Renovierung bei Auszug ?

Hallo,

ich habe Heute meine alte Wohnung an meinen Vermieter zurückgegeben (Übergabe).
Ich wohnte im August 5 Jahre in dieser Haushälfte und habe beim Einzug die komplette Wohnung tapeziert incl. Makelatur (Der Vermieter hat die Tapeten bezahlt).
Nun meine Frage:
Ich habe den blauen Mietvertrag für Eigenheime unterschrieben, mit Sonstige Vereinbarungen: Die Kosten für Tapeten und Farbe übernehmen die Vermieter.
Heute bei der Übergabe gefiehlen dem Vermieter einige Räume nicht : Im Schlafzimmer hatte ich bei den zwischenzeitlichen Renovierungen nicht hinter dem Schlafzimmerschrank tapeziert, im Kinderzimmer habe ich nicht neu tapeziert, da es nicht notwendig war , sondern nur eine Borte angebracht, im 2. Kinderzimmer ist eine Wand etwas wellig tapeziert, die Teppiche in den Kinderzimmern sind abgenutzt und einige Flecke sind vorhanden, auf den Fliesen im Flur und in der Küche sind insgesamt 4 kleine Macken, da dort etwas runter gefallen ist (abgesehen von den Dehnungsfugen die nicht vorhanden sind und die sich schon nach einem Jahr bemerbar machten).
Was muß ich bei den beanstandeten Punkten machen, bzw. kann der Vermieter von mir verlangen die Räume zu renovieren und den Teppich zu reinigen ? Wenn ja, muß der Vermieter die Kosten für Tapete und Farbe übernehmen ?
Doch ist noch eine Frage offen, wann gilt eine Wohnung als übernommen und wann muß der Vermieter die Bankbürgschaft uns zurückgeben ?
Ich habe kein Übergabeprotokoll unterschrieben, nur einen Schmierzettel auf dem die obigen Punkte und der Zählerstand notiert war und der Zusatz (habe ich dabeigeschrieben) das die aufgeführten Mängel normale Abnutzung sind.

Danke für Eure Hilfe schon mal im voraus,

Carsten

Hallo Carsten,

ich habe Heute meine alte Wohnung an meinen Vermieter
zurückgegeben (Übergabe).
Ich wohnte im August 5 Jahre in dieser Haushälfte und habe
beim Einzug die komplette Wohnung tapeziert incl. Makelatur
(Der Vermieter hat die Tapeten bezahlt).
Nun meine Frage:
Ich habe den blauen Mietvertrag für Eigenheime unterschrieben,
mit Sonstige Vereinbarungen: Die Kosten für Tapeten und Farbe
übernehmen die Vermieter.
Heute bei der Übergabe gefiehlen dem Vermieter einige Räume
nicht : Im Schlafzimmer hatte ich bei den zwischenzeitlichen
Renovierungen nicht hinter dem Schlafzimmerschrank tapeziert,
im Kinderzimmer habe ich nicht neu tapeziert, da es nicht
notwendig war , sondern nur eine Borte angebracht, im 2.
Kinderzimmer ist eine Wand etwas wellig tapeziert, die
Teppiche in den Kinderzimmern sind abgenutzt und einige Flecke
sind vorhanden, auf den Fliesen im Flur und in der Küche sind
insgesamt 4 kleine Macken, da dort etwas runter gefallen ist
(abgesehen von den Dehnungsfugen die nicht vorhanden sind und
die sich schon nach einem Jahr bemerbar machten).
Was muß ich bei den beanstandeten Punkten machen, bzw. kann
der Vermieter von mir verlangen die Räume zu renovieren und
den Teppich zu reinigen ? Wenn ja, muß der Vermieter die
Kosten für Tapete und Farbe übernehmen ?
Doch ist noch eine Frage offen, wann gilt eine Wohnung als
übernommen und wann muß der Vermieter die Bankbürgschaft uns
zurückgeben ?
Ich habe kein Übergabeprotokoll unterschrieben, nur einen
Schmierzettel auf dem die obigen Punkte und der Zählerstand
notiert war und der Zusatz (habe ich dabeigeschrieben) das die
aufgeführten Mängel normale Abnutzung sind.

Also vorab, beschädigte Fliesen - wenn von Dir beschädigt - sind zu ersetzen. Soweit der Teppichboden Flecken hat sollte dieser zum Auszug gereinigt werden.

