Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen!

Kürzer konnte ich meine Fragen leider nicht formulieren. Sorry dafür!

Nun haben wir endlich unsere Nebenkostenabrechnung bekommen.
Die für 2001! und 2002. Wir sollen für beide Zeiträume insgesamt 160,-EU
nachzahlen.
Seit August 2001 wohnen wir in dieser unserer ersten Wohnung.

Mal vorneweg: Wenn ich hier gut aufgepasst habe, weiß ich, dass der Vermieter
für 2001 keinen Anspruch auf Rückzahlung hätte, oder doch?

Wir wohnen mit unserem Vermieter in selben (seines) Haus. Außerdem ist noch eine zweite, vermietete Wohnung angeschlossen. Also insgesamt drei. Wir sind aber die Einzigen, die einen Wasserzähler haben. Außer dem Hauptzähler. Unser Vermieter hat einen riesigen Wasserverbrauch. Ich höre jeden! Tag seine Waschmaschine. Wir im verbrauchen im Gegensatz recht wenig, auch weil wir an der Arbeit oder im Sportstudio duschen.
Das Wasser wurde aber nach Personen abgerechnet. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass sei so mit dem Anwalt meines Vermieters abgesprochen und korrekt, weil nur wir einen Zähler haben, und man so nicht richtig abrechnen könne.
Kann doch wohl nicht wahr sein, oder doch?? Unser Zähler zeigt doch genau unseren Verbrauch an. Das Gerät wurde sogar kürzlich vom „Hausinstallateur“ überprüft.
Nach meiner Berechnung müssten wir jedoch kein Geld nachzahlen, sondern hätten Anspruch auf Rückzahlung.

Die Heizkosten wurden nach Nutzfläche abgerechnet –im Mietvertrag stehen 80m², sind aber nur 65m² Wohnfläche (Dachwohnung)- obwohl ein Zähler im März 2002 an unserer Hauptleitung und der der zweiten Mietwohnung montiert wurde. Auf meine Nachfrage hin sagte mir der Vermieter, dass er danach nicht abrechnen könne, weil ihre (Vermieters-) Wohnung keinen Zähler habe. Dadurch fehlen die 100%, und die Rechnung geht nicht auf. Daher die Berechnung nach Ölverbrauch und Fläche. Und eine Installation übersteigt die Kosten/Nutzenrechung.
Wie sieht es hierbei aus? Kann ich es so akzeptieren?

Der Rest – Kanal, Betriebskosten für Heizung, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Versicherungen (nach m²); und Müll (nach Personen)– ist wohl in Ordnung, und ich kann es Euch ersparen.

Vielen Dank für Eure Ausdauer und Hinweise, wie ich mich verhalten soll.

Viele Grüße
Gerrit

An dieser Stelle meine tiefe Bewunderung an GünterW, der mir hier (u.a.!) immer unermüdlich (positiv) auffällt! Wollte ich schon lange mal sagen. :wink:

Hallo Gerrit,

Nun haben wir endlich unsere Nebenkostenabrechnung bekommen.
Die für 2001! und 2002. Wir sollen für beide Zeiträume
insgesamt 160,-EU
nachzahlen.
Seit August 2001 wohnen wir in dieser unserer ersten Wohnung.

Mal vorneweg: Wenn ich hier gut aufgepasst habe, weiß ich,
dass der Vermieter
für 2001 keinen Anspruch auf Rückzahlung hätte, oder doch?

Richtig. Wenn der Abrechnungszeitraum für 2001 spätestens der 31.12.2001 gewesen ist, hätte die Abrechnung spätestens am 31.12.2002 vorgelegt sein müssen. So ist also nichts zu zahlen.

Wir wohnen mit unserem Vermieter in selben (seines) Haus.
Außerdem ist noch eine zweite, vermietete Wohnung
angeschlossen. Also insgesamt drei. Wir sind aber die
Einzigen, die einen Wasserzähler haben. Außer dem Hauptzähler.
Unser Vermieter hat einen riesigen Wasserverbrauch. Ich höre
jeden! Tag seine Waschmaschine. Wir im verbrauchen im
Gegensatz recht wenig, auch weil wir an der Arbeit oder im
Sportstudio duschen.
Das Wasser wurde aber nach Personen abgerechnet. Auf meine
Nachfrage wurde mir gesagt, dass sei so mit dem Anwalt meines
Vermieters abgesprochen und korrekt, weil nur wir einen Zähler
haben, und man so nicht richtig abrechnen könne.

