Ende eines Untermietverhältnisses

Guten Tag!

Mein Problem in kurzen Worten dargestellt: Ich lebe seit ca. 6 Jahren als Untermieter in einer Hamburger Wohnung. Vor ein paar Monaten hat sich herausgestellt, dass die Hauptmieterin gar nicht an mich hätte untervermieten dürfen. Der Vermieter hat nun vorgegeben, dass entweder die Hauptmieterin wieder einzieht (was nicht in Frage kommt) oder aber das Mietverhältnis muss spätestens zum Ende 02/2004 gekündigt werden (so soll es sein).

Die Hauptmieterin hat sich seither nicht gerührt; die Wohnung auch nicht gekündigt (was sie lt. Aussage des Vermieters hätte tun müssen/sollen).
Die Miete wurde von mir an die Hauptmieterin gezahlt; Inzwischen weiß ich auch, dass die Hauptmieterin von mir mehr Miete eingefordert hat, als sie an den Vermieter gezahlt hat.

Für mich wichtige Fragen: ob oder welche Renovierungen in der Wohnung muss ich durchführen; für welche Renovierungen ist die Hauptmieterin verantwortlich? Welche Kündigungsfrist muss ich gegenüber der Hauptmieterin wahren? Mal angenommen, ich finde eine Wohnung zum 01.01.2004: kann ich für die Mietzahlungen Jan. und Feb. 2004 herangezogen werden? Oder sogar länger, falls der Vermieter auf eine Kündigungsfrist der Hauptmieterin besteht? Da die sich ja noch so gar nicht gerührt hat könnte sich das ja noch hinziehen …

Wäre klasse, wenn Ihr meine Fragen beantworten könntet oder sonstige Tipps für mich habt.
Eins noch: Die Vermieterin ist eine Bekannte von mir; zwar keine sooo gute Freundin, aber großartige rechtliche Schritte würde ich gern möglichst umgehen …

Vielen Dank im Voraus!
Vince.

Hallo Vincent,

dann wollen wir mal an Deine Sache ran.

Mein Problem in kurzen Worten dargestellt: Ich lebe seit ca. 6
Jahren als Untermieter in einer Hamburger Wohnung.

Besteht mit der Hauptmieterin ein Mietvertrag ? Wenn nein, hat sie an Dich keine Ansprüche. Der Vermieter muss sich ohnehin an die Hauptmieterin richten.

Vor ein

paar Monaten hat sich herausgestellt, dass die Hauptmieterin
gar nicht an mich hätte untervermieten dürfen. Der Vermieter
hat nun vorgegeben, dass entweder die Hauptmieterin wieder
einzieht (was nicht in Frage kommt) oder aber das
Mietverhältnis muss spätestens zum Ende 02/2004 gekündigt
werden (so soll es sein).

okay, also endet das Mietverhälktnis zum 28.02.2004, soweit habe ich es verstanden.

Die Hauptmieterin hat sich seither nicht gerührt; die Wohnung
auch nicht gekündigt (was sie lt. Aussage des Vermieters hätte
tun müssen/sollen).

Der Vermieter hat recht. Ich würde an Deiner Stelle umgehend mir eine andere Wohnung suchen.

Die Miete wurde von mir an die Hauptmieterin gezahlt;
Inzwischen weiß ich auch, dass die Hauptmieterin von mir mehr
Miete eingefordert hat, als sie an den Vermieter gezahlt hat.

Alle mal wegsehen ! Wenn das so ist, frage doch einmal die Hauptmieterin, wann sie mit den von Dir verlangten Mehrmieteinnahmen die Wohnung renoviert oder aber, ob sie die Einnahmen beim Finanzamt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angemeldet und versteuert hat. Hast Du einen schriftlichen Mietvertrag, lehne jede Leistung von Schönheitsreparaturn ab, verweise auf die unzulässigen Mehreinnahmen, die für die Renovierung verwendte werden können.

Besteht kein schriftlicher Mietvertrag - also auch keine Verpflichtung zur Renovierung - verlange die höhere Miete zurück. Wenn sich die Hauptmieterin weigetr, fordere sie auf Dir an Eides Statt zu verscihern, dass die Mieteinnahmen versteuert sind. Lehnt sie auch dies ab, teile ihr einfahc mit, dass Du Dich an das Fiannzamt zur Auskunbft wenden wirst ( Du bekommst dort keien Auskunft, aber die Anfrage reicht aus, um die Steuerfahndung auf den Weg zu setzen)

Hier muss man nun wissen, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt.

Für mich wichtige Fragen: ob oder welche Renovierungen in der
Wohnung muss ich durchführen; für welche Renovierungen ist die
Hauptmieterin verantwortlich? Welche Kündigungsfrist muss ich
gegenüber der Hauptmieterin wahren? Mal angenommen, ich finde
eine Wohnung zum 01.01.2004: kann ich für die Mietzahlungen
Jan. und Feb. 2004 herangezogen werden? Oder sogar länger,
falls der Vermieter auf eine Kündigungsfrist der Hauptmieterin
besteht? Da die sich ja noch so gar nicht gerührt hat könnte
sich das ja noch hinziehen …

Wäre klasse, wenn Ihr meine Fragen beantworten könntet oder
sonstige Tipps für mich habt.
Eins noch: Die Vermieterin ist eine Bekannte von mir; zwar
keine sooo gute Freundin, aber großartige rechtliche Schritte
würde ich gern möglichst umgehen …

Es wird Dir wohl am Ende kaum etwas anderes übrig bleiben. Von „keine so gute Freundin“ ist wohl auch nicht zu reden, wenn Du ausgenommen wirst.

Gruss Günter