Die Kosten für die Tapeten hat der Vermieter bereits am Anfang gezahlt. Es kommt nun also darauf an, dass Du bei Einzug richtig tapeziert hast. Wellen und Blasen in den Tapeten sind keine ordnungsgemässe Tapezierarbeit. Also auf eigene Kosten Tapeten korrigieren.

Du hast eine Mietzeit von 5 Jahren. Mit Sicherheit ist im Mietvertrag vereinbart, dass Du die Nassräume nach 3 Jahren ( Küche, Bad, WC ) renovieren musst, also malern. Für Wohn-und Schlafräue sind sicher 5 Jahre festgelegt. Das würde dann bedeuten, dass die Nassräume auf jeden Fall zu renovieren sind, es sei denn, Du hast vor zwei Jahren renoviert und es besteht eine Quote, dass Du nur anteilige Kosten von 66 % zahlen musst ( denn das 3. Jahr ist nicht fällig). Wohn- und Schlafräume wären vollständig zu malen, da die fünf Jahre überschritten sind Ende Juli oder Ende August, also Du im Juli/August hättest malen müssen. Schau mal im Mietvertrag nach, was vereinbart ist während der Mietzeit, ob Quoten geregelt sind und was zum Auszug im Mietvertrag steht.

Gruss Günter

Hallo Günter,

wie ich Heute von meiner Bank erfahren habe hat der Vermieter die Bankbürgschaft eingefordert, ohne mich darüber zu informieren.
Nach einem Anruf bei meinem Vermieter, was das solle, sagte dieser das er Morgen das Übergabeprotokoll mir zuschicken wird in dem alles drinstehen würde. Ich habe ihn darauhin gefragt, ob er mir denn sagen könne was ich nach seiner Meinung nach machen solle. Und von Ihm kam die Antwort: „Ich müsse alles renovieren und den Teppich bezahlen da man diesen nicht reinigen kann.“
Selbstverständlich ist ein 5 Jahre alter Teppich nicht in den Neuzustand zu versetzen, aber die Flecken die darauf sind bekommt man immer raus. Bei meiner Frage ob ich denn die Telefonnummer vom Nachmieter haben könne damit ich Ihn fragen kann ob dieser die Renovierung durchführen wolle, da der Vermieter ja die Farben und Tapeten bezahlen muß, sagte er mir das er sich mit Ihm in Verbindung setzen wird und mir den Namen und TelNr. nicht gibt.
Da ich ja nicht dumm bin, habe ich den Nachmieter herrausgefunden und Ihn angerufen. Und was soll man sagen: Er hat einen Mietvertrag unterschrieben in dem steht das er eine neu renovierte Wohnung übernimmt.
Nun meine Frage: da ich die Wohnung am Anfang komplett renoviert habe, (Im Mietvertrag steht drin das sich der Miter zur renovierung bei Einzug verpflichtet) muß ich dann auch am Ende renovieren oder mich wirklich an den Kosten beteiligen ???
Irgendwo habe ich mal gelesen das man dies nicht bräuche.

bitte dringend um Info wie ich jetzt weiter vorgehen soll.
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Da ja offensichtlich ist das der Vermieter nicht mit offenen Karten spielt, bzw. sich auf meine Kosten bereichern will ?

Gruß, Carsten

Hallo Carsten,

wie ich Heute von meiner Bank erfahren habe hat der Vermieter
die Bankbürgschaft eingefordert, ohne mich darüber zu
informieren.

Aber die Bank musste Dich informieren. Sie teilt Dir üblicherweise mit, dass der Vermieter die Kaution verlangt, die Bank verpflichtet ist innerhalb - meist werden vier Wochen als Frist genannt - die Zahlungen vorzunehmen sofern von Deiner Seite nicht nachweisbare Einsprüche vorliegen.

Nach einem Anruf bei meinem Vermieter, was das solle, sagte
dieser das er Morgen das Übergabeprotokoll mir zuschicken wird
in dem alles drinstehen würde. Ich habe ihn darauhin gefragt,
ob er mir denn sagen könne was ich nach seiner Meinung nach
machen solle. Und von Ihm kam die Antwort: „Ich müsse alles
renovieren und den Teppich bezahlen da man diesen nicht
reinigen kann.“
Selbstverständlich ist ein 5 Jahre alter Teppich nicht in den
Neuzustand zu versetzen, aber die Flecken die darauf sind
bekommt man immer raus.

Selbst wenn der Teppichboden neu war, so hast Du nur für fünf Jahre den Anteil zu zahlen und nicht komplett. Üblicherweise nimmt man bei mittlerer Qualität
eine Nutzungszeit von 10 Jahren.