Das ist falsch. Mit Dir kann jederzeit Dein Verbrauch abgerechnet werden. Ausserdem ist es ein Drei-Familine-Haus und der Vermieter hat nach Verbrauch abzurechnen.

Kann doch wohl nicht wahr sein, oder doch?? Unser Zähler zeigt
doch genau unseren Verbrauch an. Das Gerät wurde sogar
kürzlich vom „Hausinstallateur“ überprüft.
Nach meiner Berechnung müssten wir jedoch kein Geld
nachzahlen, sondern hätten Anspruch auf Rückzahlung.

Also hier Widerspruch erheben.

Die Heizkosten wurden nach Nutzfläche abgerechnet –im
Mietvertrag stehen 80m², sind aber nur 65m² Wohnfläche
(Dachwohnung)- obwohl ein Zähler im März 2002 an unserer
Hauptleitung und der der zweiten Mietwohnung montiert wurde.
Auf meine Nachfrage hin sagte mir der Vermieter, dass er
danach nicht abrechnen könne, weil ihre (Vermieters-) Wohnung
keinen Zähler habe.

Das ist insoweit richtig. Eine vernünftige Berechnung ist offenbar von Deinem Vermieter auch nicht gewollt.

Dadurch fehlen die 100%, und die Rechnung

geht nicht auf. Daher die Berechnung nach Ölverbrauch und
Fläche.

Es darf aber nur die tatsächliche Fläche abgerechnet werden.

Und eine Installation übersteigt die

Kosten/Nutzenrechung.
Wie sieht es hierbei aus? Kann ich es so akzeptieren?

Der Rest – Kanal, Betriebskosten für Heizung,
Schornsteinfeger, Grundsteuer, Versicherungen (nach m²);

aber nur den tatsächlichen Quadratmetern nicht nach denen im Mietvrtrag

und

Müll (nach Personen)– ist wohl in Ordnung, und ich kann es
Euch ersparen.

Weshalb Müll nach Personen. Wird von eurer Müllabfuht nach Personen abgerechnet ?

:An dieser Stelle meine tiefe Bewunderung an GünterW, der mir

hier (u.a.!) immer unermüdlich (positiv) auffällt! Wollte ich
schon lange mal sagen. :wink:

Danke, mir macht es Spass. Ich kann nämlich aus anderen Fällen, wenn ich dann Bücher und Schriften wälze auch für meine praktische Tätigkeit etwas gewinnen.

Nun aber noch ein Hinweis zur Heizkostenabrechnung. Nachdem ihr Uhren habt und trotzdem keine ordnungsgemässe Abrechnung erfolgt, kannst Du von den Heizkosten 15 % abziehen. ( Wobei ich unterstelle, dass eine Vereinbarung nach Wohnfläche bei der Heizung nicht vereinbart wurde)

Gruss Günter

Hallo Günter!!

Hallo Gerrit,

Wir wohnen mit unserem Vermieter in selben (seines) Haus.
Außerdem ist noch eine zweite, vermietete Wohnung
angeschlossen. Also insgesamt drei. Wir sind aber die
Einzigen, die einen Wasserzähler haben. Außer dem Hauptzähler.
Unser Vermieter hat einen riesigen Wasserverbrauch. Ich höre
jeden! Tag seine Waschmaschine. Wir im verbrauchen im
Gegensatz recht wenig, auch weil wir an der Arbeit oder im
Sportstudio duschen.
Das Wasser wurde aber nach Personen abgerechnet. Auf meine
Nachfrage wurde mir gesagt, dass sei so mit dem Anwalt meines
Vermieters abgesprochen und korrekt, weil nur wir einen Zähler
haben, und man so nicht richtig abrechnen könne.

Das ist falsch. Mit Dir kann jederzeit Dein Verbrauch
abgerechnet werden. Ausserdem ist es ein Drei-Familine-Haus
und der Vermieter hat nach Verbrauch abzurechnen.

Kann doch wohl nicht wahr sein, oder doch?? Unser Zähler zeigt
doch genau unseren Verbrauch an. Das Gerät wurde sogar
kürzlich vom „Hausinstallateur“ überprüft.
Nach meiner Berechnung müssten wir jedoch kein Geld
nachzahlen, sondern hätten Anspruch auf Rückzahlung.

Also hier Widerspruch erheben.

Die Heizkosten wurden nach Nutzfläche abgerechnet –im
Mietvertrag stehen 80m², sind aber nur 65m² Wohnfläche
(Dachwohnung)- obwohl ein Zähler im März 2002 an unserer
Hauptleitung und der der zweiten Mietwohnung montiert wurde.
Auf meine Nachfrage hin sagte mir der Vermieter, dass er
danach nicht abrechnen könne, weil ihre (Vermieters-) Wohnung
keinen Zähler habe.

