Heizkörper 11 Jahre asbestverseucht - was tun?

Hallo,

ich hatte vor ein paar Wochen mal gepostet, dass ein Bekannter von mir die Miete mindern wollte, weil es in seiner Wohnung zu kalt war.

Der Vermieter - der in London lebt und nur gelegentlich seine Mietobjekte in Deutschland inspiziert - hat dann wohl kalte Füße bekommen wg. Androhung der Mietkürzung. Na ja, er hat sich dann mit meinem Bekannten auf eine Wohnungsbesichtigung geeinigt. Außerdem wurde mit einer Firma ein Termin wg. der Reparaturarbeiten gemacht. So weit, so gut.

Jetzt kommen die beiden Hämmmer:

  1. Der Vermieter hat meinem Bekannten, der elf Jahre dort gewohnt hat, den Vorwurf gemacht, was ihm denn einfiele, dass er solange dort so billig gewohnt habe, und ihm prompt die Miete um 20% zum 1.1.04 erhöht. Ausgesprochen wurde diese übrigens am 29.10.03 bei der Wohnungsebesichtigung (bisher noch nichts schriftliches).
    Ich finde das ein Unding! Ist der Vorwurf des Vermieters berechtigt (habe da so meine Zweifel: Seit wann muß ein Mieter seinen Vermieter darauf hinweisen, dass eine Mieterhöhung fällig ist? Blödsinn, meiner Meinung nach!). Und: Ist die Mieterhöhung überhaupt so fristgemäß wirksam (habe mal was von drei Monaten vorher gehört)?

  2. Die Heizungs- und Elektrofirma stellte tags darauf fest: „Oh, Sie haben ja einen asbestverseuchten Heizkörper hier stehen! Der muß unbedingt 'raus! Es besteht akute Krebsgefahr!“
    Mein Bekannter hat sich das von der Firma dann auch schriftlich bestätigen lassen. Die Heizung selbst ist 1978 installiert worden (der Vormieter hat also auch schon 12 Jahre damit gelebt).

Frage: Welchen Schadensersatz kann mein Bekannter dafür nun fordern?
Und: Die Mieterhöhung sollte aufgrund dieser Ungeheuerlichkeit doch wohl vom Tisch sein, oder? Kann er nicht eher umgekehrt sofort die Miete um X % kürzen, und wenn ja, wieviel?

Antworten dazu wären sehr hilfreich.

Euer Carsten

Hallo Carsten,

Der Vermieter - der in London lebt und nur gelegentlich seine
Mietobjekte in Deutschland inspiziert - hat dann wohl kalte
Füße bekommen wg. Androhung der Mietkürzung. Na ja, er hat
sich dann mit meinem Bekannten auf eine Wohnungsbesichtigung
geeinigt. Außerdem wurde mit einer Firma ein Termin wg. der
Reparaturarbeiten gemacht. So weit, so gut.

Jetzt kommen die beiden Hämmmer:

  1. Der Vermieter hat meinem Bekannten, der elf Jahre dort
    gewohnt hat, den Vorwurf gemacht, was ihm denn einfiele, dass
    er solange dort so billig gewohnt habe, und ihm prompt die
    Miete um 20% zum 1.1.04 erhöht. Ausgesprochen wurde diese
    übrigens am 29.10.03 bei der Wohnungsebesichtigung (bisher
    noch nichts schriftliches).
    Ich finde das ein Unding! Ist der Vorwurf des Vermieters
    berechtigt (habe da so meine Zweifel: Seit wann muß ein Mieter
    seinen Vermieter darauf hinweisen, dass eine Mieterhöhung
    fällig ist? Blödsinn, meiner Meinung nach!). Und: Ist die
    Mieterhöhung überhaupt so fristgemäß wirksam (habe mal was von
    drei Monaten vorher gehört)?

Eine Mieterhöhung muss begründet sein. Begründungen sind " 1. Mietspiegel, 2. mindestens drei Vergleichswohnungen, 3. ein Mietwertgutachten, kann auch ein Gebäudegutachten sein, das beinhaltet, wie hoch die Einnahmen pro qm als Einnahmen zu rechnen sind ( muss dann aber aktuell sein ). Also, ohne genau Begründgung keine Mieterhöhung.

  1. Die Heizungs- und Elektrofirma stellte tags darauf fest:
    „Oh, Sie haben ja einen asbestverseuchten Heizkörper hier
    stehen! Der muß unbedingt 'raus! Es besteht akute
    Krebsgefahr!“
    Mein Bekannter hat sich das von der Firma dann auch
    schriftlich bestätigen lassen. Die Heizung selbst ist 1978
    installiert worden (der Vormieter hat also auch schon 12 Jahre
    damit gelebt).

Will er raus aus der Wohnung oder nicht ? Es gibt verschiedene Wege. Zuerst einmal kann die Miete um 50 % gemindert werden wenn Gesundheitsgefahren von asbestverseuchten Nachtspeicherofen ausgehen LD Dortmund WM 96,141.

Dann muss Dein Bekannter unbedingt zu einem Arzt. Er muss sich untersuchen lassen. Notfalls muss der Körper entseucht werden.

Ausserdem mit dem Schreiben der Firma zur Baurechtsbehörde. Diese muss anordnen, dass das Probleme untersucht wird. Achtung, keinen Handwerker diese Ofen in der Wohnung öffnen oder gar für den Abtransport auseinanderlegen lassen.

Sodann muss an den Vermieter ein Schreiben, sobald irgendwelche Ergebnisse vorliegen und zwar per Einschreiben, in welchem sämtliche künftige Schäden an der Gesundheit, die durch Asbest ausgelöst werden können, vorsorglich schon heute als Schadenersatz gefordert werden.

Gruss Günter

Frage: Welchen Schadensersatz kann mein Bekannter dafür nun
fordern?
Und: Die Mieterhöhung sollte aufgrund dieser Ungeheuerlichkeit
doch wohl vom Tisch sein, oder? Kann er nicht eher umgekehrt
sofort die Miete um X % kürzen, und wenn ja, wieviel?

Antworten dazu wären sehr hilfreich.

Euer Carsten

Hallo,
selbst wenn in den Speicherheizungen wirklich Asbest enthalten sein sollte (was du besser beim Hersteller erfragst, weil damals auch schon Ersatzmaterialien verwendet wurden), ist damit noch nicht gesagt, dass schon deshalb eine Gesundheitsgefährdung aktuell bzw. seit dem Aufstellen der Heizungen bestehen muss. Asbestfasern können als lungengängige Stäube nur dann auf den Menschen wirken, wenn sie in die Raumluft und damit in die Atemwege gelangen. Die Speicherheizungen müssten also das Asbestmaterial in loser Form und in freiem Kontakt zur Raumluft enthalten.
Wenn asbesthaltige Heizungen entfernt werden, bei denen man eine Gesundheitsgefährdung annimmt, muss die TRGS 519 (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden) eingehalten werden, damit die Anwesenheit des Asbestmaterials geprüft und die fachgerechte Entfernung gewährleistet wird.
TRGS 519 kannst du z.B. ansehen unter

http://www.mtm.de/index.htm?/TRGS519b.htm

Dieses Verfahren solltest du mit dem Vermieter absprechen, denn er beauftragt die Sanierung und übernimmt insoweit die Verantwortung.

Grüße

Kira