Mieterhöhung / Nebenkostenabrechnung

Hallo!

Unser Vermieter hat uns mit der Nebenkostenabrechnung einen Wisch zukommen lassen, in dem er schreibt, dass er die Miete ab 1.2. erhöhen möchte. Ohne Begründung, Mietspiegel oder sowas. Unsere Nachbarn in der spiegelverkehrten Wohnung gegenüber haben von ihm dieses Schreiben nicht erhalten… *tststs* Wenn ich bei meinen Recherchen richtig gelesen habe, ist diese Mieterhöhung unwirksam. Für mich zur Sicherheit: Muss ich wirklich nicht wiedersprechen, sondern einfach das Schreiben ignorieren?

Mit der Nebenkostenabrechnung kam eine Rückzahlung per Verrechnungsscheck. Die muss ich noch genauer prüfen. Kann mir jemand einen Link sagen, wo ich die Dinge aufgelistet finde, die abgerechnet werden dürfen? Und vielleicht, wo diese komische Abrechnungs-Kryptik erklärt wird??

Ist es eine Anerkennung der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung, wenn ich den Scheck schon mal einlöse?

Ganz nebenbei hat der Vermieter von der Nebenkostenrückzahlung eine angebliche Nachzahlung für den PKW-Stellplatz im letzten Jahr abgezogen. Der Stellplatz war da aber mit einem Gerüst verstellt, weil die Fassade gemacht wurde. Darum haben wir die Miete nicht bezahlt gehabt. Täuscht mich mein rechtsempfinden, oder darf der Vermieter nicht einfach Geld von der Nebenkostenrückerstattung einbehalten. Das ist immerhin MEIN Geld - und wenn er bezüglich des Stellplatzes Klärungsbedarf hat, hätte er sich einfach mal melden sollen… Was meint ihr? Wie soll ich da weiter ran gehen?

Ist viel auf einmal, ich weiß … trotzdem Danke!

Snoef

P.S. nicht schwer zu erraten, das Verhältnis zum Vermieter ist mehr als bescheiden. Sie versuchen uns aus der Wohnung raus zu mobben, weil wir uns geweigert haben, ihnen einen Wohnungsschlüssel zu überlassen.

Hallo,

Unser Vermieter hat uns mit der Nebenkostenabrechnung einen
Wisch zukommen lassen, in dem er schreibt, dass er die Miete
ab 1.2. erhöhen möchte. Ohne Begründung, Mietspiegel oder
sowas. Unsere Nachbarn in der spiegelverkehrten Wohnung
gegenüber haben von ihm dieses Schreiben nicht erhalten…
*tststs* Wenn ich bei meinen Recherchen richtig gelesen habe,
ist diese Mieterhöhung unwirksam. Für mich zur Sicherheit:
Muss ich wirklich nicht wiedersprechen, sondern einfach das
Schreiben ignorieren?

Richtig nachgeforscht. Widerspruch ist nicht notwendig, Reaktion ist „juristisch betrachtet“ nicht erforderlich.

Mit der Nebenkostenabrechnung kam eine Rückzahlung per
Verrechnungsscheck. Die muss ich noch genauer prüfen. Kann mir
jemand einen Link sagen, wo ich die Dinge aufgelistet finde,
die abgerechnet werden dürfen? Und vielleicht, wo diese
komische Abrechnungs-Kryptik erklärt wird??

Drehen wir mal den Spiess um. Was wurde Dir abgerechnet. Setze Dich direkt mit mir in Verbindung. Du kannst dann, wenn möglich, die NK-Abrechnung mailen ode rich teile Dir eine Fax-Nr. mit.

Ist es eine Anerkennung der Richtigkeit der
Nebenkostenabrechnung, wenn ich den Scheck schon mal einlöse?

Nein,

Ganz nebenbei hat der Vermieter von der Nebenkostenrückzahlung
eine angebliche Nachzahlung für den PKW-Stellplatz im letzten
Jahr abgezogen. Der Stellplatz war da aber mit einem Gerüst
verstellt, weil die Fassade gemacht wurde. Darum haben wir die
Miete nicht bezahlt gehabt. Täuscht mich mein rechtsempfinden,
oder darf der Vermieter nicht einfach Geld von der
Nebenkostenrückerstattung einbehalten. Das ist immerhin MEIN
Geld - und wenn er bezüglich des Stellplatzes Klärungsbedarf
hat, hätte er sich einfach mal melden sollen… Was meint
ihr? Wie soll ich da weiter ran gehen?

Wenn der Abstellplatz nicht benutzbar war, ist auch keine Nutzungsgebühr zu zahlen. Der Vermieter muss Dir dieses Geld erstatten. Schreibe den Vermieter an. Fordere ihn auf, Dir die einbehaltene Summe für den nicht benutzten Stellplatz, der durch Gerüstbauten nicht genutzt werden konnte zu erstatten. Und nun Folgendes beachten: Vor dem 10.09.2001 konnte rückwirkend eine Mietminderung nicht erklärt werden. In Deinem Fall ist es jedoch auch für den Vermieter erkennbar, durch das Gerüst, dass die von ihm geschuldete Leistung, der Stellplatz, nicht erbracht werden kann und er hierfür auch keine Ansprüche an Dich hat. Die stillschweigende Zahlung kann hier auch nicht dazu führen, dass ein Verzicht oder eine Verwirkung eingetreten ist, zumal diese Zahlungen von Dir nicht erfolgt sind und dem Vermieter also jederzeit bekannt war, dass Du die Miete minderst ( VIII ZR 274/02 ). Setze einen Termin zur Rückzahlung und/oder teile dem Vermieter dann mit, sollte dieses Geld nicht bei Dir bis zum 20.11.03 eingehen, dass Du das Guthaben mit der künftig fällig werdenden Miete verrechnest.

Teile dem Vermieter ausserdem mit, dass Du den Scheck eingelöst hast, dies jedoch unter dem Vorbehalt der Prüfung und Richtigkeit der Abrechnung

Gruss Günter

P.S. nicht schwer zu erraten, das Verhältnis zum Vermieter ist
mehr als bescheiden. Sie versuchen uns aus der Wohnung raus zu
mobben, weil wir uns geweigert haben, ihnen einen
Wohnungsschlüssel zu überlassen.