Das ist insoweit richtig. Eine vernünftige Berechnung ist
offenbar von Deinem Vermieter auch nicht gewollt.

Das befürchte ich schon lange. Sein Verhalten deutet schon seit unserem Einzug darauf hin.

Dadurch fehlen die 100%, und die Rechnung

geht nicht auf. Daher die Berechnung nach Ölverbrauch und
Fläche.

Es darf aber nur die tatsächliche Fläche abgerechnet werden.

Und eine Installation übersteigt die

Kosten/Nutzenrechung.
Wie sieht es hierbei aus? Kann ich es so akzeptieren?

Der Rest – Kanal, Betriebskosten für Heizung,
Schornsteinfeger, Grundsteuer, Versicherungen (nach m²);

aber nur den tatsächlichen Quadratmetern nicht nach denen im
Mietvrtrag

Hört sich gut an. Nur wird er explodieren, wenn ich sage, daß die Fläche falsch berechnet wurde. Die denken doch, sie wissen und können alles! Alles in allem hast Du mir schonmal den Tag gerettet!

und

Müll (nach Personen)– ist wohl in Ordnung, und ich kann es
Euch ersparen.

Weshalb Müll nach Personen. Wird von eurer Müllabfuhr nach
Personen abgerechnet ?

Soweit ich weiß, gibt es eine vierteljährliche Rechnung fürs ganze Haus.
Wie sollte abgerechnet werden?

:An dieser Stelle meine tiefe Bewunderung an GünterW, der mir

hier (u.a.!) immer unermüdlich (positiv) auffällt! Wollte ich
schon lange mal sagen. :wink:

Danke, mir macht es Spass. Ich kann nämlich aus anderen
Fällen, wenn ich dann Bücher und Schriften wälze auch für
meine praktische Tätigkeit etwas gewinnen.

Das ist das Wichtigste!

Nun aber noch ein Hinweis zur Heizkostenabrechnung. Nachdem
ihr Uhren habt und trotzdem keine ordnungsgemässe Abrechnung
erfolgt, kannst Du von den Heizkosten 15 % abziehen. ( Wobei
ich unterstelle, dass eine Vereinbarung nach Wohnfläche bei
der Heizung nicht vereinbart wurde)

Es wurde gar nichts vereinbart. Ist unser erstes Mietverhältniss.
Im Vertrag steht von Art der Abrechnung nichts.

Gruss Günter

Gruß Gerrit

Hallo Günter!!

Hört sich gut an. Nur wird er explodieren, wenn ich sage, daß
die Fläche falsch berechnet wurde. Die denken doch, sie wissen
und können alles! Alles in allem hast Du mir schonmal den Tag
gerettet!

Der Vermieter darf keine andere Fläche als die tatsächlich bestehende berechnen. Eine falsche Wohnfläche in der Abrechnung zu korrigieren ist gem. § 812 zuerst einmal eine ungerechtfertigte Bereicherung. Diese Kosten sind dme Mieter zu erstatten. Weigerung, die Fläche zu ändern, kann auch im Einzelfall Betrug sein.

::Weshalb Müll nach Personen. Wird von eurer Müllabfuhr nach

Personen abgerechnet ?

Soweit ich weiß, gibt es eine vierteljährliche Rechnung fürs
ganze Haus.
Wie sollte abgerechnet werden?

Erkundige Dich bei der Verwaltung Deiner Heimatstadt.

Nun aber noch ein Hinweis zur Heizkostenabrechnung. Nachdem
ihr Uhren habt und trotzdem keine ordnungsgemässe Abrechnung
erfolgt, kannst Du von den Heizkosten 15 % abziehen. ( Wobei
ich unterstelle, dass eine Vereinbarung nach Wohnfläche bei
der Heizung nicht vereinbart wurde)

Es wurde gar nichts vereinbart. Ist unser erstes
Mietverhältniss.
Im Vertrag steht von Art der Abrechnung nichts.

Dann kann es bei 15 % Abzug bei den Heizkosten bleiben.

Gruss Günter

Hi!

Wenn die Wohnung soviel kleiner ist als im Vertrag angegeben würde ich mal überprüfen inwieweit du gar die Miete reduzieren kannst - alle Vorraussetzungen kenn ich dafür leider nicht zumal sich da glaub ich vor kurzem auch was geändert hat.

