Hallo liebe Leute,
brauch mal wieder einen Rat.Bin vor über einem Jahr ausgezogen und mein voheriger Vermieter verlangt noch Nebenkostnachzahlung.Verfällt das nicht nach einem Jahr?Und er hat die Kosten für Straßenreinigung,Müllabfuhr ect aufgeschrieben,hab ich nicht auch das Rechtauf Kopien davon?Muß doch nachvollziehen können ob das stimmt.Letzte Frage,darf er für irgendwas kein Geld verlangen z.b. Grundsteuer?Muß die wirklich der Mieter zahlen?
Vielen Dank für eure antworten.
MfG Tino
Hallo Tino,
Deine Angaben zur Frage sind recht dürftig. Will trotzdem eine Antwort versuchen.
brauch mal wieder einen Rat.Bin vor über einem Jahr ausgezogen
und mein voheriger Vermieter verlangt noch
Nebenkostnachzahlung.Verfällt das nicht nach einem Jahr?
Wenn 2002 ausgezogen verfällt die Nachforderugn am 31.12.2003.
Und er
hat die Kosten für Straßenreinigung,Müllabfuhr ect
aufgeschrieben,hab ich nicht auch das Rechtauf Kopien
davon?
Im Grundstaz hast Du das recht zur Einsichtnahme. In Ausnahmefällen kannst Du Kopien anfordern. Dabei aber bitte beachten, dass der Vermieter pro Kopie 0,25 EURO verlangen darf.
Muß doch nachvollziehen können ob das stimmt.Letzte
Frage,darf er für irgendwas kein Geld verlangen z.b.
Grundsteuer?Muß die wirklich der Mieter zahlen?
Der Vermieter darf für Instandhaltungsrücklagen, Hausverwaltung, Reparaturen, Kontogebühren, Zinsen und für alles was nicht im Mietvertrag vereinbart ist, kein Geld verlangen.
Gruss Günter
Hallo,
ich nochmal.Erstmal, vielen Dank Günter für die schnelle Antwort.
Also wir sind am 15.10.2002 ausgezogen.Hat er dann trozdem bis Ende 2003 Zeit?
Gruss Tino
Hallo,
ich nochmal.Erstmal, vielen Dank Günter für die schnelle
Antwort.
Also wir sind am 15.10.2002 ausgezogen.Hat er dann trozdem bis
Ende 2003 Zeit?
Ja,
Gruss Günter