Meine Freundin hat eine Unmenge an verschiedenen Rechnungen (keine Mahnungen) von der BEWAG (Stromversorger) bekommen. Teilweise sogar Stornos. Es geht immer um den selben Anschluss. Zeiträume: 10.99-12.99; 01.00 - 12.00 und 01.-03.01.
Meine Fragen:
Verjährungsfrist? 4 Jahre? Dann wären die Anprüche aus 99 zum 31.12.2003 verjährt?!?
Soll sie gar nicht reagieren um zu erfahren, welche Ansprüche noch vorhanden sind u. in welcher Höhe. Gilt das schon als Verhandlung u. gefährde ich dadurch die Verjährung? Also abwarten bis der Mahnbescheid kommt, auch wenn dadurch weitere Kosten entstehen?
also wenn es möglich ist, sollte man nie auf einen Mahnbescheid warten, sondern selbst aktiv werden und versuchen die Probleme zu lösen.
Meine Freundin hat eine Unmenge an verschiedenen Rechnungen
(keine Mahnungen) von der BEWAG (Stromversorger) bekommen.
Teilweise sogar Stornos. Es geht immer um den selben
Anschluss. Zeiträume: 10.99-12.99; 01.00 - 12.00 und
01.-03.01.
Meine Fragen:
Verjährungsfrist? 4 Jahre? Dann wären die Anprüche aus 99 zum
31.12.2003 verjährt?!?
Soll sie gar nicht reagieren um zu erfahren, welche Ansprüche
noch vorhanden sind u. in welcher Höhe. Gilt das schon als
Verhandlung u. gefährde ich dadurch die Verjährung? Also
abwarten bis der Mahnbescheid kommt, auch wenn dadurch weitere
Kosten entstehen?
Deine Freundin soll zuerst einmal klären, weshalb dieses offensichtliches Durcheinander entstanden ist und welche Konsequenzen nachweisbar notwendig weren.