Hallo liebe Mietrechtsexperten,
sind schriftliche, e-mail Vereinbarungen, die vor dem Vertragsabschluß gemacht wurden, aber nicht im Mietvertrag stehen, gültig? Ich hatte einen Satz zur Ablöse einer Investition im Mietvertrag vergessen? (sehr ärgerlich, ich weiss)
Vielen Dank
Birgit
Hier auch nochmal ein Danke an Günter W, der hier die Goldmedaille als „Mietrechts-7-Kämpfer“ bekommen sollte. Günter hatte mir bereits einmal sehr hilfreich Auskunft gegeben!
Hallo Birgit,
sind schriftliche, e-mail Vereinbarungen, die vor dem
Vertragsabschluß gemacht wurden, aber nicht im Mietvertrag
stehen, gültig? Ich hatte einen Satz zur Ablöse einer
Investition im Mietvertrag vergessen? (sehr ärgerlich, ich
weiss)
Wenn im Vorfeld eines Mietvertrages Verhandlungen und/oder Vereinbarungen besprochen, jedoch dann nicht im Mietvertrag aufgenommen werden, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Seite, die Wert auf einen gewissen Passus legt und nunmehr bei schriftlicher Abfassung nicht mehr darauf besteht, verzichtet.
Ohne ein Entgegenkommen der anderen Seite - keine Aussicht -
Gruss Günter