Hallo,
ich hatte vor ein paar Wochen mal gepostet, dass ein Bekannter von mir die Miete mindern wollte, weil es in seiner Wohnung zu kalt war.
Der Vermieter - der in London lebt und nur gelegentlich seine Mietobjekte in Deutschland inspiziert - hat dann wohl kalte Füße bekommen wg. Androhung der Mietkürzung. Na ja, er hat sich dann mit meinem Bekannten auf eine Wohnungsbesichtigung geeinigt. Außerdem wurde mit einer Firma ein Termin wg. der Reparaturarbeiten gemacht. So weit, so gut.
Jetzt kommen die beiden Hämmmer:
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Der Vermieter hat meinem Bekannten, der elf Jahre dort gewohnt hat, den Vorwurf gemacht, was ihm denn einfiele, dass er solange dort so billig gewohnt habe, und ihm prompt die Miete um 20% zum 1.1.04 erhöht. Ausgesprochen wurde diese übrigens am 29.10.03 bei der Wohnungsebesichtigung (bisher noch nichts schriftliches).
Ich finde das ein Unding! Ist der Vorwurf des Vermieters berechtigt (habe da so meine Zweifel: Seit wann muß ein Mieter seinen Vermieter darauf hinweisen, dass eine Mieterhöhung fällig ist? Blödsinn, meiner Meinung nach!). Und: Ist die Mieterhöhung überhaupt so fristgemäß wirksam (habe mal was von drei Monaten vorher gehört)? -
Die Heizungs- und Elektrofirma stellte tags darauf fest: „Oh, Sie haben ja einen asbestverseuchten Heizkörper hier stehen! Der muß unbedingt 'raus! Es besteht akute Krebsgefahr!“
Mein Bekannter hat sich das von der Firma dann auch schriftlich bestätigen lassen. Die Heizung selbst ist 1978 installiert worden (der Vormieter hat also auch schon 12 Jahre damit gelebt).
Frage: Welchen Schadensersatz kann mein Bekannter dafür nun fordern?
Und: Die Mieterhöhung sollte aufgrund dieser Ungeheuerlichkeit doch wohl vom Tisch sein, oder? Kann er nicht eher umgekehrt sofort die Miete um X % kürzen, und wenn ja, wieviel?
Antworten dazu wären sehr hilfreich.
Euer Carsten