Hallo,
ich habe Heute meine alte Wohnung an meinen Vermieter zurückgegeben (Übergabe).
Ich wohnte im August 5 Jahre in dieser Haushälfte und habe beim Einzug die komplette Wohnung tapeziert incl. Makelatur (Der Vermieter hat die Tapeten bezahlt).
Nun meine Frage:
Ich habe den blauen Mietvertrag für Eigenheime unterschrieben, mit Sonstige Vereinbarungen: Die Kosten für Tapeten und Farbe übernehmen die Vermieter.
Heute bei der Übergabe gefiehlen dem Vermieter einige Räume nicht : Im Schlafzimmer hatte ich bei den zwischenzeitlichen Renovierungen nicht hinter dem Schlafzimmerschrank tapeziert, im Kinderzimmer habe ich nicht neu tapeziert, da es nicht notwendig war , sondern nur eine Borte angebracht, im 2. Kinderzimmer ist eine Wand etwas wellig tapeziert, die Teppiche in den Kinderzimmern sind abgenutzt und einige Flecke sind vorhanden, auf den Fliesen im Flur und in der Küche sind insgesamt 4 kleine Macken, da dort etwas runter gefallen ist (abgesehen von den Dehnungsfugen die nicht vorhanden sind und die sich schon nach einem Jahr bemerbar machten).
Was muß ich bei den beanstandeten Punkten machen, bzw. kann der Vermieter von mir verlangen die Räume zu renovieren und den Teppich zu reinigen ? Wenn ja, muß der Vermieter die Kosten für Tapete und Farbe übernehmen ?
Doch ist noch eine Frage offen, wann gilt eine Wohnung als übernommen und wann muß der Vermieter die Bankbürgschaft uns zurückgeben ?
Ich habe kein Übergabeprotokoll unterschrieben, nur einen Schmierzettel auf dem die obigen Punkte und der Zählerstand notiert war und der Zusatz (habe ich dabeigeschrieben) das die aufgeführten Mängel normale Abnutzung sind.
Danke für Eure Hilfe schon mal im voraus,
Carsten