Hallo,
ich darf hier eigentlich keine Hunde halten. Jetzt möchte ich bis Ende diesen Jahres einen „Gast-Hund“ aufnehmen, zum 1ten 1ten ziehe ich eh um, da ist Hundehaltung kein Problem.
Ist das rechtl. einwandfrei mehrere Wochen einen Hund als „Gast“ zu halten?
Vielen Dank schon mal
Sabine
Hallo,
ich darf hier eigentlich keine Hunde halten. Jetzt möchte ich
bis Ende diesen Jahres einen „Gast-Hund“ aufnehmen, zum 1ten
1ten ziehe ich eh um, da ist Hundehaltung kein Problem.
Ist das rechtl. einwandfrei mehrere Wochen einen Hund als
„Gast“ zu halten?
Vielen Dank schon mal
Hallo Sabine,
nein, Du bist nicht im Recht. Auch die Aufnahme eines „Gasthundes“ - wobei ich eher glaube, dass Du Tierhaltung willst und den Hund einfach als " Gast " darstellst, weil ein Schlupfloch gesucht wird - bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Wie bereits im Thread zu " Yorkshire" hingewiesen kannst Du ganz erhebliche Probleme bekommen. Ist der Hund nicht stubenrein und uriniert auf den Boden ist es durchaus möglich, dass der Vermieter von Dir Schadenersatz verlangt.
Bei allem Verständnis für Tierfreude. Es gibt auch Menschen, die allergisch sind und schon deshalb ist es diesen Mietern gegenüber rücksichtslos, ohne Zustimmung des Vermieters Tiere zu halten und andere später wegen des eigenen Egoismusses lebensgefährlich zu tangieren. Wenn der Vermieter Zustimmung zur Tierhaltung verlangt, hat er sich sicher etwas dabei gedacht oder er hat in Einzelfällen auch schon Lehrgeld wegen der Erlaubnis gezahlt. Ich erlebe beruflich selten einen Mieter, der sich gegen Schäden aus der Tierhaltung versichert hat.
GRuss Günter