Bei meiner Frage ob ich denn die

Telefonnummer vom Nachmieter haben könne damit ich Ihn fragen
kann ob dieser die Renovierung durchführen wolle, da der
Vermieter ja die Farben und Tapeten bezahlen muß, sagte er mir
das er sich mit Ihm in Verbindung setzen wird und mir den
Namen und TelNr. nicht gibt.
Da ich ja nicht dumm bin, habe ich den Nachmieter
herrausgefunden und Ihn angerufen. Und was soll man sagen: Er
hat einen Mietvertrag unterschrieben in dem steht das er eine
neu renovierte Wohnung übernimmt.
Nun meine Frage: da ich die Wohnung am Anfang komplett
renoviert habe, (Im Mietvertrag steht drin das sich der Miter
zur renovierung bei Einzug verpflichtet) muß ich dann auch am
Ende renovieren oder mich wirklich an den Kosten beteiligen
???

Du hast doch nach meiner Erinnerung im Mietvertrag sethen, dass voin Dir alle drei Jahre Bad, Küche, WC zu renovieren sind. Also ist diese Zeit vorbei. Wenn Du aber vor zwei Jahren renoviert hast, hast Du nichts zu machen.

Alle fünf Jahre sind wohl Wohn- und Schlafräume zu renovieren. Nun erhebt sich für mich die Frage, um wie viele Monate Du diese fünf Jahre überschritten hast.
Denn nach fünf Jahren sind Schönheitsreparaturen fällig. Fallen aber Auszug und Frist zusammen ist nichts zu machen. Suche einen Anwalt oder Mieterverein auf. Weise hin, kannst ruhig auch auf mich verweisen, dass in Deinem Fall zu prüfen ist, ob hier nicht die AGBG § 9 Bb anzuwenden ist. Hinweis auf Urteil VIII ZR 308/02 )

Irgendwo habe ich mal gelesen das man dies nicht bräuche.

bitte dringend um Info wie ich jetzt weiter vorgehen soll.
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Da ja offensichtlich ist
das der Vermieter nicht mit offenen Karten spielt, bzw. sich
auf meine Kosten bereichern will ?

Warte morgen ab, ob Du wirklich das „Übergabeprotokoll“ bekommst. Dann ist erforderlich, dass Du eine konkrete Abrechnung der Kaution und der verrechneten Kosten erhälst. Dazu ist Dein Vermieter verpflichtet. Fordere den Vermieter auf, die Kaution unter Vorlage der Belege der abgezogenen Kosten Dir vorzulegen. Wenn Du Rechtsschutz hast, solltest Du sofort einen Anwalt aufsuchen, dieser Vermieter spielt falsch.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Selbst wenn der Teppichboden neu war, so hast Du nur für fünf
Jahre den Anteil zu zahlen und nicht komplett. Üblicherweise
nimmt man bei mittlerer Qualität
eine Nutzungszeit von 10 Jahren.

und man berücksichtige das dort ein heller Teppich liegt, im Kinderzimmer und im Schlafzimmer, und das mein Vermieter eigentlich im März schon neuen Teppich bzw. Laminat verlegen wollte, was er dann allerdings wieder verschoben hatte.

Du hast doch nach meiner Erinnerung im Mietvertrag sethen,
dass voin Dir alle drei Jahre Bad, Küche, WC zu renovieren
sind. Also ist diese Zeit vorbei. Wenn Du aber vor zwei Jahren
renoviert hast, hast Du nichts zu machen.

Ich habe letzes Jahr erst die Räume bis auf einen renoviert (abgesehen von dem Bad und Gäste WC, wo sowieso Fliesen sind und nur an der Decke tapeziert ist)

Alle fünf Jahre sind wohl Wohn- und Schlafräume zu renovieren.
Nun erhebt sich für mich die Frage, um wie viele Monate Du
diese fünf Jahre überschritten hast.
Denn nach fünf Jahren sind Schönheitsreparaturen fällig.
Fallen aber Auszug und Frist zusammen ist nichts zu machen.
Suche einen Anwalt oder Mieterverein auf. Weise hin, kannst
ruhig auch auf mich verweisen, dass in Deinem Fall zu prüfen
ist, ob hier nicht die AGBG § 9 Bb anzuwenden ist. Hinweis auf
Urteil VIII ZR 308/02 )

Die 5 Jahre sind genau um 3 Monate überschritten, wobei dies ja dann nur auf einen Raum zutrifft der aber nicht renovierungsbedürftig war.
Und laut Mietvertrag; ich zitiere: Von den in Punkt 2. genannten Fristenzeiträume kann abgewichen werden, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert.