Bernd

Hallo Gerrit,

Inhaltlich will und kann ich gar nicht auf Deine Frage eingehen, das hat ja Günter schon in gewohnt zuverlässiger Weise getan. Es ist allerdings nicht nur bei Dir so, dass Einliegerwohnungen in großen Einfamilienhäusern dazu dienen, die Mieter der Wohnung(en) an den Nebenkosten des Hauses über Gebühr zu beteiligen, die eigentlich vom Eigentümer selbst zu tragenden Kosten also zu einem gewissen Anteil auf die Mieter abzuwälzen. Dadurch wird das Wohnen in solchen Wohnungen in Hinsicht auf die Nebenkosten sehr teuer, weil beispielsweise die Wahl der Aufteilung mancher Nebenkosten nach Personen einer de facto 50:50-Teilung entspricht, obwohl die „eigentliche“ Teilung der Kosten natürlich nicht gleichmäßig wäre. Witzig wird es, wenn Nebenkosten nach Wohneinheiten aufgeteilt werden. Dann zählt die kleine Einliegerwohnung ebenso als eine Einheit wie das ganze Einfamilienhaus.

Jens

Hallo Günter!!

Hört sich gut an. Nur wird er explodieren, wenn ich sage, daß
die Fläche falsch berechnet wurde. Die denken doch, sie wissen
und können alles! Alles in allem hast Du mir schonmal den Tag
gerettet!

Der Vermieter darf keine andere Fläche als die tatsächlich
bestehende berechnen. Eine falsche Wohnfläche in der
Abrechnung zu korrigieren ist gem. § 812 zuerst einmal eine
ungerechtfertigte Bereicherung. Diese Kosten sind dme Mieter
zu erstatten. Weigerung, die Fläche zu ändern, kann auch im
Einzelfall Betrug sein.

Ich denke, die wissen es gar nicht, daß sie die Wohnfläche falsch berechnet haben. Die GRUNDfläche ist 80m². Stimmt auf Punkt. Soweit sogut. Aber wir haben unmengen Dachschrägen. Was aber wiederum sehr gemütlich ist. Obwohl, wenn ich es mir recht überlege, könnte man doch glauben, daß sie da vorsätzlich was falsches berechnet haben. Nachdem was ich bis jetzt so mitbekommen habe…
Mir läßt das mit dem Wasser keine Ruhe. Die veranstalten Wasser-Orgien und wir sollen dafür zahlen.

::Weshalb Müll nach Personen. Wird von eurer Müllabfuhr nach

Personen abgerechnet ?

Soweit ich weiß, gibt es eine vierteljährliche Rechnung fürs
ganze Haus.
Wie sollte abgerechnet werden?

Erkundige Dich bei der Verwaltung Deiner Heimatstadt.

Mach ich gleich morgen.

Nun aber noch ein Hinweis zur Heizkostenabrechnung. Nachdem
ihr Uhren habt und trotzdem keine ordnungsgemässe Abrechnung
erfolgt, kannst Du von den Heizkosten 15 % abziehen. ( Wobei
ich unterstelle, dass eine Vereinbarung nach Wohnfläche bei
der Heizung nicht vereinbart wurde)

Es wurde gar nichts vereinbart. Ist unser erstes
Mietverhältniss.
Im Vertrag steht von Art der Abrechnung nichts.

Dann kann es bei 15 % Abzug bei den Heizkosten bleiben.

Da werd ich dann nichts gegen sagen.

Gruss Günter

Danke
Gruß Gerrit

Hab was übersehen. ERGÄNZUNG zum Posting.
Hallo Ihr!

Ich hab noch eine Frage:

Das die Heizkosten nach Fläche abgerechnet wurden, sagte ich bereits.
Aber die Gesamtsumme scheint mir ziemlich hoch. 1680,88EU für 12 Monate. Sind für unsere „80m²“ 472,-EU.
Hier wurde angeblich nur das verbrauchte Öl berechnet. Unterlagen dazu konnte ich nicht einsehen. Wenn unsere Vermieter schon bei der nachvollziehbaren Wasserberechnung nach oben korrigieren, was könnte man da beim Öl erst machen…?
Da wir noch nie eine Abrechnung bekommen haben, habe ich auch keinen Vergleich.
Die gesamte bewohnte GRUNDfläche „unseres“ Hauses beträgt lt. Abrechnung 285m² (80 & 60m² Dachwhg.) und 145m² EG.

Danke schon mal auch hierzu!!

Viele Grüße
Gerrit