Hallo Community,
vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen.
Ich bin Mitte MAi aus meiner Wohnung ausgezogen.Die Schönheitsreparaturen sind erfolgt und der Teppich gereinigt worden. Es gab jedoch 2 Tintenflecken, die sich nicht entfernen liessen.
Mein Vermieter hat sich vorbehalten, die Kaution die vollen 6 Monate zu behalten (was ja leider rechtens ist…)um die Flecken entfernen zu lassen. Da das nicht geklappt ja, will er einen neuen Teppich einlegen lassen.
Meine Frage lauten jetzt: 1) Wie lange kann er die Kaution noch behalten? Hätte er nicht innerhalb der 6 Monate agieren müssen ( es ist noch eine Woche zum Ablauf der Frist)?
2) Muß ich, obwohl der Teppich (ca.30 qm²)kaum abgenutzt ist zulassen, das er einen neuen Teppich einlegt (ich war 4 Jahre in der Wohnung).
Ich bedanke mich schon einmal ganz herzlich für alle Hinweise.
Mit freundlichsten Grüßen,
euer Christian
Hallo Christian,
kann es ein, dass Dein Vermieter wirtschaftliche Probleme hat ? Die Wohnung steht doch sicher nicht leer.
Hast Du den Nachweis auf welchem Konto getrennt von seinem Vermögen der Vermieter die Kaution angelegt hat ? Wenn nein, fordere ihn auf, innerhalb einer Woche den Nachweis vorzulegen, wo er die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat.
vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen.
Ich bin Mitte MAi aus meiner Wohnung ausgezogen.Die
Schönheitsreparaturen sind erfolgt und der Teppich gereinigt
worden. Es gab jedoch 2 Tintenflecken, die sich nicht
entfernen liessen.
Mein Vermieter hat sich vorbehalten, die Kaution die vollen 6
Monate zu behalten (was ja leider rechtens ist…)um die
Flecken entfernen zu lassen. Da das nicht geklappt ja, will er
einen neuen Teppich einlegen lassen.
Meine Frage lauten jetzt: 1) Wie lange kann er die Kaution
noch behalten? Hätte er nicht innerhalb der 6 Monate agieren
müssen ( es ist noch eine Woche zum Ablauf der Frist)?
2) Muß ich, obwohl der Teppich (ca.30 qm²)kaum abgenutzt ist
zulassen, das er einen neuen Teppich einlegt (ich war 4 Jahre
in der Wohnung).
Er hat die Kaution insoweit erst dann abzurechnen, wenn auch eine mögliche Nebenkostenabrechnung erledigt ist. Trotzdem muss der Vermieter nachweisen wie er die Kaution angelegt hat.
Gruss Günter
Hallo Christian,
Meine Frage lauten jetzt:
2) Muß ich, obwohl der Teppich (ca.30 qm²)kaum abgenutzt ist
zulassen, das er einen neuen Teppich einlegt (ich war 4 Jahre
in der Wohnung).
Das kommt auf die Größe des Fleckens an. Dann darauf wie lange der Teppich insgesamt liegt. Es werden 10 Jahre für Teppichboden mittlerer Qualität als Benutzungsdauer berücksichtigt. Vorausgesetzt dass der Teppichboden bei Deinem Einzug neu war, was sicher mit einer Rehnung zu beweisen ist und Deine Mietzeit vier Jahre betragen hat, wäre eine Kostenerstattung neu für alt für den Restwert der restlichen sechs Jahre von Dir zu zahlen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
schon mal vielen herzlich Dank.
Der Flecken liegen nebeneinander und haben zusammen die Größe von einer Zigarettenschachtel.Der Teppich liegt auch 4 Jahre, das gesamte Haus ist vorher renociert worden.
In der Tat hat mein Nachmieter seine Kaution schon bezahlt.
Er hat zudem gesagt, dass der Fleck ihn nicht stört.
Die Kaution ist auf einem Sparbuch angelegt, das ich zwar habe, ohne Aufhebung des Sperrvermerks aber nicht nutzen kann(sprich, das Konto ist verpfändet).
Wäre ein Gang zum Anwalt ratsam?
Vielen Dank nochmals.
Gruß Christian
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Hallo Christian,
Der Flecken liegen nebeneinander und haben zusammen die Größe
von einer Zigarettenschachtel.Der Teppich liegt auch 4 Jahre,
das gesamte Haus ist vorher renociert worden.
Gut, dann musst Du 60 % der Kosten als Schadenersatz tragen.
In der Tat hat mein Nachmieter seine Kaution schon bezahlt.
Er hat zudem gesagt, dass der Fleck ihn nicht stört.
Dies ist für Deinen Vermieter unerheblich was der Nachmeiter sagt. Ich versuche es mal aus der Haftpflicht bei Autos darzustellen. Ein Lackschaden kannst Du in der Werkstatt ausbessern lassen. Machst Du das nicht, berechnet die Versicherung die Wretminderung und erstatte Dir diese. So ähnlich funktioniert es bei Teppichboden.
Die Kaution ist auf einem Sparbuch angelegt, das ich zwar
habe, ohne Aufhebung des Sperrvermerks aber nicht nutzen
kann(sprich, das Konto ist verpfändet).
Wäre ein Gang zum Anwalt ratsam?
Ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. Ausser Du hast Rechtsschutz. Schreibe den Vermieter an, teile ihm mit, dass Du Dich informiert hast und anteilige Kosten in Höhe von 40 % ( für vier Jahre ) tragen musst und diesen Betrag auch bereit bist zu zahlen. Bitte den Vermieter die ursprüngliche Rechnung für den Teppichboden Dir zur Überprüfung der Kosten in Kopie zu überlassen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
Ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. Ausser Du hast
Rechtsschutz. Schreibe den Vermieter an, teile ihm mit, dass
Du Dich informiert hast und anteilige Kosten in Höhe von 40 %
( für vier Jahre ) tragen musst und diesen Betrag auch bereit
bist zu zahlen. Bitte den Vermieter die ursprüngliche Rechnung
für den Teppichboden Dir zur Überprüfung der Kosten in Kopie
zu überlassen.
wäre hier nicht ratsam, die Haftpflich (sofern vorhanden) über den Fall zu informieren? Sollen die sich doch darum kümmern.
Gruss, Niels
Hallo Günter,
Er hat die Kaution insoweit erst dann abzurechnen, wenn auch
eine mögliche Nebenkostenabrechnung erledigt ist. Trotzdem
muss der Vermieter nachweisen wie er die Kaution angelegt hat.
meines Wissens darf die Kaution dann aber nur in der Höhe der max. zu erwartenden Nebenkostennachzahlung einbehalten werden.
Gruss, Niels
Selbstverständlich, wenn vorhanden.
Gruss Günter
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