Warte morgen ab, ob Du wirklich das „Übergabeprotokoll“
bekommst. Dann ist erforderlich, dass Du eine konkrete
Abrechnung der Kaution und der verrechneten Kosten erhälst.
Dazu ist Dein Vermieter verpflichtet. Fordere den Vermieter
auf, die Kaution unter Vorlage der Belege der abgezogenen
Kosten Dir vorzulegen. Wenn Du Rechtsschutz hast, solltest Du
sofort einen Anwalt aufsuchen, dieser Vermieter spielt falsch.

Muß der Vermieter mir nicht Gelegenheit geben die Mängel zu beseitigen ?
Und wenn nicht, wie kann er einfach die gesamte Kaution ziehen, ohne Kostenvoranschlag eines Malers ?

doch erst mal besten Dank für die schnelle Antwort und bis Morgen.

Carsten

Hallo Günter,

Selbst wenn der Teppichboden neu war, so hast Du nur für fünf
Jahre den Anteil zu zahlen und nicht komplett. Üblicherweise
nimmt man bei mittlerer Qualität
eine Nutzungszeit von 10 Jahren.

und man berücksichtige das dort ein heller Teppich liegt, im
Kinderzimmer und im Schlafzimmer, und das mein Vermieter
eigentlich im März schon neuen Teppich bzw. Laminat verlegen
wollte, was er dann allerdings wieder verschoben hatte.

Du hast doch nach meiner Erinnerung im Mietvertrag sethen,
dass voin Dir alle drei Jahre Bad, Küche, WC zu renovieren
sind. Also ist diese Zeit vorbei. Wenn Du aber vor zwei Jahren
renoviert hast, hast Du nichts zu machen.

Ich habe letzes Jahr erst die Räume bis auf einen renoviert
(abgesehen von dem Bad und Gäste WC, wo sowieso Fliesen sind
und nur an der Decke tapeziert ist)

Dann wäre der erneute Versuch, von Dir zu verlangen, bei Auszug nochmals zu renovieren, wobei Du natürlich die Renovierung, deu erfolgt ist nachweisen musst, eine nicht zulässige Überforderung.

Alle fünf Jahre sind wohl Wohn- und Schlafräume zu renovieren.
Nun erhebt sich für mich die Frage, um wie viele Monate Du
diese fünf Jahre überschritten hast.
Denn nach fünf Jahren sind Schönheitsreparaturen fällig.
Fallen aber Auszug und Frist zusammen ist nichts zu machen.
Suche einen Anwalt oder Mieterverein auf. Weise hin, kannst
ruhig auch auf mich verweisen, dass in Deinem Fall zu prüfen
ist, ob hier nicht die AGBG § 9 Bb anzuwenden ist. Hinweis auf
Urteil VIII ZR 308/02 )

Die 5 Jahre sind genau um 3 Monate überschritten, wobei dies
ja dann nur auf einen Raum zutrifft der aber nicht
renovierungsbedürftig war.
Und laut Mietvertrag; ich zitiere: Von den in Punkt 2.
genannten Fristenzeiträume kann abgewichen werden, wenn der
Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht
erfordert.

Warte morgen ab, ob Du wirklich das „Übergabeprotokoll“
bekommst. Dann ist erforderlich, dass Du eine konkrete
Abrechnung der Kaution und der verrechneten Kosten erhälst.
Dazu ist Dein Vermieter verpflichtet. Fordere den Vermieter
auf, die Kaution unter Vorlage der Belege der abgezogenen
Kosten Dir vorzulegen. Wenn Du Rechtsschutz hast, solltest Du
sofort einen Anwalt aufsuchen, dieser Vermieter spielt falsch.

Muß der Vermieter mir nicht Gelegenheit geben die Mängel zu
beseitigen ?
Und wenn nicht, wie kann er einfach die gesamte Kaution
ziehen, ohne Kostenvoranschlag eines Malers ?

Selbstverständlich mss er das.

doch erst mal besten Dank für die schnelle Antwort und bis
Morgen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Heute war noch nichts in der Post,
habe mir aber schon mal einen Termin für Montag beim Anwalt geholt.
Bin mal gespannt ob Morgen was in der Post ist.
Halte Euch weiter auf dem laufenden, vieleicht hilft es ja auch anderen.

Gruß, Carsten