Ich muesste dringend wissen was ich beachten muss, wenn meine Freundinn zu mir in die Mietwohnung einziehen moechte.
Ich bin als einziger Mieter im Mietvertrag eingetragen. Im Haus wohnen 3 Mietparteien mit unterschiedlicher Anzahl der Personen. Mir ist klar dass ich dem Vermieter Bescheid geben muss (fuer personenbezogene Nebenkostenabrechnung).
Meine Fragen sind:
- Bedarf es der Zustimmung meines Vermieters, dass meine Freundinn bei mir einziehen moechte?
- Kann mein Vermieter die Miete (nicht NK) aus diesem Grund erhoehen? Wenn Ja, wieviel?
- Muss ich eine Frist einhalten, also meinen Vermieter z.B. 1 Monat vor dem Einzug meiner Freundinn darueber informieren?
Ich bin fuer jede Antwort dankbar
Fox
Hallo,
Ich muesste dringend wissen was ich beachten muss, wenn meine
Freundinn zu mir in die Mietwohnung einziehen moechte.
Ich bin als einziger Mieter im Mietvertrag eingetragen. Im
Haus wohnen 3 Mietparteien mit unterschiedlicher Anzahl der
Personen. Mir ist klar dass ich dem Vermieter Bescheid geben
muss (fuer personenbezogene Nebenkostenabrechnung).
Meine Fragen sind:
- Bedarf es der Zustimmung meines Vermieters, dass meine
Freundinn bei mir einziehen moechte?
Zur Bildung einer Lebenspartnerschaft bedarf es keiner Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter hat dies zu dulden. Jedoch ist dem Vermieter mitzuteilen, dass eine weitere Person in der Wohnung wohnt.
- Kann mein Vermieter die Miete (nicht NK) aus diesem Grund
erhoehen? Wenn Ja, wieviel?
Nein.
- Muss ich eine Frist einhalten, also meinen Vermieter z.B. 1
Monat vor dem Einzug meiner Freundinn darueber informieren?
Der Vermieter sollte rechtzeitig davon informiert werden, dass eine Lebenspartnerschaft eingegangen werden soll. Sinnvoll ist es immer, wenn ein Vermieter in solchen Fällen vor dem Einzug informiert wird.
Gruss Günter