Brett steht schon eine Antwort.
Gruß
Karsten
Tut mir leid, wusste nicht, dass es nicht in Ordnung ist, Paruna
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Hallo Ivo,
da habe ich nicht dran gedacht, also: wie sind die Bestimmungen in NRW, wenn die Höhe des Raumes lediglich 209 cm beträgt?
Grüße von Paruna
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